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Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten können. Je nach Grad der Einschränkung werden Betroffene in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Doch wie läuft die Begutachtung ab? Und welche Kriterien sind entscheidend? Hier erfahren Sie, was hinter den Pflegegraden steckt und wie die Einstufung erfolgt.
Als pflegebedürftig gelten Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt sind und im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Diese Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen. Sie umfasst Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen. Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter auftreten, wobei für Kinder bis zu einem Alter von 18 Monaten besondere Regelungen gelten.
Der Medizinische Dienst (MD) überprüft im Rahmen einer Begutachtung im häuslichen Umfeld, ob ein Pflegegrad vorliegt. Dabei wird beurteilt, inwieweit die antragstellende Person ihren Alltag selbstständig bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist. Der Grad der Selbstständigkeit dient als Maß für die Pflegebedürftigkeit.
Die fünf Pflegegrade im Überblick:
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen zunächst Pflegeleistungen beantragt werden. Den Antrag stellt die pflegebedürftige oder eine bevollmächtigte Person.
Hinweis: Bitte verwenden Sie den Acrobat Reader zum Ausfüllen des Antrags. Zur Rücksendung empfehlen wir das Nachrichtenpostfach der Online-Geschäftsstelle oder unser Kontaktformular. Ihre Unterschrift ist diesen Fällen nicht notwendig.
Die Pflegekasse beauftrag den Medizinischen Dienst (MD), die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Diese Begutachtung erfolgt nach einem bundesweit standardisierten Verfahren, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen. Der MD ermittelt nicht die Schwere der Behinderung oder Erkrankung, sondern den Grad der Selbstständigkeit und den notwendigen Unterstützungsbedarf.
Ausgewählte Pflegefachkräfte des Medizinischen Diensts besuchen die Person in ihrem Wohnbereich und begutachten, inwieweit Hilfe benötigt wird. Anhand eines festgelegten Fragenkatalogs ermitteln sie Einschränkungen, Probleme und den notwendigen Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. Im Anschluss erstellt der MD ein Gutachten, auf dessen Basis die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt. Gutachten und Leistungsbescheid werden automatisch zugesandt.
Tipps für die Begutachtung:
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