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Auch Bertelsmann BKK begrüßt Klage gegen den Bund

Zu geringe Beiträge für Bürgergeldbeziehende

Gütersloh, 12.09.25

Gestern hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverband beschlossen, dass der GKV-Spitzenverband im Auftrag und im Namen der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Bund klagen wird, um die systematische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden zu beenden. Die Bertelsmann BKK begrüßt diesen Schritt und wird sich der Klage anschließen.

„Der Bund als Träger der Fürsorge hat uns Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zu übernehmen. Und die Krankenkassen machen das, wir sorgen dafür, dass die Menschen gut versorgt werden. Aber statt für diese Leistung voll zu bezahlen, lässt der Bund die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen. Wir setzen uns seit Jahren für eine Korrektur ein und begrüßen die Klage. In unserer Rolle als Vertreter der Interessen unserer Versicherten und Arbeitgeber schließen wir uns als Bertelsmann BKK der Klage an“, erläutert Thomas Johannwille, Vorstand der Bertelsmann BKK und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der BKK in Ostwestfalen-Lippe (OWL).

Hintergrund zur Klage

Aufgrund der nicht kostendeckenden Finanzierung des Versicherungsschutzes für Bürgergeldbeziehende erfüllt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Ergebnis eine Aufgabe, die in die alleinige Verantwortung des Bundes fällt. Dies begründet einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit aus Art. 87 Abs. 2 GG (in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG).

Zugleich liegt ein Verstoß gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen vor, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am 11.09.2025 entschieden, dass der GKV-Spitzenverband für alle Krankenkassen, die ihn mit der Prozessführung beauftragen, gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden klagt.

Mehr Informationen auf www.gkv-spitzenverband.de


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Seite zuletzt aktualisiert am: 24.11.2025