Hebammen - Expertinnen für Schwangerschaft und Geburt

Mütter fühlen sich bei der Geburt ihres Kindes wohler, wenn die vertraute Hebamme mit Rat und Tat an ihrer Seite ist. Wenn aber nicht explizit die Rufbereitschaft einer Hebamme angefordert wird, kann es passieren, dass eine andere Hebamme die Geburt begleitet. Um Ihnen hier die Betreuung durch die vertraute Hebamme ermöglichen zu können, haben wir unser Leistungsangebot um einen Zuschuss zur Hebammenrufbereitschaft erweitert. Finden Sie keine Hebamme in Ihrer Nähe, bieten wir Ihnen zudem für ein Jahr kostenlos den Service von "Kinderheldin" - die digitale Beratung per Telefon oder Videochat.

Die Aufgaben und Kompetenzen einer Hebamme

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett gehören zu den intensivsten Lebensphasen von Frauen. In dieser Zeit stehen ihnen und ihren Familien vom Anfang der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit Hebammen zur Seite. Sie begleiten als Spezialistinnen komplett und umfassend medizinisch und psychosozial.

Hebammen geben Frauen Zutrauen in ihre eigene Körperkompetenz. Sie nehmen die individuellen Wünsche von Frauen ernst und respektieren sie. Als verlässliche Bündnispartnerinnen der Frau unterstützen sie, dass die Frau Schwangerschaft und Geburt gestärkt erlebt und sie fördern die Einheit von Mutter und Kind.

Untersuchungen zeigen, dass eine gute Hebammenbetreuung zu weniger Frühgeburten, weniger medizinischen Eingriffen während der Geburt, zu kürzeren Krankenhausaufenthalten und häufigerem Stillen führen kann.

Hebammen unterstützen den natürlichen Verlauf von Schwangerschaft und Geburt. Ein Arzt, bzw. eine Ärztin wird dann hinzugezogen, wenn etwas nicht mehr regelgerecht verläuft. Bis zu diesem Punkt ist die Hebamme dazu ausgebildet, Frauen vollumfänglich medizinisch zu betreuen.

Während der Schwangerschaft

Hebammen unterstützen und beraten ab Beginn der Schwangerschaft zu allen physischen und psychischen Aspekten. Gerade bei einer Erstgeburt benötigt jede Frau eine sachverständige Vertrauensperson, die die körperlichen und seelischen Veränderungen beobachtet, erklärt und einordnet. Außerdem unterstützt die Hebamme bei der Entscheidung, wo und wie das Kind zur Welt kommen soll: Kreißsaal, Geburtshaus oder Hausgeburt – gemeinsam mit Mutter und Familie berät sie, was im individuellen Einzelfall das Richtige ist. (Mehr Informationen: www.hebammenverband.de)

Ihr Vorteil: Die Hebammenrufbereitschaft

Für die letzten Schwangerschaftswochen (in der Regel 38. bis 42. Woche) können werdende Mütter und freiberuflich tätige Hebammen deshalb eine Rufbereitschaft vereinbaren. Das heißt: Die Hebamme stellt sicher, dass sie für die Schwangere 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Wenn es dann losgeht, rufen Sie die Hebamme an und diese kommt zum vereinbarten Ort der Entbindung.

Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, arbeiten die meisten Hebammen mit einer zweiten Hebamme zusammen, die im Fall einer zweiten Geburt einspringen kann. Die Hebammen stehen Müttern auch noch nach der Geburt hilfreich zur Seite. Bei allen Fragen, Ängsten und Zweifeln sind sie eine Ansprechpartnerin und mit ihrer praktischen Erfahrung oft jedem Ratgeber überlegen.

Ab 01.01.2024: 250 €-Zuschuss

Wir erstatten 250 € für die Rufbereitschaftspauschale einer zugelassenen Hebamme in der 38. bis 42. Woche der Schwangerschaft. Reichen Sie die Rechnung einfach über die Online-Geschäftsstelle ein. 


Eine Hebamme finden:

HebammenFinder (BKK Dachverband)

Ihr Vorteil: "Kinderheldin" - Hebammenrat per Videochat

Eine persönliche Betreuung durch eine Hebamme – längst keine Selbstverständlichkeit. Denn Hebammen sind schlichtweg mehr als ausgebucht. Die Bertelsmann BKK hilft weiter und bietet allen werdenden Eltern eine digitale Hebammen-Betreuung per Telefon, Chat oder Videochat. Täglich, auch am Wochenende und an Feiertagen, sind die Hebammen von Kinderheldin zwischen 7 und 22 Uhr für unsere Versicherten da.

Ausgebildete und berufserfahrene Hebammen sowie ein medizinischer Beirat mit Fachärztinnen und -ärzten der Gynäkologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychologie beantworten Fragen, helfen bei Sorgen rund um Mamas oder Babys Gesundheit und haben einfach ein offenes Ohr.

Als Bertelsmann BKK-Versicherte erhalten Sie die unbegrenzte Telefon- und Chat-Flatrate als kostenfreie Mehrleistung für das erste Lebensjahr Ihres neugeborenen Kindes. Werdende Mütter informieren wir automatisch per Flyer mit Gutschein-Code über unser Angebot.

Sie sind schwanger und haben noch keinen Gutscheincode erhalten? Dann kontaktieren Sie unser Service-Center – entweder über unser Kontaktformular hier auf der Website oder Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr telefonisch unter 05241 80-74000 und fragen Sie nach dem Freischalt-Code.

www.kinderheldin.de/bkk


Weitere Informationen: Kurse in und nach der Schwangerschaft

Kurse "Fit in der Schwangerschaft"

Zuschussfähige Kurse "Fit in der Schwangerschaft" finden Sie in unserer Kursdatenbank.

Tipp: Wählen Sie "Weitere Suchkriterien" und geben Sie "Schwangerschaft" ein ...

Geburtsvorbereitungskurs

Zum Leistungsangebot der Bertelsmann BKK gehört natürlich auch der Geburtsvorbereitungskurs bei einer zugelassenen Hebamme. Bis zu 14 Stunden kann die Hebamme je Geburtsvorbereitungskurs über die Gesundheitskarte direkt mit uns abrechnen.

Ein guter Geburtsvorbereitungskurs beinhaltet zum einen die Vorbereitung auf die Geburt – körperlich und mental – und zum anderen die Vorbereitung auf das Eltern-Sein.

Rückbildungskurs

Während der Schwangerschaft verändert sich der weibliche Körper. Sämtliche Gewebe des Körpers und die Knorpelverbindungen des Beckens werden durch die Schwangerschaftshormone weicher gemacht. Auf diese Weise kann sich das Becken um bis zu vier Zentimeter dehnen. Nach einer Entbindung kommt es vielen Frauen so vor, als würden sie in sich zusammensacken, weil der Körper ihnen keinen Halt gibt.

Darum ist es wichtig, die Muskulatur wieder zu stärken und zu festigen. Der beste Weg, um dies zu erreichen, ist ein Rückbildungskurs. Für Rückbildungskurse können 10 Teilnahmen abgerechnet werden.

Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 31.01.2024
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