Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie

Probleme mit der Stimme oder beim Sprechen können das alltägliche Leben massiv beeinträchtigen. Ist die Störung krankheitsbedingt, kann eine ärztlich verordnete Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie durch einen Logopäden oder Sprachtherapeuten hier helfen.

Haben Kinder auf Grund einer Erkrankung Probleme mit der Lautbildung (z. B. Lispeln) oder der Wortfindung, verdrehen sie Wörter im Satz oder haben sie eine schwer verständliche Aussprache, kann ihre Sprachentwicklung gestört sein. In diesem Falle kann die Sprachtherapie-App Neolexon eine wertvolle Therapieunterstützung sein.

Erwachsene hingegen benötigen stimm-, sprech- oder sprachtherapeutische Hilfe beispielsweise nach einem Schlaganfall oder wenn Kehlkopf und Stimmbänder durch eine Tumorerkrankung oder eine Operation in ihrer Funktion beeinträchtigt wurden.

Was sind Stimm-, Sprech- oder Sprachstörungen?

Als Stimm-, Sprech- oder Sprachstörungen gelten u. a.:

  • Stottern
  • Poltern, d. h. Silben und Wörter werden verschluckt, die Sprechweise ist zu schnell und undeutlich
  • Näseln, z. B. bei Gaumenspalten
  • verzögerte Sprachentwicklung bei Kindern
  • Sprachstörungen bei Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit.

Die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie dient dazu, die Kommunikationsfähigkeit, die Stimmgebung, das Sprechen, die Sprache und das Schlucken bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden.

Die Stimmtherapie

Die Qualität des Stimmklanges ist wesentlich abhängig von der Atmung und der Artikulation. Diese müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Dieses Gleichgewicht ist aber oft gestört und kann z. B. zu Heiserkeit, Atemnot beim Sprechen oder zu leichter Ermüdung beim Sprechen führen.

Die Stimmtherapie umfasst besondere Maßnahmen zur Regulation von

  • Atmung,
  • Phonotation (Laut- und Stimmbildung) und
  • Artikulation.

Durch diese Maßnahmen soll ein Spannungsausgleich von Atemdruck, Stimmbandtätigkeit und Artikulation herbeigeführt werden.

Aber auch die Vermittlung von Kompensationsmechanismen, wie z. B. die Bildung einer Ersatzstimme oder Gebrauchsübungen für den Einsatz von elektronischen Sprachhilfen, zählen zur Stimmtherapie.

Ziel ist es, alle an der Stimme beteiligten Funktionen in ihr harmonisches Zusammenspiel zurückzuführen und somit eine Wiederherstellung oder Verbesserung der Stimme und des Sprechens zu erreichen.

Die Sprechtherapie

Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Funktionen von Atmung, Stimme und Ganzkörperbewegung und -haltung. Die Motorik dieser drei Systeme steht wiederum in enger Wechselwirkung zu emotionalen Vorgängen und Reaktionen. Beim gesunden Menschen befinden sich all diese Systeme miteinander in einem Gleichgewicht. Die Koordination stimmt.

Bestehen Probleme in der motorischen und sensorischen Sprechleistung, kann dies zu Stottern, Problemen mit bestimmten Lauten, dem Gefühl einen Frosch im Hals zu haben oder mangelndem Wortfluss führen.

Sprechtherapie ist hier gefragt. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur gezielten Anbahnung und Förderung der

  • Artikulation,
  • Sprechgeschwindigkeit und
  • koordinativen Leistung.

Das Ziel ist die Regeneration des gestörten Funktionskreises durch Spannungsausgleich der Muskulatur, Koordination von Atmung und Stimme, die Flexibilität der Atemmuskulatur und Vertiefung der Atmung.

Die Sprachtherapie

Das Sprechvermögen nehmen wir als etwas ganz Normales hin, solange es wie selbstverständlich funktioniert. In verschiedenen Lebensphasen können Sprechvermögen und Sprachentwicklung aber verzögert sein. Es kommt zu Störungen der Sprache und des Sprechens – die sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten leiden. Gründe hierfür können z. B. eine Aphasie (zentrale Sprachstörung), eine Gesichtslähmung, eine Schluckstörung oder aber auch eine Sprachstörung bei Taubheit sein.

Wo die Sprache nicht richtig angewendet werden kann, setzt die Sprachtherapie an. Sie umfasst Maßnahmen insbesondere zur

  • Anbahnung sprachlicher Äußerungen,
  • Wiederherstellung des Sprachverständnisses,
  • Artikulationsverbesserung bzw. Schaffung nichtsprachlicher Kommunikationsmöglichkeiten,
  • Verbesserung der Laut- und Lautverbindungsbildung,
  • Normalisierung des Sprachklangs sowie
  • Beseitigung von Fehlfunktionen der Kehlkopf- und Zungenmuskulatur.

Das Ziel der Sprachtherapie ist die Wiederherstellung, Besserung oder Erhaltung der Kommunikationsfähigkeit im Alltag.

Für alle Maßnahmen gilt:

Die Therapie von Stimm-, Sprech- oder Sprachstörungen umfasst nicht nur das jeweilige Symptom allein. Störungen in diesem Bereich können organische, psychische, aber auch hormonelle Ursachen haben. Arzt und Therapeut betrachten die Störung in einem größeren Zusammenhang. Sie berücksichtigen bei der Therapie z. B. den psychischen Zustand des Patienten, seine allgemeine körperliche und geistige Entwicklung, die familiäre Situation, aber auch das Hörvermögen oder den Zustand der beim Sprechen beteiligten Organe.

Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie auf Rezept

Ihr Arzt darf nur dann Maßnahmen der Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie verordnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bei der Verordnung gilt, dass die Maßnahmen nur dann von der BKK bezahlt werden, wenn es sich, insbesondere bei Kindern, um medizinisch relevante Sprachstörungen handelt. Dann kann eine zeitlich begrenzte medizinische Therapie hier in Frage kommen.
  • In der Verordnung gibt der Arzt an, ob die Patienten einzeln oder in Gruppen behandelt werden sollen. Die Behandlung in Gruppen ist besonders dann angebracht, wenn dadurch bessere Ergebnisse als bei einer Einzeltherapie erzielt werden könnten oder eine solche sinnvoll zu ergänzen wäre. In besonderen Fällen kann die Versorgung auch außerhalb der Praxis des Therapeuten durchgeführt werden. Nur wenn medizinische Gründe vorliegen, kann der Arzt in der Verordnung angeben, dass ein Hausbesuch erforderlich ist.
  • Für Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist bzw. für Maßnahmen bei nicht zugelassenen Indikationen darf die BKK die Kosten nicht übernehmen. Nicht anerkannte Indikationen sind entwicklungsbedingte Sprechunflüssigkeit bei Kindern oder ein nicht krankhafter Verlauf des Stimmbruchs.
Wer führt die Leistung durch?

Für die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie stehen verschiedene Fachleute zur Verfügung. Neben den Logopäden sind dies beispielsweise auch staatlich anerkannte Sprachtherapeuten oder medizinische Sprachheilpädagogen. Diese Therapeuten werden auf der Grundlage der vom Arzt ausgestellten Verordnung und der Ergebnisse der ärztlichen Diagnostik tätig.

Die gesetzliche Zuzahlung

Versicherte müssen sich auch an den Kosten für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie beteiligen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, plus 10 Euro je Verordnung.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
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