Die Gesundheitskarte
Mit der Gesundheitskarte (eGK) weisen Sie sich als Versicherter der Bertelsmann BKK aus. Sie ist somit Ihr persönlicher Nachweis für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Nehmen Sie diese daher zu jedem Besuch einer Arztpraxis mit.
Zudem dient die Gesundheitskarte zum Abruf von E-Rezepten in der Apotheke oder dem Anmelden in der elektronischen Patientenakte.
Häufige Fragen zur Gesundheitskarte

- Ich werde in Kürze Mitglied. Wann erhalte ich meine Gesundheitskarte?
Herzlich willkommen! Haben Sie uns bereits ein Foto eingereicht, erhalten Sie Ihre eGK automatisch und zeitnah zum Beginn der Mitgliedschaft. Die Ausstellung der eGK ist so gesteuert, dass der eGK-Auftrag an unseren Dienstleister frühestens 10 Tage vor Beginn der Mitgliedschaft erfolgt.
- Ich habe meine Gesundheitskarte verloren, bzw. meine Karte ist beschädigt. Wie erhalte ich eine neue?
Bestellen Sie Ihre neue Karte über unsere Online-Geschäftsstelle oder über unser Kontaktformular.
- Ich habe noch eine alte Gesundheitskarte wiedergefunden. Ist die auch noch gültig?
Bitte verwenden Sie bitte nur die Gesundheitskarte, die Sie zuletzt von uns erhalten haben. Liegen Ihnen mehrere Karten vor, erkennen Sie die gültige Karte an der höheren „Kennnummer“ auf der Rückseite. Die Karte mit der niedrigeren Kennnummer wurde mit dem Versand der neuen Karte automatisch gesperrt und kann daher nicht mehr verwendet werden - unabhängig vom Ablaufdatum.
Bei Fragen rund um die Gesundheitskarte ist unser Service-Center gern für Sie da.
Diese Daten befinden sich auf der Gesundheitskarte
Auf dem Chip der Gesundheitskarte sind alle wichtigen Daten gespeichert, die zur Abrechnung der Leistungen benötigt werden.
- Name und Vorname
- Titel
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Versichertennummer
- Institutionskennzeichen der Bertelsmann BKK
- Versicherungsstatus
- Versicherungsbeginn und ggf. ein Versicherungsende
Bis voraussichtlich Herbst 2026 ist es zudem möglich einen Medikationsplan freiwillig auf dem Chip der Karte zu speichern. Hierzu benötigen Sie eine PIN-Nummer. Ab dem Herbst soll dieser dann Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden.
Bei einer Änderung des Namens wird eine neue Gesundheitskarte ausgestellt, da der Name auf der Gesundheitskarte aufgedruckt ist.
Bei einer Änderung der Adresse wird jedoch keine neue Gesundheitskarte ausgestellt - die auf der Karte gespeicherte Adresse wird automatisch beim Einlesen in einer Arztpraxis aktualisiert.
Teilen Sie uns Ihre neue Adresse über die Online-Geschäftsstelle oder über das Formular Änderungsmitteilung Stammdaten mit.
Was passiert beim Versichertenstammdaten-Management?
Neben der Aktualisierung der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Adressdaten ermöglicht das Versichertenstammdaten-Management Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Stammdaten aktuell sind bzw. ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.
Die Online-Prüfung wird bei jedem ersten Einlesen der Gesundheitskarte im Quartal durchgeführt.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen betreffen insbesondere Menschen, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. So wird geschätzt, dass etwa fünf bis 10 Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurückgehen und ein Viertel davon vermieden werden könnte. Das hieße, dass schätzungsweise rund 250.000 bis 500.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen wären. Ein einheitlicher Medikationsplan, in dem die Medikation und Anwendungshinweise übersichtlich und patientenverständlich dargestellt sind, sorgt für mehr Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln.
Wer hat Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform?
- Gesetzlich versicherte Patienten,
- die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden
- wenn die Einnahme der Arzneimittel über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen erfolgt.
Mit dem Medikationsplan, der dem Patienten ausgehändigt wird, sehen die behandelnden Ärzte, welche Medikamente ihr Patient aktuell einnimmt und sind auf diese Weise besser über die weitere Medikation ihrer Patienten informiert. So können gegebenenfalls bestehende gefährliche Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten besser erkannt und vermieden werden. Vom Medikationsplan profitieren vor allem ältere und chronisch kranke Menschen. Gleiches gilt bei der Abgabe von Medikamenten in der Apotheke.
Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.
Die Ärzte, die den Medikationsplan initial erstellt haben, haben diesen in Papierform zu aktualisieren, sobald sie die Medikation ändern oder Kenntnis davon erlangen, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist.
Wie kann der elektronische Medikationsplan genutzt werden?
- Der Medikationsplan kann mit Einwilligung des Patienten bis zum Herbst 2026 auch elektronisch auf der eGK gespeichert werden. Danach wird dieser in die ePA integriert.
- Mit der elektronischen Bereitstellung des eMP können mitbehandelnde Ärzte sowie Apotheker sicherer über die Medikation der Versicherten informiert werden.
- Gleichzeitig wird auch die Aktualisierung der Medikationsdaten erleichtert.
- Die Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist für die Versicherten freiwillig.
Solange der eMP noch auf der eGK gespeichert wird, benötigen Versicherte für die Nutzung des eMP neben ihrer eGK auch ihre Persönliche Identifikationsnummer (PIN), die sie von der BKK erhalten.
Durch die Eingabe der PIN geben Versicherte in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke den Zugriff auf ihre auf der Gesundheitskarte gespeicherten Medikationsdaten frei. Falls Versicherte dies wünschen, können sie die PIN auch deaktivieren und den eMP beim Arzt oder in der Apotheke ohne PIN-Freigabe nutzen. Für den Zugriff von Ärzten oder in der Apotheke auf Medikationsdaten der ePA ist die Eingabe einer Versicherten-PIN nicht erforderlich.
Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und genau wie die weiteren Behandler verpflichtet, den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert und ihnen der eMP zur Aktualisierung vorliegt.
Übertragung des elektronischen Medikationsplans in die ePA des Versicherten
In weiteren Entwicklungsstufen wird der eMP ab Herbst 2026 nicht mehr auf der eGK - Gesundheitskarte gespeichert sondern ausschließlich in der ePA der Versicherten bereitgestellt. Der auf der eGK gespeicherte eMP wird in dem Zuge automatisch gelöscht, auch wenn der Versicherte der Speicherung des eMP in der ePA widersprochen hat.
Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte liegen dem Rettungsarzt direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß er zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
- Lassen Sie wichtige Informationen wie Allergien oder chronische Krankheiten durch Ihre Arztpraxis auf Ihrer Gesundheitskarte speichern.
- Hierzu benötigen Sie eine PIN. Mehr zur PIN erfahren Sie über den folgenden Link.
Auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Somit können Sie sich auch während eines Urlaubs in den meisten europäischen Ländern über die Gesundheitskarte ärztlich behandeln lassen.
Tipp: Für eine optimale Absicherung im Ausland empfehlen wir die private Auslandsreiseversicherung "Extra Plus" unseres Partners Barmenia.
Fotoupload
- Kinder bis 14 Jahre erhalten eine Gesundheitskarte ohne Foto.
- Ab 15 Jahren muss die Karte dann ein Foto des Versicherten aufweisen. Ausgenommen sind Versicherte, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sind ein Foto einzureichen (z. B. pflegebedürftige, bettlägerige Personen).
Laden Sie hier Ihr Foto hoch:
Ich bin Neukunde Ich bin bereits bei der Bertelsmann BKK versichert
