Hand tippt Zahlen in eine Taschenrechner-App auf einem Smartphone; im Hintergrund liegen unscharfe Unterlagen.

Die Beitragssätze 2026

Den allgemeinen Beitragssatz legt der Gesetzgeber fest. Er beträgt für alle Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent. Getragen wird dieser zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mitglieder tragen somit 7,3 Prozent, genauso wie Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Dieser beträgt - wie im Vorjahr - 3,2 Prozent.

Zur Beitragstragung für freiwillig Versicherte, informieren wir u.a. auf der Seite Selbständige.

Der Zusatzbeitrag 2026

Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe

Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK beträgt ab dem 01.01.2026 - wie im Vorjahr - 3,2 Prozent.

Der vom Mitglied zu tragende hälftige Zusatzbeitrag beträgt 1,6 Prozent. Hinzu kommt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent). 
Mitglieder zahlen somit einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 8,9 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.

Alle Beitragssätze auf einen Blick

Krankenversicherung 2026 Gesamt Anteil Mitglied
Allgemeiner Beitragssatz

(Arbeitnehmer mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung, sowie Renten- und Versorgungsbezieher)

14,6 % 7,3 %
Ermäßigter Beitragssatz

(Selbständige ohne Krankengeldanspruch, Beiträge aus Vermietung und Verpachtung)

14,0 % 7,0 %
Zusatzbeitragssatz Bertelsmann BKK 2026* 3,2 % 1,6 %
Durchschnittlicher gesetzlich festgelegter Zusatzbeitragssatz 2026*

(der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird vom Gesetzgeber für alle Krankenkassen in gleicher Höhe festgelegt)

2,9 % 1,45 %
Pflegeversicherung 2026 Gesamt Anteil Mitglied
Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind ** 4,20 % 2,40 %
Mitglied unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 3,60 % 1,80 %
Mitglied mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,35 % 1,55 %
Mitglied mit 3 Kindern unter 25 Jahren 3,10 % 1,30 %
Mitglied mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,85 % 1,05 %
Mitglied mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,60 % 0,80 %
  Gesamt Anteil Mitglied
Rentenversicherung 2026 18,6 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2026 2,6 % 1,3 %
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Seite zuletzt aktualisiert am: 26.03.2026

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