Ich werde Mitglied der Bertelsmann BKK

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 05241 80-74000
1. PERSÖNLICHE DATEN

ICH BEANTRAGE DIE MITGLIEDSCHAFT:

* Beitritt nur möglich, wenn bereits Ehegatte bei uns versichert oder Arbeitgeber in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder Thüringen.
2. LETZTE KRANKENKASSE
3. STATUS

MEINE BESCHÄFTIGUNG ODER ANDERER STATUS

Hinweis Wechseldatum: Als freiwilliges Mitglied gilt die zweimonatige Kündigungsfrist. Die neue Mitgliedschaft bei der Bertelsmann BKK beginnt zwei Kalendermonate nach der heutigen Anmeldung - nahtlos nach Ende der Mitgliedschaft in der vorherigen Krankenkasse.

Ihre Hochschule wird automatisch per maschinellem Meldeverfahren durch uns über Ihre Versicherung informiert.
4. FAMILIE
5. SENDEN
Datenschutzhinweis und Einverständniserklärung
Die Daten werden nach § 284 und § 175 SGB V erhoben um Ihre Mitgliedschaft durchzuführen. Ihr Mitwirken ist nach § 60 SGB I und § 206 SGB V erforderlich. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse Dritte oder von uns beauftragte Dienstleister (z.B. Hersteller eGK) sein. Mehr zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten unter www.bertelsmann-bkk.de/datenschutzrechte.

Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 05.09.2024
Vorlesen