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Über 90 Prozent der Bevölkerung gehören einer gesetzlichen Krankenkasse an. Meist als versicherungspflichtiges Mitglied oder familienversicherte Angehörige. Scheiden sie dann aus der Versicherungspflicht oder Familienversicherung aus, z. B. weil Sie sich selbständig machen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit sich als freiwilliges Mitglied weiter zu versichern.
Zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge gilt der ermäßigte Beitragssatz für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dieser beträgt ab dem 01.01.2026 inkl. Zusatzbeitrag und unverändert zum Vorjahr 17,2 Prozent.
Für die Berechnung der Beiträge werden die individuellen Einkünfte zu Grunde gelegt. Der Gesetzgeber sieht Mindest- bzw. Höchstgrenzen vor.
Im Jahr 2026 werden Ihre Beiträge mindestens aus einer beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von 1.318,33 € im Monat, bzw. 15.819,96 € jährlich - aber höchstens aus 5.812,50 € monatlich, bzw. 69.750 € jährlich berechnet.
Selbständige mit geringen Einkünften und Existenzgründer sind den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt.
Bei Nachweis geringerer Einnahmen gilt in 2026 als beitragspflichtige Einnahme mindestens 1.318,33 € monatlich.
Es ergeben sich Beiträge in folgender Höhe:
| 2026 | Prozentsatz | Beitrag monatlich |
| Krankenversicherung | 17,2 % | 226,76 € |
| Pflegeversicherung Mitglied mit 1 Kind | 3,40 % | 47,46 € |
| Pflegeversicherung Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind* | 4,0 % | 55,37 € |
| Pflegeversicherung Mitglied mit 2 Kindern | 3,15 % | 44,16 € |
| Pflegeversicherung Mitglied mit 3 Kindern | 2,90 % | 40,87 € |
| Pflegeversicherung Mitglied mit 4 Kindern | 2,65 % | 37,57 € |
| Pflegeversicherung Mitglied ab 5 Kindern | 2,40 % | 34,28 € |
* Der Zuschlag entfällt, wenn das Mitglied ein Kind hat oder jünger als 23 Jahren ist, bzw. vor dem 01.01.1940 geboren ist, oder Bürgergeld bezieht.
| 2026 | Prozentsatz | Beitrag monatlich |
| Krankenversicherung | 17,2 % | 999,75 € |
| Pflegeversicherung Mitglied mit 1 Kind | 3,40 % | 209,25 € |
| Pflegeversicherung Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind* | 4,0 % | 244,13 € |
| Pflegeversicherung Mitglied mit 2 Kindern | 3,15 % | 194,72 € |
| Pflegeversicherung Mitglied mit 3 Kindern | 2,90 % | 180,19 € |
| Pflegeversicherung Mitglied mit 4 Kindern | 2,65 % | 165,66 € |
| Pflegeversicherung Mitglied ab 5 Kindern | 2,40 % | 151,13 € |
* Der Zuschlag entfällt, wenn das Mitglied ein Kind hat oder jünger als 23 Jahren ist, bzw. vor dem 01.01.1940 geboren ist, oder Bürgergeld bezieht.
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