E-Rechnung

Gemäß E-Rechnungs-Gesetz vom 04.04.2017 sowie der ERechV sind Rechnungssteller ab dem 27.11.2020 dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft alle Rechnungen des Verwaltungssektors, welche der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen und deren Netto-Rechnungsbetrag 1.000 € übersteigt.


Leitweg-ID

Die Bertelsmann BKK ist angebunden an die Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) welche unter xrechnung-bdr.de erreichbar ist.

Zur Einreichung verwenden Sie bitte die Leitweg-ID: 992-80173-19

Ausführliche Informationen zur E-Rechnung entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Bundes zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) unter www.e-rechnung-bund.de.

Seite zuletzt aktualisiert am: 12.03.2026

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