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Gütersloh, 06.04.2026
Rund um den Welt-HPV-Tag im März haben Arztpraxen angesichts zu niedriger Impfquoten auf das wichtige Präventionsangebot aufmerksam gemacht. „Die Impfung gegen Humane Papillomaviren, kurz HPV, ist eine wichtige Präventionsmaßnahme gegen Krebserkrankungen“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. „Ärztinnen und Ärzte sollten möglichst jeden Arztbesuch nutzen, um Eltern auf die HPV-Impfung hinzuweisen und den Nutzen der Impfung als Krebsprävention herauszustellen“, appellierte Steiner. Denn die Impfraten in Deutschland seien immer noch niedrig.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) waren im Jahr 2024 lediglich 55 Prozent der Mädchen und nur 36 Prozent der Jungen im Alter von 15 Jahren vollständig geimpft.
Impfung schützt vor den gefährlichsten Viren-Typen
Humane Papillomaviren gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern. Fast alle Menschen stecken sich im Laufe des Lebens mit HPV an, oft bereits beim ersten Sexualkontakt. Die Viren können Krebs am Gebärmutterhals, aber auch an After oder Penis und in Mund oder Rachen auslösen. Die prophylaktische Impfung schützt wirksam vor den gefährlichsten HPV-Typen und kann so das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen senken.
Den besten Schutz bietet die HPV-Impfung, wenn vorher noch kein Kontakt zu HP-Viren stattgefunden hat. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die zweifache Impfung für Jungen und Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Versäumte Impfungen sollten so früh wie möglich nachgeholt werden. Die Kosten dafür werden bis zum 18. Geburtstag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Welt-HPV-Tag
Der Welt-HPV-Tag findet jährlich am 4. März statt und zielt darauf ab, das Bewusstsein für das Krebsrisiko durch Humane Papillomaviren zu stärken und auf die empfohlene Impfung als Präventionsmaßnahme aufmerksam zu machen. Laut RKI erkranken in Deutschland pro Jahr etwa 7.000 Frauen und etwa 3.000 Männer an Karzinomen, die durch HPV-Infektionen bedingt sind.
Als Mehrleistung erstattet die Bertelsmann BKK die vollen Kosten der HPV-Impfung, wenn die Impfung erst im Alter von 18 bis 26 Jahren erfolgt und nicht mehr über die Gesundheitskarte abgerechnet wird.
Hierzu können die Belege zum Beispiel über die Online-Geschäftsstelle eingereicht werden. Dort kann die Impfung in dem Zuge auch für das Bonusprogramm dokumentiert werden.
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