Physiotherapie

Bei dem Begriff "Physiotherapie" handelt es sich um den Oberbegriff, der alle aktiven und passiven Therapieformen umfasst. Er umfasst daher einerseits die Krankengymnastik, die dem Physiotherapeuten vorbehalten ist sowie andererseits die physikalische Therapie, in dem Physiotherapeuten und Masseure gleichberechtigt nebeneinander tätig werden.

Die physikalische Therapie ihrerseits untergliedert sich in die Bereiche Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie sowie Thermotherapie.

Die drei wichtigsten Einsatzbereiche der Physiotherapie

  • Prävention: Vorbeugung der Entstehung von Erkrankungen (sogenannte Primärprävention) oder Vorbeugung der Wiederkehr einer gleichartigen Erkrankung (Sekundärprävention) 

  • Therapie: (Behandlung) Früh- und Langzeitbehandlung akuter und chronischer Erkrankungen, unterstützend zu anderen Behandlungsmaßnahmen bei akuten Erkrankungen. Verbesserung der Lebensqualität in höherem Alter 

  • Rehabilitation: Maßnahmen zur Wiederherstellung von Fähigkeiten, die es ermöglichen, trotz körperlicher Beeinträchtigung am täglichen Leben teilzunehmen. Ausgleichen oder Mindern von Funktionseinbußen, Verbesserung der Lebensqualität

So gehen Sie vor:

Schritt 1: Suchen Sie einen Arzt auf

Wenn Sie Beschwerden haben, kann Ihnen Ihr Arzt zur unterstützenden Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Basis für die Verordnung ist der "Heilmittelkatalog". In diesem ist aufgeführt, welche Verordnung bei welchem Leiden innerhalb der Physiotherapie als sinnvoll und wirtschaftlich gilt. Hier ist auch festgelegt, wie viele Behandlungen notwendig sind. Benötigen Sie weitere Behandlungssitzungen, kann Ihr Arzt – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.

Schritt 2: Wählen Sie den richtigen Physiotherapeuten

Suchen Sie sich einen Physiotherapeuten in Ihrer Nähe: ZVK-Therapeutensuche.

Schritt 3: Erhalten Sie Ihren Behandlungsplan

Bei Ihrem ersten Besuch beim Physiotherapeuten erfolgt in der Regel zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich dann die aktiven oder passiven Behandlungsmethoden ergeben.

Schritt 4: Physiotherapie – Wie hoch ist mein Eigenanteil?

Der Gesetzgeber sieht je Verordnung 10 € Rezeptgebühr sowie 10 Prozent je verordneter Leistung vor.

Informationen zur Befreiung von der Zuzahlung


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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024
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