Die ePA - die elektronische Patientenakte

Eine zentrale Ablage für die persönlichen medizinischen Belange: das ist die elektronische Patientenakte. Kurz „ePA" genannt, steht sie bereits heute als App fürs Smartphone bereit. Die Patientendaten werden sicher aufbewahrt und geschützt übermittelt. Nur speziell berechtigte Personen im Gesundheitswesen, die die Patientin bzw. den Patienten behandeln, können auf die gebündelten Informationen in der ePA-App zugreifen. Diese Gesundheitsprofis können wichtige Erkenntnisse für ihre Behandlung aus vorliegenden Befunden in der elektronischen Patientenakte ziehen. Mit ihr erhalten sie zum Beispiel einen Überblick, welche Medikamente ihr Patient oder ihre Patientin nimmt. Weitere Dokumente können sie jederzeit hinzufügen. Doppeluntersuchungen werden unnötig.

Ausblick: Die ePA für alle mit opt-out-Lösung

Derzeit ist es noch so geregelt, dass Versicherte eine ePA beantragen müssen. Mit der "ePA für alle" soll dies entfallen. Diese ePA mit opt-out-Lösung gibt es gegenwärtig noch nicht. Wer ihr widersprechen möchte, muss noch abwarten, in welcher Form dies gesetzlich geregelt wird. Erfahren Sie mehr im Ausblick 2024/2025

Erklärvideo "Die elektronische Patientenakte" (2:19 Min.)

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Gesundheitsdaten einfach und sicher verwalten

Die ePA ist Ihr ganz persönlicher digitaler Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten, wie ein Tresor, für den nur Sie den Schlüssel haben. Sie entscheiden, welche Dokumente Sie speichern und teilen.

In Ihre ePA können Sie selbst - oder Ärzte nach Ihrer Freigabe - Daten, bzw. PDF-Dokumente speichern:

  • Befunde und Diagnosen
  • Behandlungsberichte
  • Therapiemaßnahmen

Wollen Sie einer Arztpraxis den Zugriff auf Ihre in der App abgelegten Dokumente ermöglichen?
Hierzu ist eine Freigabe mittels Ihrer Gesundheitskarte und Ihrer PIN erforderlich.

Ihre Vorteile

  • Schneller behandelt: Wichtige Daten stehen im Notfall sofort zur Verfügung.
  • Besserer Überblick: Alle Gesundheitsdaten griffbereit - wie z.B. ein Medikationsplan.
  • Gelassener bleiben: Digitale Chancen nutzen - weniger Aufwand für Arztbesuche haben.
  • Doppel-Untersuchungen vermeiden: Sparen Sie sich und Ihrer Praxis unnötigen Aufwand und Kosten.
  • Weniger Risiken: Mit dem Medikationsplan und dem Notfalldatensatz erhalten Behandler wichtige Informationen vor Behandlungsbeginn (ab 2023)

Weitere Anwendungen

Leistungsauskunft
Beantragen Sie in Ihrer ePA, dass die BKK Daten über in Anspruch genommene Leistungen in die ePA übermittelt und dort speichert.

  • Die Berechtigung kann jederzeit wieder zurückgezogen oder neu vergeben werden.
  • Die Daten liegen mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 9 Monaten vor.
  • Aus Datenschutzgründen können nur Daten der letzten 6 Jahre abgerufen werden - eine Versicherung bei der Bertelsmann BKK vorausgesetzt.
  • Da viele Abrechnungen mit Leistungserbringern aus rechtlichen Gründen nicht einzelfallbezogen erfolgen, wird kein finanzieller Wert der in Anspruch genommenen Leistungen angezeigt.
  • Von der BKK direkt an Versicherte erstattete Leistungen werden jedoch nicht angezeigt.
  • Vertreter können nur die jährliche Auslieferung der Leistungsauskunft beantragen.

Einzelne Dokumente freigeben:
Erteilen Sie für jedes einzelne Dokument Leseberechtigungen: Sie entscheiden dann zielgerichtet, welche Daten Sie Ärzten oder Gesundheitsdienstleistern zur Verfügung stellen.

Persönliche Vertreter zulassen:
Die eigene ePA kann nun durch dritte, persönliche Vertreter geführt werden. Das ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.

ePA-Daten beim Kassenwechsel mitnehmen:
Bei einem Wechsel der Krankenkasse können alle Daten aus der ePA übernommen werden.

ePA-Nutzung an PC oder Notebook - die ePA Desktop-Variante
Alternativ zur Smartphone-App steht die ePA jetzt auch per Desktop-Variante (ePA Desktop-Client) für PC oder Notebook bereit. Damit können auch Versicherte ohne Smartphone - die bereits eine ePA eingerichtet haben - ihre Dokumente selbst verwalten und Berechtigungen vergeben. Hierzu wird zusätzlich ein an PC oder Notebook angebundener REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenleser in der basis-Version Sicherheitsklasse 1 (ohne PIN-Rad) oder als Standard-Version der Sicherheitsklasse 2 und 3 (mit PIN-Rad und Display) zum Auslesen der NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (NFC-eGK) benötigt. Die Kosten für dieses Gerät darf die BKK jedoch nicht tragen.

Neu in 2023 - die ePA Version 2.5

Elektronische Krankschreibung

Die neue elektronische Krankschreibungen (eAU) kann Ihre Arztpraxis auf Wunsch in der ePA speichern. Sie können die Bescheinigung von dort versenden.

Elektronischer Medikationsplan oder Notfalldatensatz

Haben Sie den E-Medikationsplan oder Notfalldatensatz bereits auf Ihrer Gesundheitskarte (eGK) ablegen lassen, können Sie die Daten nun auch von Ihrer Arztpraxis in die ePA speichern lassen.

Digitale Gesundheitsanwendungen - DiGA

Wenn Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nutzen und der Hersteller Ihrer Anwendung diese Möglichkeit unterstützt, können Sie die DiGA berechtigen, Ihre von der DiGA erhobenen Daten in der ePA zu speichern. Der Anbieter der DiGA erteilt Ihnen über die Möglichkeiten der Datenspeicherung Auskunft.

Abgabe und Zugriff auf Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende 

Sie erhalten zukünftig (voraussichtlich im Laufe der Jahre 2023 oder 2024) die Möglichkeit, Ihre Erklärung zur Organspende im Organspende-Register über Ihre ePA-Anwendung abzugeben. Die Erklärung als solche wird nicht in der ePA gespeichert, sondern in dem dafür vorgesehenen Register abgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Einrichtung der ePA

Laden Sie die App "Bertelsmann BKK-ePA" auf Ihr Smartphone.

Nach dem Anlegen des Benutzerkontos sind diese drei Schritte notwendig:

  • 1. E-Mail-Adresse bestätigen: In Schritt eins senden wir Ihnen eine E-Mail mit Bestätigungslink.
  • 2. Gerät mit Benutzerkonto verbinden: In Schritt zwei stellen wir sicher, dass nur Geräte auf Ihre Daten zugreifen können, wenn diese vorher mit Ihrem Benutzerkonto verbunden wurden. Sie können später weitere Geräte mit Ihrem Benutzerkonto verbinden und diese auch löschen.
  • 3. Identität feststellen: In Schritt drei stellen wir sicher, dass nur Sie selbst oder von Ihnen bevollmächtigte Personen Ihr Benutzerkonto vollständig aktivieren können. Hier bieten wir Ihnen folgende Registrierungsoptionen:

Weitere Tipps und Hilfen zu Einrichtung und Zugriff auf die ePA

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Ausblick 2024/2025

2024

Freigabe der Daten für die Forschung (voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024)

Die in Ihrer ePA gespeicherten Gesundheitsdaten können Sie in Zukunft für Forschungszwecke zur Verfügung stellen. Die Datenbereitstellung ist dabei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben freiwillig und ausschließlich in pseudonymisierter Form möglich. Der Gesetzgeber muss die rechtlichen Details zur Datenfreigabe für Forschungsvorhaben noch in geeigneter Form regeln. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen die aktuellen Informationen vor der Einführung dieser Funktion gesondert bereit.

Nutzung eines Sofortnachrichten-Dienstes (voraussichtlich ab dem 1. August 2024)

Neben der Nutzung für die ePA wird die ePA-Anwendung zukünftig auch eine Funktion zur sicheren Übermittlung von Sofortnachrichten an die BKK umfassen und kann – falls die an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer dies wünschen – auch zur Kommunikation mit Ihren Leistungserbringern genutzt werden.

Weitere Funktionen der ePA (voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2024)

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie über einen online gespeicherten elektronischen Medikationsplan und eine elektronische Patientenkurzakte mit Ihren wichtigsten medizinischen Informationen verfügen können. Zugriff darauf haben Sie jedoch über die ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse. Sie können die Daten einsehen und gegebenenfalls löschen, Zugriffsberechtigungen verwalten sowie Protokolldaten über Zugriffe und Veränderungen der Daten nachsehen.

Die Funktionen umfassen auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Protokolldaten über Zugriffe und Veränderungen der Daten.

Daten zur pflegerischen Versorgung (voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024)

Der Gesetzgeber sieht die Speicherung pflegerischer Informationen, wie beispielsweise Pflegeberichte oder Pflegeüberleitungsbögen, vor. Damit können an Ihrer Versorgung beteiligte Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen mit Ihrer Berechtigung die entsprechenden Dokumente in Ihrer ePA bereitstellen und nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind.


2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bis zum Jahr 2025 - noch in dieser Legislaturperiode - als eine Opt-out-Lösung funktionieren. Die ePA soll dann für alle Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen (das entspricht dem „Opt-out-Prinzip“). Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) Teil der ePA werden soll.

Opt-out-ePA wird zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung

Aus Sicht der gematik werden mit dieser Entscheidung die Weichen gestellt, um das Potenzial der elektronischen Patientenakte vollumfänglich auszuschöpfen: Denn als Opt-out-Lösung wird sie zu einem zentralen Teil einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland – patientenzentriert, zugänglich für alle Bürger und unabhängig von Alter oder digitaler Affinität. Die Opt-out-ePA bündelt relevante Gesundheitsdaten von allen Versicherten individuell, sicher und souverän an einem Ort und stärkt damit die Patientensicherheit erheblich: Sämtliche an einer Behandlung beteiligte Leistungserbringer bekommen schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte von Patienten. Medikationsprozesse können besser begleitet und Doppeldiagnosen vermieden werden. Arztbriefe und Befunde liegen künftig nicht mehr in Papierform vor oder müssen per Fax oder Post versendet werden. Diagnosen und Dokumente anderer Fachkollegen können vielmehr direkt nach der Untersuchung abgelegt werden und sind sofort einsehbar.

Für gegenwärtige Nutzer bleibt die Kassen-App ihr Zugang zur ePA

Im Vergleich zur künftigen Opt-out-Lösung müssen sich Versicherte zurzeit bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine ePA registrieren, um eine elektronische Patientenakte angelegt zu bekommen. Dieser Prozess soll im Rahmen der Opt-out-Lösung deutlich vereinfacht werden. Die aktuelle Version der ePA kann indes weiter genutzt werden und wird in den kommenden Monaten fortentwickelt. Wer bereits jetzt eine elektronische Patientenakte besitzt oder plant, sich eine einzurichten, wird später seine Daten auch in der Opt-out-Variante nutzen können.

Studie

Der größte Teil der Bürger in Deutschland ist bereit, allen ihren Behandlern eine vollständige Einsicht in ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu gewähren. Das ergab eine repräsentative Umfrage des BKK Dachverbandes von mehr als 3.000 gesetzlich und privat Versicherten, die im Nachgang der Bundestagswahl 2021 befragt wurden. Mehr als 72 Prozent der Befragten würden ihre Gesundheitsdaten (Diagnosen, Arzneimittelverordnungen u. s. w.) allen an der Behandlung beteiligten Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Noch unentschlossen sind 19 Prozent. Sie würden die sensiblen Daten nur zum Teil freigeben. Kritisch bis ablehnend sind 8,7 Prozent der Befragten.

Tipp: Abgrenzung ePA / Online-Geschäftsstelle

„meine ePA“ ist eine eigenständige kostenfreie App für die Verwaltung persönlicher Gesundheitsdaten. Daneben bietet die Bertelsmann BKK mit „meine BKK“ eine weitere kostenfreie App, mit der Sie primär Anliegen an die BKK auf elektronischem Wege einfach und schnell erledigen können. Für beide Apps ist aus Datenschutzgründen eine separate Registrierung notwendig.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da

Fon 05241 80-74038 (Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr)
oder per E-Mail: epa@bertelsmann-bkk.de



Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
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Seite zuletzt aktualisiert am: 28.03.2023
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