Krankenhausbehandlung

Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern bundesweit. Besonders ans Herzen legen möchten wir Ihnen aber die Krankenhaussuche der Weissen Liste. Wählen Sie dort anhand folgender Kriterien die für Ihre Behandlung bestmögliche Klinik: ausreichende Fallzahlen, hohe Weiterempfehlungen, nachgewiesene Qualifikation und bestmögliche Hygienevorkehrungen.

Informieren Sie sich auch über unser Angebot zu einer Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation.

Krankenhaus - Ratgeber

Krankenhaussuche "Weisse Liste": Finden Sie das beste Krankenhaus

Neben der ärztlichen Empfehlung können weitere Kriterien sehr wichtig sein bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.

Für bestimmte Krankheiten gibt es sogenannte Zentren. Meist bedeutet dies, dass sich das Krankenhaus auf die Behandlung der dort behandelten Krankheiten spezialisiert hat. Also eine Behandlung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft sowie besonders gut abgestimmte Behandlungsabläufe zwischen den verschiedenen Abteilungen und Therapeuten verspricht.

Beispielsweise gibt es für viele Krebsarten Zentrumszertifikate der Deutschen Krebsgesellschaft. Studien zeigen, dass das Behandlungsergebnis in einem zertifizierten Zentrum besser ist.

Hier kann Ihnen die Weisse Liste hilfreiche Orientierung bieten

In der Online-Krankenhaussuche der Weissen Liste können Patienten zudem erkennen, welche Kliniken für Brustkrebs-Operationen oder Knie- und Hüftgelenksersatz empfehlenswert sind. Die Grundlage für die Bewertung bilden Qualitätsberichte der Krankenhäuser, Patientenbefragungen, Fallzahlen sowie Zertifizierungen.

Zur Weissen Liste - Krankenhaussuche

Krankenhaussuche: BKK KlinikFinder

Neben der Weissen Liste empfehlen wir Ihnen den BKK KlinikFinder.

Mit dem BKK KlinikFinder stellen wir Ihnen eine komfortable und umfassende Klinik-Suchmaschine zur Verfügung, mit der Sie Kliniken bzw. Krankenhäuser gezielt nach Fachabteilungen, Therapieformen, medizinischen Geräten, Bettenanzahl etc. suchen können.

Babyfreundlich

Der KlinikFinder findet für Sie zudem Krankenhäuser, die mit dem offiziellen Prädikat babyfreundliches Krankenhaus versehen sind (initiiert von der WHO und Unicef). Diese Häuser setzen auf eine intensive Betreuung von Mutter und Kind während und nach dem Krankenhausaufenthalt.

Weitere Qualitätsmerkmale

  • Rauchfreies Krankenhaus
  • Mindestmengen für Knie-Totalendoprothesen
  • KTQ-Zertifizierung (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen)

Zum BKK-KlinikFinder

Broschüre "Ratgeber Krankenhaus"

Der Ratgeber Krankenhaus klärt Patienten oder Angehörige über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Krankenhaus auf. Dazu gehören eine Einführung in die Krankenhauslandschaft in Deutschland sowie umfassende Informationen zu den Abläufen und Leistungen, die vor, während und nach einer Krankenhausbehandlung wichtig sind. Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit.

Ratgeber Krankenhaus (Stand Juli 2023)

Fahrkosten und Zuzahlung

Für die medizinisch notwendige stationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus trägt die Bertelsmann BKK die Kosten abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Fahrkosten werden allerdings nur zum nächstgelegenen Krankenhaus übernommen.

Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung 10 € je Tag des Krankenhausaufenthalts – begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Diese Zuzahlung wird bei einer Prüfung, ob Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze von 2% (chronisch Kranke 1%) der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, berücksichtigt.

Besondere Versorgungsangebote der Bertelsmann BKK

Hospiz - palliativmedizinische Versorgung

In ein stationäres Hospiz aufgenommene Versicherte brauchen sich an den Kosten nicht zu beteiligen. Die Bertelsmann BKK trägt die zuschussfähigen Kosten in voller Höhe.

Für die Region Bielefeld haben wir einen Vertrag im Rahmen der Besonderen Versorgung geschlossen, der sich mit der palliativmedizinischen Versorgung im häuslichen Umfeld von unheilbar erkrankten Menschen befasst. Das Ziel ist die optimale Zusammenarbeit von Haus-, Fachärzten und qualifizierten Pflegediensten.

Rooming in - die Begleitperson im Krankenhaus

Wird ein Kind im Krankenhaus stationär behandelt, kann eine Begleitperson den Genesungsprozess fördern. Viele Krankenhäuser bieten daher die stationäre Mitaufnahme der Eltern bzw. einer Begleitperson an, das sogenannte „Rooming in bei Kindern“.

Die Begleitperson kann dann im Krankenzimmer des Kindes bzw. in unmittelbarer Nähe übernachten und für das Kind da sein. Da der Aufenthalt im Krankenhaus häufig die erste Trennung von Eltern und gewohnter Umgebung bedeutet, kann Rooming-in helfen, Ängste des Kindes zu verringern.

Unter folgenden Voraussetzungen trägt die Bertelsmann BKK die Kosten der Mitaufnahme.

  • Bei Kindern bis einschließlich 7 Jahren, wenn der Krankenhausarzt die Notwendigkeit feststellt.
  • Bei Kindern ab 8 Jahren im Rahmen der Kriterien der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Demnach liegt eine medizinische Notwendigkeit in folgenden Fällen vor:

  • stationäre Aufnahme als Notfall
  • schwere/lebensbedrohliche Erkrankungen
  • körperliche oder geistige Behinderungen
  • Angst / Trennungsangst
  • Kinder mit Verständigungsproblemen
  • als Sterbebegleitung
  • pflegerische oder therapeutische Schulungsmaßnahmen für die Begleitperson

Liegt eines der aufgeführten Kriterien vor, übernimmt die Bertelsmann BKK im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Dies umfasst gegebenenfalls auch einen Verdienstausfall der Begleitperson.

Genehmigung

Bitte setzen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig bzw. vorher mit uns in Verbindung damit wir Ihnen einen Antrag senden und die Mitaufnahme bewilligen können.

Verwandte Leistungen

Krankengeld für Begleitpersonen

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Obwohl der Qualitätsstandard medizinischer Behandlungen in Deutschland sehr hoch ist, kann es - wie in jedem anderen Beruf auch – zu Fehlern kommen. Nur sind sie hier für die Betroffenen meist folgenschwer.

Es gehört zur Unternehmensphilosophie der Bertelsmann BKK, dass unsere Kunden die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Daher liegt es in unserem Interesse, dass unsere Kunden uns über mögliche Behandlungsfehler informieren. Denn nur dann können wir Sie mit Rat und Tat unterstützen.

Wir bieten Ihnen an, gemeinsam zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte. Zwar dürfen wir Sie nicht wie ein Rechtsanwalt vor Gericht vertreten, wir stehen Ihnen aber mit Rat und Tat zur Seite.

Tipp: Mehr Informationen zum Thema Behandlungsfehler bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Venenleiden - Krampfader-Operation

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht zur Behandlung von Krampfadern das Venenstripping (Herausziehen der Vene über zwei Schnitte) und die Phlebektomie (Entfernen der Vene über mehrere, wenige Millimeter kleine Schnitte) vor. Neue schonendere OP-Verfahren können die Belastung durch die OP jedoch deutlich verringern.

Ihr Vorteil:

Alternativ zu den Standard-Verfahren bieten wir Versicherten mit dem Venenvertrag ein innovatives ambulantes Versorgungsangebot. Mehr erfahren ...

Wundversorgung – Netzwerk Chronische Wunde

Normalerweise schließen sich Hautverletzungen von alleine. Ist die Wundheilung jedoch gestört, sodass sich nach 8 bis 12 Wochen keine Heilungstendenzen zeigen, handelt es sich um eine chronische Wunde.

Um Patienten hier eine bessere Versorgung zu bieten, hat sich in Gütersloh das „Netzwerk Chronische Wunde“ formiert. Gemeinsam setzen die Bertelsmann BKK, das Klinikum Gütersloh und das Ärztenetzwerk MediGüt neue Standards -  bestätigt durch eine Zertifizierung der Initiative Chronische Wunden e. V. (ICW e.V.).

Behandlung im Klinikum Gütersloh

Patienten mit chronischen Wunden werden innerhalb des Netzwerkes von Pflegediensten oder dem niedergelassenen Arzt an das Wundmanagement des Klinikum Gütersloh überwiesen.

Hier geht ein Wundexperte der Ursache auf den Grund und führt eine umfassende Diagnostik durch. Im Anschluss wird der Patient mit einer Behandlungsempfehlung für den ambulanten Bereich an einen so genannten „Casemanager“ weiter geleitet. Diese spezialisierte Fachkraft schult den Patienten und seine Angehörigen im richtigen Umgang mit ihrer Erkrankung und veranlasst notwendige Besorgungen von Hilfsmitteln.

„Nur, wenn die Grunderkrankung behandelt wird und der Patient sich an die Empfehlungen hält, ist letztendlich ein Wundverschluss möglich“ (Uwe Imkamp vom Zertifizierungsinstitut Mamedicon)

„Patienten mit schmerzhaften und belastenden Wunden wie offenen Beinen oder Druckgeschwüren leiden oft monate- oder jahrelang daran. Dank langjähriger Erfahrung stehen Betroffenen heute erfolgversprechende Therapien zur Verfügung. Unser zertifiziertes Netzwerk verbindet die ambulante und stationäre Behandlung. Dies fördert einen effektiven und individuellen Behandlungsverlauf und bietet den Betroffenen eine erfolgversprechende Perspektive“, erläutert Stefan Döding, Vertragsleiter der Bertelsmann BKK.

Behandlung in der häuslichen Umgebung

Ist dem Patienten oder seinen Angehörigen die Fahrt zur Behandlung im Klinikum Gütersloh nicht möglich, kann die fachgerechte Behandlung durch einen Wundexperten auch in der häuslichem Umgebung des Patienten erfolgen.

Weitere Informationen

Flyer Wundmanagement im Klinikum Gütersloh 

Zweitmeinung

Patienten steht es frei nach einer ärztlichen Behandlung eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet. Ratsam ist eine zweite Meinung vor allem vor einer Operation oder bei Unsicherheiten hinsichtlich einer Diagnose oder empfohlenen Behandlung.

Anspruch auf eine qualifizierte Zweitmeinung mittels Videosprechstunde besteht insbesondere für:

  • geplante Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriffe an Gaumen- oder Rachenmandeln
  • Gebärmutterentfernungen
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter
  • Implantationen einer Knieendoprothese (Entscheidungshilfe ...)

Empfehlen Ärzte einen dieser Eingriffe, müssen sie ihre Patienten über ihr Recht aufklären, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dazu gehört auch, dass sie ihnen Kopien ihrer Patientenakte anbieten, auf ein Verzeichnis geeigneter Ärzte hinweisen und ihnen ein Patientenmerkblatt des G-BA mitgeben.

Der Arzt muss betroffene Patienten mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über das qualifizierte Zweitmeinungsverfahren aufklären. Sind sich die Patienten nicht sicher, können sie neben dem Zweitmeinungsgespräch mit einem qualifizierten Facharzt auch eine schriftliche Entscheidungshilfe nutzen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für jeden einzelnen dieser Eingriffe erarbeitet hat. Der Arzt, der den Eingriff empfiehlt, muss auch auf diese hinweisen. 


Mehrleistung Orthopädie und Onkologie

Als Mehrleistung vermitteln wir bei einer Krebsdiagnose oder vor orthopädischen Operationen (Knie, Hüften, Rücken) kurzfristig Termine bei kooperierenden Spezialisten. So erhalten Sie, auch wenn wichtige Entscheidungen zeitnah getroffen werden müssen, die Möglichkeit eine zweite Expertenmeinung einzuholen.

Wir beraten Sie gern:

Service-Center, Fon 05241 80-74000
Montag – Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr

Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2024
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