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Nicht immer kann die BKK oder BKK Pflegekasse Ihnen die Leistungen genehmigen, die Sie beantragt haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn nicht alle Voraussetzungen, die das Sozialgesetzbuch vorsieht, aus dem Antrag, bzw. den eingereichten Unterlagen hervorgehen. Oder wenn die rechtlichen Vorgaben die Leistung nicht oder nur teilweise oder nur in einer anderen Form zulassen.
In diesem Fall, wird die beantragte Leistungen von uns nach sorgfältiger Prüfung ganz oder teilweise abgelehnt oder in der zulässigen Weise bewilligt. Sie haben jedoch die Möglichkeit gegen die Entscheidung Widerspruch zu erheben. Die BKK, bzw. die BKK-Pflegekasse prüft diese dann nochmals und berücksichtigt dabei auch Begründungen und Unterlagen, die Sie mit dem Widerspruch nachreichen. Gleiches gilt z.B. auch, wenn Sie einen Beitragsbescheid erhalten.
Um Widerspruch gegen eine Entscheidung der BKK einzulegen,
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Bertelsmann BKK eingehen.
Widerspruch digital einreichen
Über das Nachrichtenpostfach in der Bertelsmann BKK-App können Sie Ihren Widerspruch eingescannt oder als Foto Ihres Schreibens einreichen.
Widerspruch postalisch einreichen
Per Post können Sie Ihren Widerspruch an folgende Adresse senden:
Bertelsmann BKK
Postfach 170
33311 Gütersloh
Widerspruch persönlich einreichen
Persönlich können Sie Ihren Widerspruch in einer unserer Geschäftsstellen erklären.
Ein Widerspruch per E-Mail oder Fax ist nicht möglich
E-Mail oder Fax erfüllen nicht die rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksam eingelegten Widerspruch. Auch aus Sicht des Datenschutzes sind diese Wege zu vermeiden. Bitte nutzen Sie daher eine der oben genannten anderen Möglichkeiten.
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