Gesundheitsbudget
Das Extra für Ihre Vorsorge: 150 € jährlich
Als BKK-Versicherter haben Sie auch in diesem Jahr die Chance etwas Besonderes für Ihre Gesundheit zu tun und hierfür einen Zuschuss von der BKK zu erhalten. So empfiehlt sich zum Beispiel allen, die sportlich wieder aktiv(er) werden wollen, die sportmedizinische Untersuchung. Oder nutzen Sie Ihr Gesundheitsbudget für die professionelle Zahnreinigung und freuen sich über Ihr strahlendes Lächeln. Viele nutzen zudem bei muskulären Beschwerden die Osteopathie. Frauen in der Schwangerschaft können von erweiterter Vorsorge profitieren. Insgesamt erstatten wir Ihnen so Privatrechnungen für nachfolgend genannte Bereiche bis zu 150 € im Jahr.
Ihr Gesundheitsbudget umfasst diese Behandlungen:
150 € im Jahr für eine Sportmedizinische Untersuchung
Ihr Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € ist damit ausgeschöpft.
Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung erstatten wir, wenn diese dazu geeignet ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Untersuchung erstatten:
- Ihr Arzt, bzw. Ihre Ärztin führt die Zusatzbezeichnung Sportmedizin.
- Es liegt ein Risikofaktor für die geplante Sportart bei Ihnen vor.
- Sie reichen eine ärztliche Bescheinigung ein, aus der Folgendes hervorgeht:
- Wird mit einer sportmedizinischen Untersuchung das kardiale oder orthopädische Erkrankungsrisiko verhütet, bzw. die Verschlimmerung vermieden?
- Welcher der folgenden Risikofaktoren liegt vor?
Mögliche Risikofaktoren:
- Übergewicht
- Bluthochdruck
- kardiovaskuläre Vorerkrankungen
- Atemwegserkrankungen
- Skelettvorerkrankungen, z.B. Skoliose
- Diabetes
- Rauchen
- Alkohol
- andere ärztlich festgestellte Risikofaktoren, z.B. familiäre Vorbelastungen
Über die ärztliche Untersuchung und Beratung hinaus können Sie auch ein Belastungs-Elektrokardiogramm (EKG), eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung zur Erstattung einreichen. Dies ist möglich, wenn Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen oder eine Erkrankung oder die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung vermieden werden kann. Ihre Bescheinigung sollte daher auch einen Risikofaktor benennen. Das Gesundheitsbudget erhöht sich dadurch nicht. Es beträgt für Ihre Untersuchung insgesamt 150 €.
Tipp: Ihre Belege können Sie uns über die Online-Geschäftsstelle als Kopie oder Foto einreichen.
3 x 40 € im Jahr für die Therapie von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € verbleiben Ihnen 30 €. Verwenden Sie diese zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Behandlung erstatten:
- Die osteopathische Behandlung ist ärztlich befürwortet.
- Der Behandler ist Mitglied eines von uns anerkannten Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen der gelisteten Osteopathie-Berufsverbände berechtigt.
- Sie reichen einen ärztlichen Nachweis und die Rechnung ein.
Tipp: Ihre Belege können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.
Mehr zur Osteopathie erfahren Sie in unserer Rubrik Alternative Heilmethoden ...
Sie erhalten bis zu 100 € für:
- Toxoplasmose-Screening bei erhöhtem Ansteckungsrisiko, z.B. Kontakt mit Katzen (Eine Bewertung zum Nutzen des Screenings bietet der IGeL-Monitor)
- Antikörpertest auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken bei erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen)
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure bei schwangeren Frauen, die einen Folsäuremangel aufweisen, sofern die Verordnung des Arzneimittels durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherte in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Rechts zulässigen Versandhandels bezogen wurde.
Ihre Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben Ihnen 50 € für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
1 x jährlich 50 € für Ihre professionelle Zahnreinigung
Zahnärzte bieten zusätzlich zur Zahnsteinentfernung auch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) an.
Diese ist keine Regelleistung der Krankenkassen, sondern muss als Privatleistung selbst bezahlt werden.
Die Bertelsmann BKK bezuschusst Ihre Kosten daher einmal jährlich mit 50 €.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben 100 € für die anderen hier genannten Behandlungen.
Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Ihre Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.
Tipp: Im BKK-Bonusprogramm erhalten Sie weitere 20 € für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung.
Mehr zur professionellen Zahnreinigung erfahren Sie auf www.gesundheitsinformation.de
20 € Erstattung für ärztliche Früherkennung, die über die gesetzlichen Untersuchungen hinausgeht, und nicht per Gesundheitskarte abgerechnet wird
Darunter fallen:
- Hautkrebs-Früherkennung: bis 34 Jahre bei Risikofaktoren (z.B. heller Hauttyp, familiäre Vorbelastung) (Mehr Informationen ...)
- Brustkrebs-Früherkennung: Ultraschall bei Frauen mit Risikofaktoren (z.B. hohe Brustdichte, familiäre Vorbelastung) (Mehr Informationen ...)
- Glaukom-Früherkennung*: Messung Augeninnendruck ab 40 Jahren, bei familiärem Risiko oder hoher Myopie
- Prostatakrebs-Früherkennung (PSA-Test)*: Männer mit Risikofaktoren. Dies kann z.B. eine familiäre Vorbelastung sein. Eine Altersgrenze liegt in diesem Fall nicht vor. Aber auch das Lebensalter ist ein Risikofaktor. Analog zur mit 45 Jahren beginnenden regulären Krebsfrüherkennung für Männer, erhalten Sie daher ab diesem Alter auch den PSA-Zuschuss von der Bertelsmann BKK. Hier ist das Vorliegen anderer Risikofaktoren nicht erforderlich.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben Ihnen 130 € Guthaben für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Ihr Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.
*Mehr zu Nutzen und Aussagekraft dieser Untersuchungen unter: www.igel-monitor.de
Beispiel: Schöpfen Sie Ihr Gesundheitsbudget 2026 wie folgt aus
Ihr Guthaben im Kalenderjahr beträgt 150 €.
- Sie reichen eine Rechnung für eine professionelle Zahnreinigung in Höhe von 70 € ein.
- Hierfür erstatten wir Ihnen 50 € im Jahr 2026.
- Ihnen verbleibt ein Guthaben für das Jahr 2026 in Höhe von 100 €.
- Setzen Sie dies nun für Osteopathie, Schwangerschaftsvorsorge oder ärztliche Früherkennung ein.
- Nicht abgerufene Beträge verfallen am Jahresende, bzw. bleiben so der Versichertengemeinschaft erhalten.
Sie wünschen mehr Informationen oder eine persönliche Beratung?
Mit dem Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt 150 € können Sie sich privat bezahlte Rechnungen ausgewählter Bereiche erstatten lassen.
Dazu gehören:
- 150 € für eine sportmedizinische Untersuchung,
- 120 € für Osteopathie,
- 100 € für Schwangerschaftsvorsorge, hierzu zählt ein Toxoplasmose-Screening bei erhöhtem Risiko und ein Antikörpertest auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken. Alternativ kann der Betrag für die Erstattung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Folsäure verwendet werden. Hier ist eine ärztliche Verordnung mit einzureichen.
- 50 € für die professionelle Zahnreinigung,
- 20 € für ärztliche Früherkennung, zum Beispiel eine Hautkrebs-Früherkennung vor dem Alter von 35 Jahren, eine Glaukom-Früherkennung oder speziell für Männer ein PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung.
Sie können pro Kalenderjahr bis zu 150 € Gesundheitsbudget nutzen.
Voraussetzung ist, dass
- Sie bei der Bertelsmann BKK versichert sind und
- die eingereichten Leistungen zu den erstattungsfähigen Gesundheitsangeboten gehören.
- Nicht genutzte Beträge werden nicht ins nächste Jahr übertragen.
Rechnungen und Belege für erstattungsfähige Leistungen reichen Sie am einfachsten über die Bertelsmann BKK-App ein.
- Dort können Sie ein Foto Ihrer Rechnungen sicher hochladen und den Antrag stellen.
- Die Erstattung erfolgt umgehend nach Prüfung durch die Bertelsmann BKK.
Ja, Sie können Ihr Gesundheitsbudget für osteopathische Behandlungen nutzen, wenn diese ärztlich befürwortet und von dafür qualifizierten Therapeuten durchgeführt wird.
- Die Bertelsmann BKK erstattet nach Vorlage der Rechnung und des ärztlichen Nachweises für drei Sitzungen je 40 €.
- Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie hier Berufsverbandes der Osteopathen.
- Reichen Sie die Rechnung und den ärztilchen Nachweis einfach über die Bertelsmann BKK-App ein oder senden Sie uns die Belege per Post an unsere Adresse in Gütersloh: Bertelsmann BKK, Carl-Miele-Str. 214, 33311 Gütersloh.
