Die Satzung

In der Satzung kann der Verwaltungsrat Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen beschließen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, die sogenannten Mehrleistungen. Hierzu hat der Gesetzgeber gezielt Freiräume geschaffen. Geprüft und genehmigt werden Satzung und Satzungsnachträge durch unsere Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).


B. Bekanntmachungen


C. Nachträge zur Satzung



Seite zuletzt aktualisiert am: 09.09.2026

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