Häufige Fragen

Wer kann Mitglied werden?

Wir sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen geöffnet. Hier können wir allen Pflicht- und freiwillig Versicherten unsere Vorteile anbieten - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu Bertelsmann. Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.

Wir verstehen uns aber unverändert als traditionelle Betriebskrankenkasse, die sich in erster Linie den Interessen, aktiver und ehemaliger Bertelsmann-Mitarbeiter mit ihren Angehörigen verpflichtet fühlt.

PS: Auch wenn Sie bei Bertelsmann ausscheiden, sind wir uneingeschränkt weiter für Sie da.

Sie sind bisher beitragsfrei familienversichert?

Dann startet die Mitgliedschaft mit dem Beginn der Beschäftigung (oder Ausbildung). Die Information der alten Krankenkasse übernehmen wir. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Gleiches gilt, wenn Sie bisher über ihre Eltern privat krankenversichert sind und versicherungspflichtig werden, zum Beispiel als Auszubildender.

Sind Sie bisher bei der Bertelsmann BKK familienversichert, reicht eine formlose Information per Telefon (05241 80-74000, Mo - Fr, 08-17 Uhr) oder Kontaktformular. Teilen Sie uns einfach das Beginndatum mit und den Grund für die Anmeldung.

Sind Sie bisher bei einer anderen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert, melden Sie sich bitte wie folgt an:

Direkt zur Online-Anmeldung gehen

Direkt zur Online-Anmeldung für Auszubildende gehen

Sie sind bereits Mitglied einer Krankenkasse?

  • Sie können zu uns wechseln ohne Ihre Krankenkasse zu kündigen.
  • Bei dieser müssen Sie jedoch 12 Monate versichert gewesen sein.

Beispiel: Mitgliedschaft bei Krankenkasse xy besteht seit dem 1. Juni 2023 oder noch länger.

  • Die 12monatige Bindungsfrist ist am 31. Mai 2024 erfüllt. Ein Wechsel ist zum 1. Juni möglich.
  • Sie melden sich bis zum 31. März bei uns mit Wirkung zum 1. Juni 2024 an: Online-Anmeldung.
  • Am 31. Mai 2024 endet die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse.
  • Am 1. Juni 2024 beginnt die Mitgliedschaft in der Bertelsmann BKK.
  • Vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
  • Ihren Arbeitgeber informieren wir automatisch.
  • Herzlich willkommen!

Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Zur Online-Anmeldung 

Tipp: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung zu uns wechseln.
Siehe folgende Info unter "Sie wechseln den Arbeitgeber?"

Sie wechseln den Arbeitgeber?

Sie können zum Beginn der Beschäftigung zur BKK wechseln.

Beispiel: Ihre neue Beschäftigung beginnt am 1. April 2024

So einfach ist der Wechsel:

  • Sie melden sich bis zum 14. April rückwirkend zum 1. April bei der Bertelsmann BKK an: Online-Anmeldung.
  • Zum Beginn der Beschäftigung am 1. April beginnt die Mitgliedschaft in der Bertelsmann BKK – vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
  • Sie brauchen dazu keine Bindungsfrist bei Ihrer Krankenkasse erfüllen und nicht kündigen!

Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Herzlich willkommen!

Zur Online-Anmeldung

Ihre Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag? Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Befinden Sie sich in einer laufenden Beschäftigung, können Sie erst wechseln, sobald Sie die 12-monatige Bindungsfrist bei Ihrer Krankenkasse erfüllen. Erhöht Ihre Krankenkasse jedoch ihren Zusatzbeitrag, steht Ihnen für den Monat der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

Üben Sie dies zum Beispiel bei einer Erhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar aus, indem Sie sich bei uns online anmelden. Wir teilen daraufhin Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie zum 1. April Mitglied der Bertelsmann BKK werden. Erhöht Ihre Krankenkasse zum 1. Februar, steht Ihnen im Februar das Recht der Sonderkündigung mit Wirkung zum 30. April zu. Gleiches gilt für alle weiteren Monate.

Die Mitgliedschaft in der BKK beginnt natürlich vom ersten Tag an mit allen Vorteilen. Ein nahtloser Versicherungsschutz ist immer gewährleistet - herzlich willkommen!

Zur „Online-Anmeldung“

Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Sie sind privat krankenversichert (PKV)?

Die Rückkehr, bzw. der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt. Z. B. durch Start einer Ausbildung, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder unter die Pflichtgrenze gesunkenes Gehalt. Ist dies der Fall, können Sie sich hier online anmelden. 

Direkt zur Online-Anmeldung gehen

Achtung: Ab 55 Jahren ist der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse jedoch generell ausgeschlossen.

Wie bekomme ich eine Mitgliedsbescheinigung?

Als Neukunde erhalten Sie die Mitgliedsbescheinigung nach erfolgter Anmeldung automatisch per Post.

Sie sind bereits Mitglied und benötigen die Mitgliedsbescheinigung für einen neuen Arbeitgeber?
Bitte wenden Sie sich an unser Service-Center.

Tipp: Als Mitglied der Bertelsmann BKK können Sie sich die Mitgliedsbescheinigung in der Online-Geschäftsstelle "meine BKK" selber erstellen.

Wie kann ich meine Kinder und meinen Ehegatten familienversichern?

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter, sowie Ehegatten bzw. Lebenspartner (in eingetragenen Lebenspartnerschaften) beitragsfrei über das Mitglied familienversichert. Voraussetzung ist, dass der zu versichernde Angehörige kein Einkommen hat, das die Einkommensgrenzen übersteigt.

Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung bei verschiedenen Krankenkassen erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse, die die Familienversicherung durchführen soll.

Mehr Informationen:

Familienversicherung

Antrag Familienversicherung


Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 18.03.2024
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