Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
18.07.2025 / 09.10.2025
Die operative Fettabsaugung bei Patientinnen mit einem Lipödem wird reguläre Leistung der Krankenkassen. Beschlossen hat diese an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Leistungserweiterung der Gemeinsame Bundesausschuss. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Festlegung der entsprechenden ärztlichen Vergütung soll die Leistung bis April 2026 in Kraft treten. Erst dann kann die Leistung über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Privatabrechnungen darf die BKK nicht erstatten.
Im Rahmen einer Erprobungsstudie (LIPLEG) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Patientinnen mit stark ausgeprägtem Lipödem (Stadium III) bereits vorübergehend die Möglichkeit für eine Versorgung geschaffen und diese bis Ende dieses Jahres befristet.
Die Ergebnisse der LIPLEG-Studie zeigen den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie. Durch die Entfernung des krankhaft vermehrten Fettgewebes konnten die Krankheitsbeschwerden gelindert werden. Die Beschwerden äußern sich vor allem in Lipödem-bedingten Schmerzen sowie einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Sektorenübergreifende Vorgaben
Bei der als Liposuktion bezeichneten Methode wird krankhaft vermehrtes Fett abgesaugt, was laut der Studie nicht nur die Beschwerden lindert, sondern auch die Lebensqualität verbessert. Betroffen von der Erkrankung sind fast ausschließlich Frauen.
Die Liposuktion darf erbracht werden, wenn die konservative Behandlung nicht hinreichend war und muss in ein Behandlungskonzept eingebunden sein, insbesondere für den Fall, dass eine begleitende Adipositas vorliegt. Zur Qualitätssicherung hat der G-BA verschiedene sektorenübergreifende Vorgaben festgelegt, die unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung und die fachliche Qualifikation der diagnostizierenden und operierenden Ärztinnen und Ärzte regeln.
Beschluss nach Prüfung durch Ministerium in Kraft getreten
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Beschluss zur Aufnahme der Liposuktion in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung geprüft. Er wurde nicht beanstandet, und ist am 9. Oktober in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss passt nun in den sechs Monaten bis zum 8. April 2026 den EBM an. Ist dies erfolgt, kann die Leistung erbracht und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
Eckpunkte der Anforderungen an die Qualitätssicherung zur Erbringung der Liposuktion bei Lipödem
Diagnosestellung des Lipödems und Prüfung der Voraussetzungen für die Liposuktion:
Indikationsstellung und Durchführung der Liposuktion:
Beim Lipödem handelt es sich um eine schmerzhafte, symmetrische, übermäßige Fettgewebsvermehrung an Armen oder Beinen. Das Lipödem tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Typisch ist eine Neigung zu Hämatomen („blauen Flecken“) auch bei kleinen Verletzungen. Zusätzlich können vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Regionen bestehen. Die Standardbehandlung ist die so genannte komplexe physikalische Entstauungstherapie. Sie besteht aus der Anwendung von Lymphdrainage, Kompression durch spezielle Strümpfe und Bewegungstherapie. Seit einigen Jahren bieten Ärzte auch die chirurgische Absaugung des Fettgewebes an den betroffenen Körperpartien (Liposuktion) an.
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Bertelsmann BKK
Carl-Miele-Str. 214
33335 Gütersloh
Fon 05241 80-74000
Fax 05241 80-74140
E-Mail service@bertelsmann-bkk.de