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Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag und sorgen für mehr Sicherheit – sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige. Ob technische Hilfsmittel wie Pflegebetten und Notrufsysteme oder zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen – wir zeigen Ihnen, welche Unterstützung möglich ist und wie Sie diese beantragen.
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Dabei unterscheidet man:
Unter die Pflegeverbrauchsmittel fallen beispielsweise Krankenunterlagen zum Einmalgebrauch, Hände- und Flachendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz. Für pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1) stehen monatlich 42 € zur Verfügung.
So funktioniert die Versorgung:
Die Bestellung erfolgt ganz unkompliziert über einen anerkannten Leistungserbringer (z. B. Sanitätshaus oder Apotheke). Dieser rechnet direkt mit der Bertelsmann BKK ab – Sie müssen nichts weiter tun.
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Notrufsystem, Pflegebetten und Pflegerollstühle. Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent – begrenzt auf 25 Euro pro Pflegehilfsmittel.
So funktioniert die Versorgung:
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, mit der Sie sich an ein Sanitätshaus oder eine Apotheke wenden. Die Abrechnung übernimmt der Leistungserbringer direkt mit der Bertelsmann BKK – für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
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