Rehabilitation

Eine Rehamaßnahme kann helfen, drohende Erkrankungen oder Fehlentwicklungen (vor allem bei Kindern) zu verhindern oder überstandene Krankheiten dauerhaft zu überwinden. Reicht die bisherige Behandlung am Wohnort nicht aus und hält Ihr Arzt eine Kur (Rehamaßnahme) für erforderlich, beraten wir Sie gern.

Rehasport und Funktionstraining

Ärztlich verordneter Rehasport und ärztlich verordnetes Funktionstraining können eine medizinische Rehabilitation ergänzen. Beide Leistungen finden in Gruppen mit mehreren Teilnehmern statt. Beide Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch nebeneinander verordnet, z.B. bei Morbus Bechterew Patienten.

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele. Eine Verordnung läuft in der Regel über 50 Termine in 18 Monaten. Ziele:

  • Ausdauer und Kraft zu stärken,
  • Koordination und Flexibilität zu verbessern,
  • das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und
  • Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.

Funktionstraining dient dem Erhalt und der Verbesserung von Funktionen, sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, der Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung. In der Regel findet das Funktionstraining in einer Gruppentherapie statt und erstreckt sich über 12 Monate mit ein bis zwei Übungseinheiten pro Woche.


So beantragen Sie Rehasport, bzw. Funktionstraining

Bitte reichen Sie uns die Verordnung Ihres Arztes zur Genehmigung ein und beachten Sie, dass mit dem Genehmigungsdatum die Gültigkeit beginnt. Anschließend legen Sie einem Anbieter Ihrer Wahl die Verordnung vor. Die Abrechnung mit dem Anbieter läuft direkt über uns, sodass kein Eigenanteil anfällt.


Anbieter

Sofern Sie von Ihrem Arzt keine Anbieter genannt bekommen, empfehlen wir Ihnen die folgenden Internetseiten. Für Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen.

Rehasport:
Funktionstraining:

Ambulante Rehabilitation / Fit & Vital-Kompaktkur

Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme hat das Ziel, eine bestehende Krankheit zu heilen oder zu lindern. Reicht die ambulante Therapie am Wohnort nicht aus, kann die Bertelsmann BKK auf Antrag auch:

  • eine 2-3 wöchige ambulante Rehabilitationsmaßnahme in einem anerkannten Kurort oder
  • eine 2-wöchige Fit & Vital-Kompaktkur über unseren Partner Gesundheitsservice bewilligen.

In diesem Fall erhalten Sie neben der vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln 13 € Zuschuss am Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für Heilmittel fallen die gesetzlichen Zuzahlungen an.

 

Die Fit & Vital-Kompaktkur

Im Jahr 2023 lautet das Fit & Vital-Leitthema "Gesund älter werden.“ Ausreichend Bewegung in Kombination mit gesunder Ernährung und mentalem Training.

Gesundheit braucht Entschleunigung. Doch in der Regel fehlt im Berufsleben die Zeit für mehrwöchige Kuren. Daher bieten wir Ihnen die kompakte Variante FIT & VITAL an: 14 Tage effektive und nachhaltige Unterstützung für mehr Lebensqualität.

Gemeinsam ist der Mensch stark – das gilt auch für Gesundheit und Fitness. Die FIT & VITAL-Programme schenken Mut zum Mitmachen. Aktiv mit anderen eine effektive Gesundheitsvorsorge gestalten heißt: fundierte ärztliche Begleitung und therapeutische Anleitung, die Unterstützung durch Gleichgesinnte, ausgewogene Freizeit in reizvollen Landschaften. Die vierzehntägigen Kompaktkuren finden in ausgewählten Kliniken und Gesundheitszentren statt, die nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch eine reizvolle Natur bieten – von der Ostseeküste in Warnemünde mit ihrer gesunden Luft über die an Heilquellen reichen Mittelgebirge bis nach Oberstdorf in den Hochalpen. 

FIT & VITAL stellt die Weichen für mehr Lebensfreude und Leistungsfähigkeit. Bei jedem Programm steht ein wichtiges Gesundheitsthema im Mittelpunkt: Rücken-, Herz-Kreislauf-, Haut oder Stoffwechselerkrankungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und andere häufig verbreitete Volkskrankheiten. Daher ist es wichtig, dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Kompaktkur attestiert. Ist dies geschehen, übernehmen die Betriebskrankenkassen große Teile der Kosten für das Therapie- und Trainingsprogramm.

Darüber hinaus gibt es Unterstützung bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Mehr Informationen zur Fit & Vital-Kompaktkur

Stationäre Rehabilitation

Reicht die ambulante Rehabilitation nicht aus, kann eine stationäre Rehabilitation erbracht werden. Dazu ist durch die Krankenkasse zu prüfen, ob eine Vorrangigkeit der Rentenversicherung oder eines anderen Leistungsträger vorliegt. Dies ist in der Regel bei Arbeitnehmern der Fall.

Liegt keine Vorrangigkeit eines anderen Leitungsträgers vor, beraten wir Sie gern zu den Möglichkeiten einer stationären Rehabilitation über die Bertelsmann BKK. Eine solche Maßnahme kann z.B. über unseren Kooperationspartner Gesundheitsservice durchgeführt werden. Wir beraten Sie gern.

Anschlussrehabilitation (AHB)

Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.

Das Krankenhaus stellt fest, ob die AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.

Für die AHB gibt es zwei Wege, die davon abhängig sind, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind:

  1. Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Rentenversicherung oder Krankenkasse) abgewartet werden muss.
  2. Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) kurzfristig über den Antrag entschieden hat.

Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) ist die Zuzahlung auf 28 Kalendertage begrenzt.

Mehr Informationen:

Informationen zur Anschlussheilbehandlung durch die Deutsche Rentenversicherung

 

Patientenschulungen

Als ergänzende Leistung zur Rehabilitation bieten und ermöglichen wir eine Reihe von Patientenschulungen. Chronisch Kranken und ihren Angehörigen können diese helfen, durch einen geschulten Umgang mit der Krankheit die Krankheitsfolgen zu lindern, Folgekrankheiten zu vermeiden und ihre Lebensqualität positiv zu beeinflussen.

Wir beteiligen uns u.a. an folgenden Patientenschulungen

  • Adipositas
  • Anaphylaxieschulung
  • Asthmaschulung (amb.) für Kinder und Jugendliche
  • Caterna – Sehschule (Amblyopie)
  • Darmerkrankung
  • Ernährungsberatung
  • FPZ-Zentren (außerhalb Gütersloh, Bielefeld, Herford, in diesen Regionen bieten wir das Gütersloher Rückennetzwerk, bzw. Bielefelder und Herforder Rückenmodell )
  • HaLT – Hart am Limit
  • Heidelberger Elterntraining
  • Marburger Konzentrationstraining
  • M.o.b.i.l.i.s

Wir beraten Sie gern zu den Angeboten in Ihrer Region

Aktivkur: Ambulante Kur im Ausland

Die Bertelsmann BKK bietet ihren Versicherten ambulante Kuren im Ausland an. Hierunter fallen traditionelle Heilbäder in Österreich, Italien, Polen, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Während Ihres dreiwöchigen Aufenthaltes sorgen qualifizierte Ärzte und Therapeuten für eine angemessene Heilbehandlung.

Ihre Bertelsmann BKK trägt die Kosten für die medizinische Betreuung und die therapeutischen Anwendungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Antragstellung vor Kurantritt
  • Ein Arzt des Wohnortes bescheinigt die medizinische Notwendigkeit
  • Medizinischer Dienst (Gutachter) bestätigt der BKK die Kurnotwendigkeit
  • Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen können nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

Zusätzlich gewähren wir zu den übrigen Kosten der Kur einen Zuschuss von 13 € pro Tag. Dieser Zuschuss ist bereits in den Reisepreisen unseres Kooperationspartners "Gesundheitsservice" eingerechnet.

Für Heilmittelanwendungen zahlen Sie den gesetzlich geregelten Eigenanteil in Höhe von 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für die Heilmittelanwendungen.


Mehr Informationen:

Gesundheitsservice "Aktivkuren im Ausland"


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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
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