Für Selbständige: freiwillige Versicherung

Über 90 Prozent der Bevölkerung gehören einer gesetzlichen Krankenkasse an. Meist als versicherungspflichtiges Mitglied oder familienversicherte Angehörige. Scheiden sie dann aus der Versicherungspflicht oder Familienversicherung aus, z. B. weil Sie sich selbständig machen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit sich als freiwilliges Mitglied weiter zu versichern.

Berechnung der Beiträge

Zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge gilt der ermäßigte Beitragssatz für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dieser beträgt inkl. Zusatzbeitrag 15,4 Prozent im Jahr 2023.

In der Pflegeversicherung haben sich die Beitragssätze zum 01.07.2023 wie nachfolgend beschrieben geändert.

Für die Berechnung der Beiträge werden die individuellen Einkünfte zu Grunde gelegt. Der Gesetzgeber hat jedoch Mindest- bzw. Höchstgrenzen vorgesehen. Im Jahr 2023 werden Ihre Beiträge mindestens aus einer beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von 1.131,67 €, aber höchstens aus 4.987,50 € berechnet.

Neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) haben sich die Beitragssätze in der Pflegeversicherung wie folgt geändert:

  • Ab dem 01.07.2023 steigt der Beitragssatz für Kinderlose auf 4,0 Prozent.
  • Versicherte mit Kindern werden mit einem Beitragsabschlag entlastet.
  • Der Abschlag richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
  • Der erste Abschlag gilt lebenslang, die weiteren Abschläge ab dem zweiten Kind sind bis zum 25. Geburtstag der Kinder befristet.
  • Die gestaffelten Beitragssätze sehen wie folgt aus:
  • Kinderlose: 4,0 Prozent (gilt nicht für vor dem 1. Januar 1940 Geborene und für unter 23-jährige, für diese gilt der auf 3,4 Prozent ermäßigte Beitragssatz)
  • 1 Kind: 3,4 Prozent 
  • 2 Kinder: 3,15 Prozent (gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das zweite Kind 25 Jahre alt wird.)
  • 3 Kinder: 2,9 Prozent (gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das dritte Kind 25 Jahre alt wird.)
  • 4 Kinder: 2,65 Prozent (gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das vierte Kind 25 Jahre alt wird.)
  • ab 5 Kinder: 2,4 Prozent (gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das fünfte Kind 25 Jahre alt wird.)

Wer ermittelt und dokumentiert die Anzahl der Kinder und die Altersgrenzen?

Die beitragsabführende Stelle ermittelt den Abschlag. Für Selbstzahler (z.B. Selbständige) sind dies die Krankenkassen. Mehr zum Nachweis der Elternschaft erfahren Sie in den News.

Geringe Einnahmen - Existenzgründer

Selbständige mit geringen Einkünften und Existenzgründer sind den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt.

Bei Nachweis geringerer Einnahmen gilt als beitragspflichtige Einnahme mindestens 1.131,67 € monatlich. Es ergeben sich Beiträge in folgender Höhe:

Mindestbeitrag

2. Halbjahr 2023
  Prozentsatz Beitrag monatlich
Krankenversicherung 15,4 % 174,27 €
Pflegeversicherung Mitglied mit 1 Kind 3,40 % 38,48 €
Pflegeversicherung Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind* 4,0 % 45,27 €
Pflegeversicherung Mitglied mit 2 Kindern 3,15 % 35,65 €
Pflegeversicherung Mitglied mit 3 Kindern 2,90 % 32,82 €
Pflegeversicherung Mitglied mit 4 Kindern 2,65 % 29,99 €
Pflegeversicherung Mitglied ab 5 Kindern 2,40 % 27,16 €

* Der Zuschlag fällt nicht an, wenn das Mitglied ein Kind hat oder jünger als 23 Jahren ist, bzw. vor dem 01.01.1940 geboren ist, oder Bürgergeld bezieht.

 

1. Halbjahr 2023

  Prozentsatz Beitrag monatlich
Krankenversicherung monatlich 14,6 % 174,27 €
Pflegeversicherung mit Kind 3,05 % 34,52 €
Pflegeversicherung ohne Kind 3,40 % 38,48 %

Höchstbeitrag

2. Halbjahr 2023

  Prozentsatz Beitrag monatlich
Krankenversicherung 15,4 % 768,08 €
Pflegeversicherung Mitglied mit 1 Kind 3,40 % 169,58 €
Pflegeversicherung Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind* 4,0 % 199,50 €
Pflegeversicherung Mitglied mit 2 Kindern 3,15 % 157,11 €
Pflegeversicherung Mitglied mit 3 Kindern 2,90 % 144,64 €
Pflegeversicherung Mitglied mit 4 Kindern 2,65 % 132,17 €
Pflegeversicherung Mitglied ab 5 Kindern 2,40 % 119,70 €

* Der Zuschlag fällt nicht an, wenn das Mitglied ein Kind hat oder jünger als 23 Jahren ist, bzw. vor dem 01.01.1940 geboren ist, oder Bürgergeld bezieht.

 

1. Halbjahr 2023

  Prozentsatz Beitrag monatlich
Krankenversicherung 14,6 % 768,08 €
Pflegeversicherung für Mitglieder ohne Kinder 3,4 % 169,58 €
Pflegeversicherung für Mitglieder mit Kindern 3,05 % 152,12 €

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Seite zuletzt aktualisiert am: 05.01.2024
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