Empfängnisverhütung

Die ärztliche Beratung zu Empfängnisverhütung und Familienplanung ist eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese wird über die Gesundheitskarte abgerechnet. Das gilt auch für alle damit verbundenen Untersuchungen und verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel. Auf diese haben Frauen bis 21 Jahre einen Anspruch - mit dem 22. Geburtstag endet dieser.

Pille, Spirale und Co.

Die Kosten verschreibungspflichtiger empfängnisverhütender Mittel, wie der Pille oder Spirale, trägt die Bertelsmann BKK bis zum Alter von 21 Jahren.

Ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung an. Die zumutbare Belastung Erwachsener, bzw. ihrer Familie durch Zuzahlungen hat der Gesetzgeber auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Ihre Belastungsgrenze können Sie hier errechnen.

Link-Tipps:

Schwangerschaftsabbruch

Nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch

Im Falle eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs (z. B. aufgrund medizinischer oder kriminologischer Indikation) trägt die BKK sämtliche Kosten des Eingriffs einschließlich der Krankenhauspflege. Hierzu muss der Abbruch in einer Einrichtung vorgenommen werden, in der auch eine notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist. Als Einrichtung im Sinne des § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz kommt auch ein niedergelassener Vertragsarzt in Betracht, welcher die nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren gestellten Anforderungen erfüllt.

Rechtswidriger, aber straffreier Schwangerschaftsabbruch

Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung) übernimmt die BKK die Kosten für die ärztliche Beratung über den Abbruch, die Behandlung während der Schwangerschaft und für eine Behandlung, die aufgrund von Komplikationen während oder nach dem Abbruch notwendig wird, jedoch nicht die Kosten des Abbruchs selbst (Anästhesie, Medikamente, Krankenhauspflegesatz für den Tag des Abbruchs usw.). Diese Behandlung darf die BKK nur übernehmen, wenn Sie durch die Kosten des Eingriffs unzumutbar belastet würden.


Wir beraten Sie gern

Für eine vertrauliche Beratung sind wir gerne für Sie da: Fon 05241 80-74000 (Mo. - Fr., 08:00 - 17:00 Uhr)
Oder nutzen Sie Ihr persönliches Postfach in der Online-Geschäftsstelle bzw. unser Kontaktformular.

Antrag

Antrag Schwangerschaftsabbruch

Sterilisation

Sterilisation der Frau

Liegen medizinisch notwendige Gründe vor, übernehmen wir die Kosten einer Sterilisation für die Frau. Dies ist dann der Fall, wenn Schwangerschaft und Geburt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Frau bedeuten, oder wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindes zu erwarten ist.

Der behandelnde Arzt wird die Sterilisation in diesem Falle über die Gesundheitskarte abrechnen. Sofern eine Sterilisation jedoch der persönlichen Lebensplanung dient und nicht medizinisch notwendig ist, dürfen wir keine Kosten tragen.

Sterilisation des Mannes

Die Sterilisation beim Mann (Vasektomie) ist im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Die Behandlungskosten darf die Bertelsmann BKK daher nicht übernehmen.


Link-Tipps

Wir empfehlen das Internetportal "Familienplanung.de" 


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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
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