Zahnersatz

Zahnersatz z.B. eine Krone, Brücke oder Prothese ist eine Zuschussleistung. Unser Zuschuss für medizinisch erforderlichen Zahnersatz basiert auf einer sogenannten Regelversorgung. Mehr hierzu erfahren Sie nachstehend. Damit Sie den höchstmöglichen Zuschuss erhalten, nehmen Sie bitte die jährliche Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Zahnarzt wahr.

Neu: Das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte“ (EBZ)

Sie erhalten vom Zahnarzt nur noch eine Ausfertigung des Heil- und Kostenplans einschließlich der erforderlichen Erklärung, dass Sie mit der geplanten Behandlung einverstanden sind.

Bei der BKK einreichen müssen Sie den Plan nicht mehr. Das Genehmigungsverfahren findet nun direkt und digital zwischen Zahnarztpraxen und Krankenkassen statt.

Vorteil für alle Beteiligten: Das EBZ ist schneller und einfacher, die Genehmigung erfolgt manchmal noch am selben Tag. Neben Behandlungsanträgen für Zahnersatz werden mit dem EBZ auch jene für Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen sowie für Zahnspangen digital übertragen.

Der Bonus für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung

Versicherte erhalten grundsätzlich einen Zuschuss für Zahnersatz in Höhe von 60 Prozent des gesetzlichen Festzuschusses.

Der Zuschuss steigt auf 70 Prozent, wenn Sie Ihre zahnärztliche Vorsorge in den letzten 5 Jahren einmal jährlich in Anspruch genommen haben.

Er steigt auf maximale 75 Prozent, wenn Sie die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für die letzten 10 Jahre nachweisen.

Tipp: Diesen maximalen Zuschuss können wir auch gewähren, wenn Sie einen Vorsorgetermin versäumt und für ein Jahr keinen Eintrag im Bonusheft haben. Bitte lassen Sie sich daher Ihre Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem zahnärztlichen Bonusheft bestätigen.


Gesunde Zähne für Kinder und Jugendliche

Auch für unsere jungen Versicherten von 12 bis 17 Jahren zahlt sich die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung aus. Altersgemäß soll sie einmal im Halbjahr erfolgen und kann mit der kostenfreien Individualprophylaxe verbunden werden. So werden Kariesrisiken frühzeitig erkannt und die Zähne bleiben länger gesund. Und falls dann doch einmal Zahnersatz notwendig wird, sichert die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung den maximalen Zuschuss. Hierzu stellt die Zahnarztpraxis ein zahnärztliches Bonusheft aus.


Der Bonus für die Vorsorge im BKK-Bonusprogramm

Tipp: Neben der gesetzlichen Bonusregelung für Ihren Zuschuss zum Zahnersatz gibt es noch einen weiteren Bonus im BKK-Bonusprogramm. Dort erhalten Sie für die Teilnahme an der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung einen Bonus in Höhe von 20 €. Mehr Infos zum Bonusprogramm ...

Regelversorgung - gleichartige Versorgung - andersartige Versorgung

Regelversorgung

Der gesetzliche Leistungsrahmen sieht eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung vor, die sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert - die sogenannte Regelversorgung. Die in der Regelversorgung festgelegten Zuschüsse zum Zahnersatz sind bei allen Krankenkassen gleich hoch. Ihr Zahnarzt rechnet unseren Zuschuss direkt mit uns ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil an Ihren Zahnarzt. 

Gleichartige Versorgung

Sie vereinbaren mit Ihrem Zahnarzt eine höherwertige Versorgung (z.B. Keramikkrone)? Ihr Zahnarzt rechnet unseren Zuschuss ebenfalls direkt mit uns ab. Sie zahlen den gesetzlichen Eigenanteil und die von Ihnen gewünschten Mehrleistungen an Ihren Zahnarzt.

Andersartige Versorgung

Es ist z.B. eine Brücke geplant, die Regelversorgung ist jedoch herausnehmbarer Zahnersatz. Ihr Zahnarzt stellt Ihnen hier auf privater Basis die Gesamtkosten in Rechnung. In diesem Fall reichen Sie uns bitte die Originalrechnung und den von uns genehmigten Heil- und Kostenplan ein. Wir erstatten Ihnen den Festzuschuss.

Privatleistung Implantat

Sie haben eine Zahnlücke und möchten diese nicht mit konventionellen Zahnersatz schließen?
Hier ist ein Implantat eine optimale Lösung - jedoch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
 

Wählen Sie diesen Behandlungsweg, haben wir die Möglichkeit, Kosten für den alternativ anfallenden Zahnersatz zu bezuschussen, sobald die Implantatversorgung eingeheilt ist. Dafür erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil-und Kostenplan, der dann zusammen mit Ihrem zahnärztlichen Bonusheft bei uns zur Genehmigung eingereicht wird.

Leider dürfen wir die geplanten Implantatleistungen nicht bezuschussen. Die Kostenübernahme dieser Behandlung ist gesetzlich ausgeschlossen und beinhaltet den chirurgischen Eingriff sowie alle Begleit-und Folgeleistungen.


Tipp: ExtraPlus-Zusatzversicherung

Möchten Sie die gesetzlichen Leistungen im Bereich Zahnersatz, Implantate oder Inlays gezielt ergänzen?
Dann empfehlen wir Ihnen unseren Partner Barmenia Krankenversicherung AG mit dem exklusiven Angebot "Extraplus". Hier erhalten Sie als Versicherter der Bertelsmann BKK vorteilhafte Konditionen.

Informationen zu "ExtraPlus"

Eigenanteilrechner / Sonderregelung für geringe Einkommen

Ermitteln Sie hier Ihren voraussichtlichen Eigenanteil:

Zahnersatz-Eigenanteil jetzt ermitteln

 

Tipp: Sonderregelungen bei geringem Einkommen

Als geringes Einkommen gelten im Jahr 2024 monatliche Bruttogesamteinkünfte unter 1.414 € (Vorjahr 1.358 €) bei Alleinstehenden, bzw. 1.944,25 € (Vorjahr 1.867,25 €) bei einem Angehörigen. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich dieser Betrag um 353,50 € (Vorjahr 339,50 €).

Liegen Ihre Bruttogesamteinküfte unter dieser Grenze oder knapp drüber? Dann können Sie einen höheren Zuschuss bei uns beantragen. Wir beraten Sie gern.

Gewährleistung

Die Gewährleistung erstreckt sich über 24 Monate nach dem Einsetzen Ihres neuen Zahnersatzes.

Jedoch kann es trotz sehr genauer Arbeit Ihres Zahnarztes zu Druckstellen oder anderen Mängeln kommen. Geben Sie Ihrem Zahnarzt genug Gelegenheiten für Korrekturen oder Nachbesserungen. Sollte Ihr neuer Zahnersatz weiterhin nicht funktionsfähig sein, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Und wechseln Sie nicht den Zahnarzt, da Sie sonst Ihre Ansprüche verlieren.

Tipp: Infos zu mangelhafter Zahnersatz und Gewährleistung (Unabhängige Patientenberatung)

Zahnersatz im Ausland

Sie möchten Ihren neuen Zahnersatz in einem Mitgliedsstaat der EU anfertigen lassen? Ein Zuschuss von uns ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zahnersatz ist genehmigungspflichtig. Wir brauchen daher vor Behandlungsbeginn eine genaue Kostenaufstellung von dem behandelnden Zahnarzt. Darin müssen folgende Punkte für uns erkennbar sein:

  • aktueller Zahnbefund 
  • Auflistung, was genau gemacht werden soll bzw. geplant ist (Brücken / Kronen / Prothesen, mit Angabe welche Zähne / Zahnbereiche betroffen sind)
  • Höhe zahnärztliches Honorar
  • Höhe Gesamtkosten

Ist der Kostenvoranschlag nicht in Deutsch geschrieben, benötigen wir eine Übersetzung.

Dann reichen Sie uns alle Unterlagen, zusammen mit Ihrem zahnärztlichen Bonusheft, zum Prüfen ein. Dies ist natürlich auch per Fax oder E-Mail möglich.

Dürfen wir Kosten übernehmen, werden diese in Höhe der deutschen Leistungen genehmigt. Allerdings nicht höher als die tatsächlich entstandenen Kosten. Vom Erstattungsbetrag wird der Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 8 Prozent (mindestens 3 €, maximal 50 €) abgezogen.

Wichtig für Sie zu wissen:

Sollten später Mängel an Ihrem Zahnersatz erkennbar sein, dürfen wir keine Kosten für eine Beseitigung, Reparatur oder Neuanfertigung übernehmen. Diese Kosten sind privat von Ihnen zu leisten oder mit dem Zahnarzt im Ausland zu klären. Aus Erfahrung wissen wir, dass es leider solche Schwierigkeiten geben kann.

Tipp: Die Zusatzversicherung "ExtraPlus"

Möchten Sie die gesetzlichen Leistungen gezielt ergänzen?
Zum Beispiel für eine professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung oder Zahnersatz?

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Wissen: Infos zum Zahnersatz auf Gesundheitsinformation.de

Wer einen oder mehrere Zähne verliert, wünscht sich meist schnell einen gleichwertigen Ersatz. Ob ein Zahnersatz sinnvoll ist und welche Form sich am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel davon, ob es auf beiden Seiten der Zahnlücke noch Nachbarzähne gibt, wie gesund sie sind, und ob oben oder unten noch Zähne vorhanden sind. Weitere Faktoren sind die Mundgesundheit und Mundhygiene, das Alter und die Lebensweise. Auch persönliche Vorlieben und Erwartungen an Ästhetik, Aussprache und Kaufunktion sind von Bedeutung. Nicht zuletzt spielen die Kosten eine Rolle.

Erfahren Sie mehr auf der Seite www.gesundheitsinformation.de


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Seite zuletzt aktualisiert am: 07.02.2024
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