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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Mit dem BKK-Gesundheitsbudget erhalten Sie eine Top-Mehrleistung. Jedem Versicherten, auch familienversicherten Angehörigen, erstatten wir Privatrechnungen ausgewählter Bereiche in Höhe von bis zu 150 € im Jahr.
Ihr Guthaben im Kalenderjahr beträgt 150 €. Sie reichen eine Rechnung für eine professionelle Zahnreinigung in Höhe von 50 € ein. Hierfür erstatten wir Ihnen 20 €.
Ihnen verbleibt ein Guthaben in Höhe von 130 €. Setzen Sie dies nun für ärztliche Früherkennung, Osteopathie, Hebammenrufbereitschaft oder Schwangerschaftsvorsorge ein. Nicht abgerufene Beträge verfallen am Jahresende, bzw. bleiben so der Versichertengemeinschaft erhalten.
150 € im Jahr für eine Sportmedizinische Untersuchung
Ihr Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € ist damit ausgeschöpft.
Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung erstatten wir, wenn diese dazu geeignet ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Untersuchung erstatten:
Mögliche Risikofaktoren:
Über die ärztliche Untersuchung und Beratung hinaus können Sie auch ein Belastungs-Elektrokardiogramm (EKG), eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung zur Erstattung einreichen. Dies ist möglich, wenn Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen oder eine Erkrankung oder die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung vermieden werden kann. Ihre Bescheinigung sollte daher auch einen Risikofaktor benennen. Das Gesundheitsbudget erhöht sich dadurch nicht. Es beträgt für Ihre Untersuchung insgesamt 150 €.
Tipp: Ihre Belege können Sie uns über die Online-Geschäftsstelle als Kopie oder Foto einreichen.
3 x 40 € im Jahr für die Therapie von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € verbleiben Ihnen 30 €. Verwenden Sie diese zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung (20 €). Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Behandlung erstatten:
Tipp: Belege können Sie uns über die Online-Geschäftsstelle als Kopie oder Foto einreichen.
Mehr zur Osteopathie erfahren Sie in unserer Rubrik Alternative Heilmethoden ...
100 € für die Rufbereitschaftspauschale einer zugelassenen Hebamme für die Zeit der 38. bis 42. Woche der Schwangerschaft.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleibt Ihnen ein Guthaben in Höhe von 50 € für die anderen hier genannten Behandlungen. Verwenden Sie dies für eine professionelle Zahnreinigung (1 x 20 €) und ärztliche Früherkennung (1 x 20 €). Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Hebammenrufbereitschaft in unserer Rubrik Leistungen / Schwangerschaft.
Sie erhalten bis zu 100 € für:
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleibt Ihnen ein Guthaben in Höhe von 50 € für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
20 € Erstattung für ärztliche Früherkennung, die über die gesetzlichen Untersuchungen hinausgeht, und nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann.
Darunter fallen:
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben Ihnen 130 € Guthaben für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
*Mehr zu Nutzen und Aussagekraft dieser Untersuchungen unter: www.igel-monitor.de
1 x jährlich 20 € für Ihre professionelle Zahnreinigung.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben Ihnen 130 € für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
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