Die Gesundheitskarte mit PIN
Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern
Mittels persönlicher Identifikationsnummer (PIN) können Sie Notfalldaten wie Allergien oder chronische Krankheiten auf Ihrer Gesundheitskarte speichern lassen. Die PIN ermöglicht Ihnen zudem zusammen mit der Gesundheitskarte die Nutzung aller Vorteile der E-Rezept App.
Ihre Vorteile
1. Notfalldaten sorgen für gute Versorgung im Ernstfall
- Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte liegen dem Rettungsarzt direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß er zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
2. Notfalldaten retten Leben
- Ist ein Patient im Notfall nicht mehr ansprechbar, können wertvolle Informationen verloren gehen – etwa, dass er dauerhaft wichtige Medikamente einnimmt. Durch die Notfalldaten können alle behandelnden Personen besser informiert reagieren. Neben Ärzten dürfen in Notfällen auch Psychotherapeuten und Apotheker die Daten lesen.
3. Notfalldaten sind freiwillig und sicher
- Ob Sie einen Notfalldatensatz anlegen wollen, entscheiden ausschließlich Sie selbst. Sie legen auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Lebenspartner und behandelnder Facharzt. Sie können zudem weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt.
Mehr zu den PIN-Funktionen
In Notfällen geht es oft um Sekunden. Je schneller die Diagnose erfolgt, desto besser können Ärzte helfen. Doch oft sind die Menschen, die sie behandeln, kaum noch ansprechbar. Haben diese vorher wichtige Notfalldaten auf der Gesundheitskarte hinterlegen lassen, kann dies nun lebensrettend sein.
Versicherte können daher persönliche Gesundheitsdaten, wie Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen, deren Kenntnis bei einer Behandlung im Notfall wichtig sein kann, als Notfalldaten auf ihrer eGK speichern lassen.
Darüber hinaus können Notfalldaten und auch weitere medizinische Hinweise, beispielsweise zu einer Schwangerschaft oder zu Implantaten sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten sowie zu Personen, zum Beispiel Angehörige, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, hinterlegt werden.
Im medizinischen Ernstfall können diese Daten dann von Ärzten mittels ihres elektronischen Heilberufsausweises ausgelesen werden. So wird sichergestellt, dass Ärzte in Akutfällen, in denen ein Versicherter situationsbedingt nicht in der Lage ist, den Zugriff auf die Notfalldaten durch eine PIN-Eingabe freizugeben, dennoch auf die für diese Situation hinterlegten Notfalldaten zugreifen können.
Versicherte können diese Notfalldaten ihren behandelnden Ärzten auch im Rahmen der Regelversorgung, außerhalb der akuten Notfallversorgung, zur Verfügung stellen. Sie haben diesen gegenüber auch einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung der elektronischen Notfalldaten.
Auf Wunsch des Versicherten können neben den Notfalldaten auch Hinweise auf das Vorliegen einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende, einer Patientenverfügung oder auch einer Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsort auf der eGK hinterlegt werden. So können Versicherte sicherstellen, dass ihre entsprechenden Erklärungen, soweit erforderlich, besser auffindbar sind.
Weitere Informationen zu den Notfalldaten erhalten Sie bei der Gematik
Um gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu erkennen und zu vermeiden, haben Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen Anspruch auf einen Medikationsplan.
Dieser kann bis zum Herbst 2026 als elektronischer Medikationsplan (eMP), nach Ihrer PIN-Eingabe, von Ihrer Arztpraxis auf Ihrer eGK gespeichert werden.
Ihr Vorteil: Gefährliche Wechselwirkungen sollen so noch eher erkannt und vermieden werden.
Ab Herbst 2026 wird der Medikationsplan Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA).
Haben Sie eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte können Sie alle Funktionen der E-Rezept App nutzen.
Die PIN wird für Ihre aktuell gültige Gesundheitskarte generiert und Ihnen ausschließlich auf dem Postweg zugestellt.
Die PIN ausgeben dürfen wir nur nach Identifizierung des Versicherten mit seiner Gesundheitskarte.
- Bei erfolgreicher Identifizierung im Rahmen der ePA-Registrierung, senden wir Ihnen im Nachgang Ihre PIN automatisch zu.
- Bei persönlicher Identifizierung in unseren Geschäftsstellen in Gütersloh und Pößneck, sowie Köln (nur RTL-Angehörige) veranlassen wir die Zusendung Ihrer PIN.
Ohne Ihre PIN können die freiwilligen Funktionen der Gesundheitskarte nicht mehr genutzt werden.
Für das Zurücksetzen der PIN mittels PUK, den Sie Ihrem PIN/PUK-Brief entnehmen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Über die ePA-Funktion „PIN entsperren“
- Über die E-Rezept App unter Einstellungen / Gesundheitskarte / Karte entsperren
- In der Arztpraxis, sofern die Praxissoftware dieses anbietet.
Bei einem Verlust des PIN/PUK-Briefes benötigen Sie einen neuen PIN/PUK-Brief, der zusammen mit einer neuen Gesundheitskarte von der BKK ausgestellt wird.
Bereits gespeicherte Daten müssen auf der neuen eGK von Ihrer Arztpraxis erneut hinterlegt werden. Die Bertelsmann BKK hat keinen Zugriff auf die Daten.
Wird eine neue Gesundheitskarte ausgestellt, werden auch die Zugangsdaten PIN/PUK neu ausgestellt. PIN und PUK sind nicht auf eine neue Karte übertragbar.
Die alte Karte wird in diesem Zuge automatisch gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. Bitte entsorgen Sie diese. Eine Rücksendung ist nicht erforderlich.
Sie haben eine neue Gesundheitskarte (eGK) Brief erhalten?
- Dann benötigen Sie nun auch eine neue PIN zur neuen Karte.
- Die PIN der alten Gesundheitskarte ist damit nicht mehr gültig.
Wenn Sie bereits in der ePA-App der Bertelsmann BKK registriert und identifiziert sind, können Sie Ihre neue Gesundheitskarte dort bestätigen und damit die Zusendung der neuen PIN anfordern. Diesen Vorgang nennt man auch „Adelung“ der Gesundheitskarte.
So funktioniert die Adelung:
- Öffnen Sie die ePA-App der Bertelsmann BKK auf Ihrem Smartphone.
- Nach dem Versand Ihrer neuen Gesundheitskarte erscheint dort eine Aufforderung, die neue Karte zu bestätigen.
- Geben Sie die letzten sechs Stellen der Kennnummer Ihrer neuen Gesundheitskarte ein. Sie finden diese auf der Rückseite der Karte.
- Nach erfolgreicher Bestätigung erhalten Sie Ihre neue PIN einige Tage später per Post.
Eine bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier
Warum ist die Adelung notwendig?
- Mit der Adelung bestätigen Sie, dass Sie Ihre neue Gesundheitskarte erhalten haben.
- Erst danach können wir Ihnen die dazugehörige PIN zusenden.
Weitere Funktionen der Gesundheitskarte
Viele Smartphones verfügen über einen NFC-Sensor. Verbinden Sie diesen mit Ihrer Gesundheitskarte, können Sie auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen.
So stellen Sie die Verbindung her:
iPhone: Sensor befindet sich im oberen Drittel des Geräts
Huawei: Sensor befindet sich im oberen Drittel des Geräts
Samsung: Sensor befindet sich in der Mitte des Geräts

Die Zugangsnummer oder auch kurz "CAN" wird benötigt, wenn Sie Ihre eGK kontaktlos nutzen möchten.
Sie finden die sechsstellige Nummer rechts oben auf Ihrer Gesundheitskarte. Sie ist erforderlich, um einen verschlüsselten sicheren Kanal zwischen Ihrer Gesundheitskarte und Ihrem NFC-fähigen Smartphone aufzubauen und missbräuchliche Zugriffe Dritter zu verhindern.
Die CAN ist ist nicht zu verwechseln mit der PIN, die zusätzlich zur Identifikation eingegeben werden muss. Die PIN wird immer in einem separaten Brief zur Verfügung gestellt. Die CAN wiederum befindet sich auf der Vorderseite Ihrer Gesundheitskarte, siehe Beispiel: “123456”.
