Arbeitsunfähigkeit & Krankengeld

Sind Sie arbeitsunfähig krank geschrieben, erhalten Sie im Anschluss an die in der Regel 6-wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers von der Bertelsmann BKK Krankengeld. 

Wartezeit für neue Arbeitsverhältnisse

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. bei stationärer Behandlung entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses - der sogenannten Wartezeit. Liegt während dieser Wartezeit Arbeitsunfähigkeit vor, zahlen wir Ihnen bis zu deren Ablauf Krankengeld. Anschließend besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch durch Ihren Arbeitgeber bis zu sechs Wochen.

Die Krankschreibung - jetzt digital als "eAU"

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Papierausdruck abgelöst.
Vieles ist dadurch leichter geworden. Sie als Patient müssen nun keine Krankschreibung mehr an die Krankenkasse oder Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

Die Vorteile der eAU

  • Weniger Wege für krankgeschriebene Arbeitnehmer.
  • Lückenlose Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse.
  • Der Anspruch auf Krankengeld kann schneller festgestellt und Krankengeld schneller gezahlt werden.


Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung nun nicht mehr selbst zur Krankenkasse senden

Werden Sie krank geschrieben, leitet Ihre Arztpraxis die Krankschreibung zur BKK weiter. Sie selbst müssen nicht mehr tätig werden und die BKK informieren.


Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung nicht mehr an den Arbeitgeber weiterleiten

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr zukommen lassen. Stattdessen reicht es den Arbeitgeber zu informieren.

Stellt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers fest, übermittelt er die notwendigen Daten, die sich bisher auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier befunden haben, elektronisch an die zuständige Krankenkasse.

Der durch seinen Arbeitnehmer informierte Arbeitgeber wendet sich nun an die Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab.

Tipp: Sind Sie krank und haben keine Möglichkeit persönlich einen Arzt aufzusuchen um eine Krankschreibung zu erhalten?

Dann kann Ihnen unser Partner TeleClinic helfen. TeleClinic ermöglicht Ihnen bei einer Vielzahl von Krankheitsfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde.

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Die telefonische Krankschreibung für bis zu 5 Kalendertage

Zudem gilt, dass Sie für eine Krankschreibung nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen müssen:
Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.

Dabei gilt jedoch: Der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.

Wie hoch ist das Krankengeld? Wie lang wird es gezahlt?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts oder 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, wenn dies niedriger ist.

Beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) können das Krankengeld auf 100 Prozent des letzten Nettoentgelts erhöhen.

Das gesetzliche Höchstkrankengeld pro Tag (aus 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts) beträgt 120,75 € im Jahr 2024 (116,38 € im Jahr 2023).

Es wird um die Versichertenanteile zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vermindert. Somit beträgt das Nettokrankengeld 2024 bis zu 105,90 € (102,07 € im Jahr 2023).

Der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit ist in der Regel auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Mehr Informationen:

In unserem Flyer "Krankengeld"

In unserem SV-Lexikon, Stichwort "Krankengeld"



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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024
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