Die Beitragssätze 2024

Der allgemeine Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er beträgt für alle Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Mitglieder tragen somit 7,3 Prozent, genauso wie Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag.

Alle Beitragssätze 2024 auf einen Blick

Krankenversicherung 2024 Gesamt Anteil Mitglied
- allgemeiner Beitragssatz 14,6 % 7,3 %
(Arbeitnehmer mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung, sowie Renten- und Versorgungsbezieher)    
- ermäßigter Beitragssatz 14,0 % 7,0 %
(Selbständige ohne Krankengeldanspruch, Beiträge aus Vermietung und Verpachtung)    
     
Zusatzbeitragssatz 2024    
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz* ab 01.10. 2,5 % 1,25 %
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz* bis 30.09. 1,4 % 0,7 %
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz* 1,7 % 0,85 %
(u.a. für Geringverdiener und Bürgergeld-Bezieher)    
     
Pflegeversicherung 2024 Gesamt Anteil Mitglied
Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind ** 4,00 % 2,30 %
Mitglied unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 3,40 % 1,70 %
Mitglied mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,15 % 1,45 %
Mitglied mit 3 Kindern unter 25 Jahren 2,90 % 1,20 %
Mitglied mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,65 % 0,95 %
Mitglied mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,40 % 0,70 %
  Gesamt Anteil Mitglied
Rentenversicherung 2024 18,6 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2024 2,6 % 1,3 %

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Seite zuletzt aktualisiert am: 16.04.2025