Junge Frau mit lockigen Haaren und Brille sitzt in einem Hörsaal, schreibt in ein Heft und lächelt in die Kamera.

Krankenversicherung für Studenten - KVdS

Als Student, bzw. Studentin einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität sind Sie versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung (KVdS). Vorrangig ist jedoch die beitragsfreie Familienversicherung über Eltern, Ehegatten, Lebenspartner. Liegen dafür die Voraussetzungen nicht vor, zum Beispiel weil Sie die Alters- oder Einkommensgrenze übersteigen, informieren wir nachstehend über die Beiträge in der studentischen Krankenversicherung (KVdS).

Ihre Einschreibung an Hochschule oder Universität

Für die Einschreibung an der Hochschule oder Universität müssen Studienbewerber eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis wird von der Krankenkasse mit dem sogenannten "Meldegrund 10" elektronisch an die Hochschule/Universität übermittelt.

Damit wir die Meldung für Sie vornehmen können, nennen Sie uns einfach über das nachfolgende Kontaktformular oder über die Online-Geschäftsstelle den geplanten Beginn des Studiums sowie Name und Adresse Ihrer Hochschule, bzw. Universität. Wir setzen die Meldung dann umgehend für Sie ab.

Kontaktformular Einschreibung Hochschule

Beiträge für Studenten

Krankenversicherung 2026 2025
monatlich : 114,74 € 114,74 €
  inkl. 3,2 % Zusatzbeitrag inkl. 3,2 % Zusatzbeitrag
     
Pflegeversicherung    
monatlich    
- ohne Zuschlag (unter 23 Jahre oder 1 Kind) 30,78 € 30,78 €
- mit Zuschlag (über 23 Jahre und kinderlos) 35,91 € 35,91 €
- ohne Zuschlag (2 Kinder) 28,64 € 28,64 €
- ohne Zuschlag (3 Kinder) 26,51 € 26,51 €
- ohne Zuschlag (4 Kinder) 24,37 € 24,37 €
- ohne Zuschlag (5 Kinder und mehr) 22,23 € 22,23 €

Werkstudenten: beitragsfrei familienversichert oder zahlendes Mitglied

Auch für Werkstudenten, ist die beitragsfreie Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Maßgebend ist das regelmäßige monatliche Einkommen.

Zu den Einnahmen aus der Werkstudentenbeschäftigung gehören neben den laufenden auch alle einmaligen Einnahmen (z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld). Hiervon können jedoch Werbungskosten abgezogen werden. Sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, wird wie im Vorjahr ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr 2026, bzw. 102,50 € monatlich abgezogen.

Bei schwankenden Einnahmen ist zunächst eine Schätzung abzugeben. Hierfür wird der Durchschnitt der Einnahmen der ersten Monate der Beschäftigung als Grundlage genommen. Grundsätzlich gilt, dass bei Änderungen der Verhältnisse die Krankenkasse zu informieren ist.

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen nach Abzug der Werbungskosten die Einkommensgrenze von 565 € (Vorjahr 535 €) monatlich überschreitet. Bei zusätzlichem Einkommen aus einem Minijob erhöht sich die Grenze auf 603 € (Vorjahr 556 €).

In diesem Falle ist die beitragsfreie Familienversicherung zu beenden und für den Zeitraum der Werkstudentenbeschäftigung eine Mitgliedschaft bei der Bertelsmann BKK im Rahmen der studentischen Krankenversicherung (KVdS) durchzuführen. Beantragen Sie diese nachstehend einfach online.

Antrag zur studentischen Krankenversicherung (KVdS)

Für Studenten, wenn kein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung besteht:

Online-Anmeldung Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Alternativ können Sie den Antrag per PDF-Formular stellen:

PDF-Anmeldung Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

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Wir beraten Sie gern. Gemeinsam finden wir genau die richtige Lösung für Sie.

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Seite zuletzt aktualisiert am: 31.03.2026

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