Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Obwohl der Qualitätsstandard medizinischer Behandlungen in Deutschland sehr hoch ist, kann es - wie in jedem anderen Beruf auch – zu Fehlern kommen. Nur sind sie hier für Betroffene meist folgenschwer. Es gehört zur Unternehmensphilosophie der Bertelsmann BKK, dass unsere Kunden die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Daher liegt es in unserem Interesse, dass unsere Kunden uns über mögliche Behandlungsfehler informieren. Denn nur dann können wir Sie mit Rat und Tat unterstützen.
Wir bieten Ihnen an, gemeinsam zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte.
Zwar dürfen wir Sie nicht wie ein Rechtsanwalt vor Gericht vertreten, stehen Ihnen aber im Service-Center mit Rat und Tat zur Seite.
Tipp: Mehr Informationen zum Thema bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Behandlungsfehler
Der Ratgeber Krankenhaus klärt Patienten oder Angehörige über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Krankenhaus auf. Dazu gehören eine Einführung in die Krankenhauslandschaft in Deutschland sowie umfassende Informationen zu den Abläufen und Leistungen, die vor, während und nach einer Krankenhausbehandlung wichtig sind. Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit.
Patienten steht es frei nach einer ärztlichen Behandlung eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet. Ratsam ist eine zweite Meinung vor allem vor einer Operation oder bei Unsicherheiten hinsichtlich einer Diagnose oder empfohlenen Behandlung.
Anspruch auf eine qualifizierte Zweitmeinung mittels Videosprechstunde besteht insbesondere für:
Empfehlen Ärzte einen dieser Eingriffe, müssen sie ihre Patienten über ihr Recht aufklären, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dazu gehört auch, dass sie ihnen Kopien ihrer Patientenakte anbieten, auf ein Verzeichnis geeigneter Ärzte hinweisen und ihnen ein Patientenmerkblatt des G-BA mitgeben.
Der Arzt muss betroffene Patienten mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über das qualifizierte Zweitmeinungsverfahren aufklären. Sind sich die Patienten nicht sicher, können sie neben dem Zweitmeinungsgespräch mit einem qualifizierten Facharzt auch eine schriftliche Entscheidungshilfe nutzen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für jeden einzelnen dieser Eingriffe erarbeitet hat. Der Arzt, der den Eingriff empfiehlt, muss auch auf diese hinweisen.
Mehrleistung Orthopädie und Onkologie
Als Mehrleistung vermitteln wir bei einer Krebsdiagnose oder vor orthopädischen Operationen (Knie, Hüften, Rücken) kurzfristig Termine bei kooperierenden Spezialisten. So erhalten Sie, auch wenn wichtige Entscheidungen zeitnah getroffen werden müssen, die Möglichkeit eine zweite Expertenmeinung einzuholen.
Service-Center, Fon 05241 80-74000
Montag – Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Bertelsmann BKK
Carl-Miele-Str. 214
33335 Gütersloh
Fon 05241 80-74000
Fax 05241 80-74140
E-Mail service@bertelsmann-bkk.de