Tipps zum E-Rezept

Gütersloh, 19.01.2024. Spürbare Erleichterungen soll es bringen - das elektronische Rezept – kurz E-Rezept – für Patienten, Arztpraxen und Apotheken. In der Arztpraxis ausgestellte Rezepte lassen sich seit Jahresanfang mittels Gesundheitskarte in der Apotheke abrufen. Das Einstecken der Karte in ein entsprechendes Lesegerät reicht aus – eine PIN-Nummer ist dafür nicht erforderlich. Noch mehr Vorteile bieten sich, wenn Patienten die E-Rezept-App verwenden. In der Praxis tauchen jedoch nun zum Start noch Probleme auf.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dazu eine FAQ-Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen veröffentlicht.

Weitere Informationen der BKK zu E-Rezept und ePA


Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 06.03.2024
Vorlesen