Ein Arzt führt eine Beratung durch

Medizinkompass

Geeignete Behandler finden

Ob medizinischer Rat, spezialisierte Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Hilfsmittel – wir helfen die richtigen Behandler oder Anbieter zu finden. Aufmerksam machen möchten wir auch auf die Möglichkeit, vor einer Operation oder bei Unsicherheiten hinsichtlich einer Diagnose oder vorgeschlagenen Behandlung eine Zweitmeinung einzuholen. Hierzu erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen.

Tipp: Facharzt-Terminservice

Sie haben ein dringendes medizinisches Anliegen, für das Sie zeitnah eine Behandlung benötigen?
Sie haben bereits einen Termin beim Facharzt, aber die Wartezeit ist zu lang?

  • Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach einem früheren Facharzttermin.
  • Hierbei berücksichtigen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse, sowie die regionale Erreichbarkeit verfügbarer Fachärzte.
  • Dieser Service ist für Versicherte der Bertelsmann BKK selbstverständlich kostenlos.

Facharzt-Terminservice

Ärzte, Hilfsmittel, Kliniken und Pflegeanbieter

Sie suchen einen Arzt oder eine Ärztin?

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Deutschland haben die aktuellsten Daten über Anschriften und Qualifikationen aller in Deutschland niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Viele dieser KVen haben Arztsuchdienste aufgebaut, die online für Patienten zugänglich sind oder geben auch telefonisch Auskunft. Zudem können Sie auch einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin suchen.

Kassenärztliche Vereinigung - Arztsuche


Sie suchen eine Arztpraxis, die unsere Mehrleistung "Gesund schwanger" oder Homöopathie anbietet?

Unsere Arztsuche-Sonderverträge nennt Ihnen teilnehmende Praxen in Ihrer Umgebung:

 Arztsuche (Sonderverträge)


Sie suchen Kinder- und Jugendärzte, die unsere Mehrleistung "Clever für Kids" anbieten?

 "Clever für Kids"

Hilfsmittel sichern und erhalten Lebensqualität. Finden Sie Ihr Hilfsmittel und entsprechende Anbieter in unserer Datenbank "hello Hilfsmittel".

Hilfsmittel-Datenbank "hello Hilfsmittel"

Suchen Sie nach einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen? Der BKK PflegeFinder unterstützt Sie zuverlässig bei der Suche nach passenden Pflegeangebot. 

Ob ambulante Pflegedienste, Angebote der Tages- und Nachtpflege, stationäre Pflegeheime oder Kurzzeitpflege – der BKK PflegeFinder bietet Ihnen eine umfassende Übersicht über verfügbare Leistungen in Ihrer Region. Darüber hinaus finden Sie wichtige Informationen zur Qualität der Versorgung, etwa anhand aktueller Prüfberichte. Auch Anlaufstellen für Pflegeberatung sowie ergänzende Unterstützungsangebote sind im BKK PflegeFinder verzeichnet.

Zum BKK Pflegefinder 

Jedem Patienten steht es frei nach einer ärztlichen Behandlung eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Die Kosten hierfür werden über die Gesundheitskarte abgerechnet. Ratsam ist eine zweite Meinung vor allem vor einer Operation oder bei Unsicherheiten hinsichtlich einer Diagnose oder vorgeschlagenen Behandlung.

Anspruch auf eine qualifizierte Zweitmeinung mittels Videosprechstunde besteht insbesondere für folgende Behandlungen:

  • geplante Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriffe an Gaumen- oder Rachenmandeln
  • Gebärmutterentfernung
  • Gelenkspiegelung an der Schulter
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Implantation einer Knieendoprothese (Entscheidungshilfe ...)
  • Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie, mehr Informationen)
  • Implantation einer Totalendoprothese am Hüftgelenk sowie Revisionseingriffe, Wechsel und Entfernungen von Total- oder Teilendoprothesen.
  • Eingriffe an Aortenaneurysmen
  • Prostatakarzinom: wenn lokal begrenzt und ohne Metastasen, sowie die Entfernung der Prostata (Prostatektomie), die perkutane Strahlentherapie oder die interstitielle Brachytherapie zur Behandlung empfohlen wurde.
  • Gefäßchirurgische Eingriffe bei verengter Halsschlagader (Karotisstenose)

Wenn Ärzte einen dieser Eingriffe empfehlen, müssen sie ihre Patienten über ihr Recht aufklären, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dazu gehört auch, dass sie ihnen Kopien ihrer Patientenakte anbieten, auf ein Verzeichnis geeigneter Ärzte hinweisen und ein Patientenmerkblatt des G-BA aushändigen.

Der Arzt muss betroffene Patienten mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über das qualifizierte Zweitmeinungsverfahren aufklären. Sind sich die Patienten nicht sicher, können sie neben dem Zweitmeinungsgespräch mit einem qualifizierten Facharzt auch eine schriftliche Entscheidungshilfe nutzen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für jeden einzelnen dieser Eingriffe erarbeitet hat. Der Arzt, der den Eingriff empfiehlt, muss auch auf diese hinweisen.

Mehr Informationen auf Zweitmeinung vor Operationen | Gesundheitsinformation.de


Ihr Vorteil

Als Mehrleistung vermitteln wir 

  • vor orthopädischen Operationen (Knie, Hüfte, Rücken) oder 
  • bei Onkologischer Indikation (operative Entfernung eines malignen Tumors, Organ- oder Teilorganresektion zur Behandlung einer bösartigen Neubildung, perkutane Strahlentherapie, interstitielle Brachytherapie). Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose einer bösartigen Neubildung. Eine Verdachtsdiagnose ist nicht ausreichend.

kurzfristig Termine bei kooperierenden Spezialisten. 

So erhalten Sie, auch wenn wichtige Entscheidungen zeitnah zu treffen sind, die Möglichkeit eine zweite Expertenmeinung einzuholen.

Wir beraten Sie gern:

Service-Center, Fon 05241 80-74000
Montag – Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr

Ratgeber zu Medizin, Patientenrechten und mehr

Auf der Internetseite Gesundheitsinformation.de können Sie sich über verschiedene Krankheitsbilder, sowie zu Therapie von chronischen Erkrankungen, häufigen Diagnosen und allgemeinen Gesundheitsfragen informieren.

Gesundheitsinformation.de wird vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (iQWiG) herausgegeben. Dies ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. 

Häufig bieten Ärzte zur Ergänzung von Diagnostik und Therapie individuelle Gesundheitsleistungen auf Privatrechnung an, wie eine Knochendichtemessung gegen Osteoporose, der PSA-Test zur Prostatakrebsvorsorge oder ein Hirnleistungscheck zur Demenz-Früherkennung.

Für diese Gesundheitsleistungen (IGeL) ist ein eindeutiger medizinische Nutzen in der Regel nicht nachgewiesen, weshalb die Kostenübernahme durch Krankenkassen nicht vorgesehen ist. Entschieden wird dies vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem zentralen Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens: Es legt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest, welche medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Krankenkassen bezahlen.

Leistungen, die der G-BA als Kassenleistung ablehnt oder über die er noch keine Entscheidung getroffen hat, werden oft als IGeL angeboten.

In ihrer Satzung können Krankenkassen Zuschüsse für bestimmte IGeL-Leistungen vorsehen. Sie ersehen die von der Bertelsmann BKK bezuschussten IGeL-Leistungen in den Rubriken Gesundheitsbudget und Impfungen, bzw. Reiseimpfungen.

Der IGeL-Monitor für mehr Sicherheit

Damit Sie sich selbst eine Meinung zur Sinnhaftigkeit ärztlich angebotener Untersuchungen bilden können, empfehlen wir den IGeL-Monitor. Dort finden Sie aktuelle Bewertungen zu vielen IGeL-Leistungen.

Zum „IGeL-Monitor“

Als Versicherter der Bertelsmann BKK erhalten Sie kostenlos fachmedizinischen Rat unter

Fon 05241 80-74004 (Montag - Sonntag, 8 - 22 Uhr)
 
  • Die Hotline steht Ihnen werktags sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung.
  • Sie tragen lediglich die regulären Telefongebühren. Beratungsgebühren fallen nicht an - die Kosten trägt die Bertelsmann BKK.
  • Bitte halten Sie daher zur Legitimation Ihre Gesundheitskarte bereit.
  • Die Beratung erfolgt durch die 4sigma GmbH – ein Team aus Fachärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenschwestern.

Unser Partner 4sigma behandelt den Anlass Ihres Anrufs und Ihre medizinischen Daten streng vertraulich. Die beratenden Ärzte unterliegen wie ein niedergelassener Arzt der ärztlichen Schweigepflicht und können davon nur durch den Anrufer entbunden werden. So ist ausgeschlossen, dass diese Informationen Dritten zur Kenntnis gelangen. Auch wir als Auftraggeber erhalten keine Informationen zum Gesprächsinhalt.

Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine gemeinnützige Institution, deren Auftrag es ist, Ratsuchenden kostenfrei umfassende Informationen und individuelle Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen zu bieten. Grundlage dafür ist § 65b SGB V – er verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen dazu, die Arbeit der Stiftung zu finanzieren.

Der Auftrag

Die Beratungsangebote der Stiftung UPD verfolgen als unabhängige Anlaufstelle das Ziel, allen Menschen in Deutschland Orientierung im Gesundheitssystem zu bieten und sie in die Lage zu versetzen, informierte, möglichst selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Die Angebote richten sich an alle Bürger – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, ob gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert.

Das Beratungsangebot

Die Beratungsleistungen umfassen eine breite Palette an Themen, von Arzneimittel- und Behandlungsfragen über Patientenrechte bis hin zu Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beratung erfolgt telefonisch, und, sobald möglich, auch persönlich in regionalen Beratungsstellen. Das interdisziplinäre Beratungsteam besteht aus Fachleuten verschiedener Bereiche: Recht, Sozialrecht, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie, Pflege oder Sozialarbeit. Die Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenfrei und streng vertraulich.

UPD - Unabhängige Patientenberatung

Selbstbestimmt - Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen

Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen? 

Die Verbraucherzentrale bietet zur Erstellung der Patientenverfügung einen kostenlosen Online-Service.

Die Patientenverfügung der Verbraucherzentralen basiert auf den Textbausteinen des Bundesministeriums für Justiz. Schritt für Schritt werden Sie durch das Online-Tool geleitet und erstellen eine individuell passende Patientenverfügung.

Verbraucherzentrale

Selbsthilfegruppen sind dazu da, sich mit Gleichbetroffenen über die Bewältigung einer Krankheit oder schwierigen Lebenssituationen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Fördermittel für die Selbsthilfe auf Bundesebene werden über den BKK Dachverband vergeben. Erkrankungen, die für eine Förderung in Frage kommen, sind im Krankheitsverzeichnis zur Selbsthilfeförderung beschrieben. Sie finden dieses Verzeichnis und allgemeine Hinweise zur Förderung im Leitfaden Selbsthilfeförderung (2025).


Unser Engagement 2025/2026

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird.

Für das Jahr 2026 liegt dieser bei 1,44 € pro Versicherten. Im Jahr 2025 haben wir rund 65.300 € für die Selbsthilfeförderung aufgewendet. Für das Jahr 2026 stellen wir Fördermittel in Höhe von ca. 66.700 € für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Hiervon entfallen gut 12.000 € auf unsere Projektförderung.

Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh können Projektförderanträge an das Team Gesundheitsmanagement der Bertelsmann BKK richten. 
Wer eine Selbsthilfegruppe im Kreis Gütersloh sucht wird hier fündig: www.selbsthilfe-kreisguetersloh.de


Projekt "In Gang Setzer"

Bundesweit gibt es rund 100.000 Selbsthilfegruppen zu sozialen und gesundheitlichen Themen. Dabei nimmt das Interesse an Gruppen zu psychischen und psychosomatischen Erkrankungen besonders zu. An Selbsthilfe interessierten Personen fehlen jedoch anfangs oft die Erfahrungen, um die sensible Gruppengründung und besondere Gruppenphasen konstruktiv zu gestalten. Hier setzt die aus Dänemark stammende Idee der In-Gang-Setzer an. Die Bertelsmann BKK förderte die Initiative. www.in-gang-setzer.de


Hilfestellung für Betroffene: NAKOS

Die NAKOS ist die zentrale bundesweite Anlaufstelle in Deutschland rund um das Thema Selbsthilfe. Als Knotenpunkt vernetzt NAKOS die relevanten Akteure. Interessierte, Betroffene und Angehörige finden hier alle notwendigen Informationen. Dabei zeigt NAKOS die Vielfalt und Möglichkeiten gemeinschaftlicher Selbsthilfe auf und fördert und vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft. www.nakos.de

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.09.2026

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