Ambulante Vorsorge
Bei der ambulanten Vorsorgemaßnahme in einem staatlich anerkannten Kurort erhalten Sie spezifische Behandlungen in einem Gesundheits- oder Kurzentrum. Ziel einer ambulanten Kur ist es eine Krankheit zu verhindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden.
Ambulante Kuren
Ambulante Kuren in einem anerkannten Kurort sind grundsätzlich möglich, wenn eine ambulante Therapie am Wohnort nicht ausreicht.
Trifft dies zu, können wir auf Antrag:
- eine 2-3 wöchige ambulante Vorsorgemaßnahme
oder
- eine 2-wöchige Fit & Vital-Kompaktkur bewilligen.
Fit & Vital-Kompaktkuren
Fit & Vital-Kompaktkuren können Sie zu folgenden Schwerpunkten durchführen:
- Allergien
- Atemwegserkrankungen
- Bluthochdruck
- „Burn out“-Prophylaxe
- Chronische Wirbelsäulenbeschwerden
- Degenerative Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Diabetes
- Entzündlich-rheumatische Erkrankungen
- Ernährungsabhängige Erkrankungen
- Gastroenterologische Erkrankungen
- Heilfasten
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Leichte Hauterkrankungen
- Migräne
- Orthopädische Schmerzerkrankungen
- Psychovegetative Erschöpfungszustände
- Rheuma
- Rückengesundheit
- Stoffwechselerkrankungen
- Venen und Beine
Zudem gibt es spezielle Angebote für pflegende Angehörige.
Ihr Vorteil: der BKK-Zuschuss
Zusätzlich zur vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln erhalten Sie einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 16 € je Tag, bzw. 25 € je Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
Antrag “Ambulante Kurmaßnahme (Badekur)”
Sie haben Fragen:
Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000.
