Patient im Arztgespräch

Behandlung im Krankenhaus

Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern bundesweit. Um ein für Ihr Anliegen bestens qualifiziertes Krankenhaus zu finden bieten wir Ihnen den BKK Klinikfinder. Wählen Sie dort anhand entsprechender Kriterien die für Ihre Behandlung bestmögliche Klinik. Informieren Sie sich auch über unser Angebot zu einer Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation.

Krankenhaus - Ratgeber

Das richtige Krankenhaus finden

Die hier genannten Portale bieten eine Entscheidungshilfe bei der Suche nach einer geeigneten Klinik, sie können aber das Arzt-Patientengespräch nicht ersetzen.

1. Der BKK Klinikfinder

Mit dem BKK Klinikfinder stellen die Betriebskrankenkassen eine komfortable und umfassende Klinik-Suchmaschine zur Verfügung, mit der Sie Kliniken bzw. Krankenhäuser gezielt nach Fachabteilungen, Therapieformen, medizinischen Geräten, Bettenanzahl etc. suchen können. Wichtig kann dies zum Beispiel bei onkologischen Behandlungen sein für die entsprechend qualifizierte Krankenhäuser von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziert werden. Aber auch bei künstlichen Hüft- und Kniegelenken ließen sich vorzeitige Austausch- OPs umgehen, wenn die Prothesen ausschließlich in spezialisierten Kliniken implantiert würden.

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2. Das Deutsche Krankenhaus Verzeichnis

Das Deutsche Krankenhaus Verzeichnis bietet Ihnen die Möglichkeit, ein für Ihre Erkrankung passendes Krankenhaus in Ihrer Region zu finden. Mit Hilfe verschiedener Suchfunktionen können schnell und einfach Ergebnisse zu bestimmten Behandlungen im Krankenhaus gefunden und verglichen werden.

Mit der erweiterten Suche im Deutschen Krankenhausverzeichnis können Sie beispielsweise direkt nach Ausstattungsmerkmalen wie Zwei-Bett-Zimmer oder bestimmten Therapieangeboten wie Ergotherapie suchen. Mit der Körpernavigation der Krankenhaussuche können Sie Körperregionen optisch ansteuern und Krankenhäuser mit Angeboten zur Diagnose und Behandlung einer Erkrankung finden.

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3. Der Bundes-Klinik-Atlas

Mit dem Bundes-Klinik-Atlas will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Interessierten aufzeigen, welche Klinik welche Leistung mit welcher Qualität anbietet. So soll z.B. vor einem planbaren Eingriff im Krankenhaus eine informierte Entscheidung erleichtert werden, welches Krankenhaus für den individuellen Fall geeignet ist – und das auch ohne Vorkenntnisse im Gesundheitswesen.

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Der Ratgeber Krankenhaus klärt Patienten oder Angehörige über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Krankenhaus auf. Dazu gehören eine Einführung in die Krankenhauslandschaft in Deutschland sowie umfassende Informationen zu den Abläufen und Leistungen, die vor, während und nach einer Krankenhausbehandlung wichtig sind. Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit.

Ratgeber Krankenhaus (Stand Mai 2024)

Für die medizinisch notwendige stationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus trägt die Bertelsmann BKK die Kosten abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Fahrkosten werden allerdings nur zum nächstgelegenen Krankenhaus übernommen.

Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung 10 € je Tag des Krankenhausaufenthalts – begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Diese Zuzahlung wird bei einer Prüfung, ob Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze von 2% (chronisch Kranke 1%) der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, berücksichtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Fahrkosten

Besondere Versorgungsangebote

Wird ein Kind im Krankenhaus stationär behandelt, kann eine Begleitperson den Genesungsprozess fördern. Viele Krankenhäuser bieten daher die stationäre Mitaufnahme der Eltern bzw. einer Begleitperson an, das sogenannte „Rooming in bei Kindern“.

Die Begleitperson kann dann im Krankenzimmer des Kindes bzw. in unmittelbarer Nähe übernachten und für das Kind da sein. Da der Aufenthalt im Krankenhaus häufig die erste Trennung von Eltern und gewohnter Umgebung bedeutet, kann Rooming-in helfen, Ängste des Kindes zu verringern.

Unter folgenden Voraussetzungen trägt die Bertelsmann BKK die Kosten der Mitaufnahme.

  • Bei Kindern bis einschließlich 7 Jahren, wenn der Krankenhausarzt die Notwendigkeit feststellt.
  • Bei Kindern ab 8 Jahren im Rahmen der Kriterien der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Demnach liegt eine medizinische Notwendigkeit in folgenden Fällen vor:

  • stationäre Aufnahme als Notfall
  • schwere/lebensbedrohliche Erkrankungen
  • körperliche oder geistige Behinderungen
  • Angst / Trennungsangst
  • Kinder mit Verständigungsproblemen
  • als Sterbebegleitung
  • pflegerische oder therapeutische Schulungsmaßnahmen für die Begleitperson

Liegt eines der aufgeführten Kriterien vor, übernimmt die Bertelsmann BKK im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Dies umfasst gegebenenfalls auch einen Verdienstausfall der Begleitperson.

Genehmigung

Bitte setzen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig bzw. vorher mit uns in Verbindung damit wir Ihnen einen Antrag senden und die Mitaufnahme bewilligen können.

Verwandte Leistungen

Krankengeld für Begleitpersonen

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht zur Behandlung von Krampfadern das Venenstripping (Herausziehen der Vene über zwei Schnitte) und die Phlebektomie (Entfernen der Vene über mehrere, wenige Millimeter kleine Schnitte) vor. 

Ihr Vorteil:

  • Neue schonendere OP-Verfahren können die Belastung durch die OP jedoch deutlich verringern.
  • Ein solches Verfahren bieten wir mit dem Venenvertrag. Mehr erfahren ...

Normalerweise schließen sich Hautverletzungen von alleine. Ist die Wundheilung jedoch gestört, sodass sich nach 8 bis 12 Wochen keine Heilungstendenzen zeigen, handelt es sich um eine chronische Wunde.

Um Patienten hier eine bessere Versorgung zu bieten, hat sich in Gütersloh das „Netzwerk Chronische Wunde“ formiert. Gemeinsam setzen die Bertelsmann BKK, das Klinikum Gütersloh und das Ärztenetzwerk MediGüt neue Standards -  bestätigt durch eine Zertifizierung der Initiative Chronische Wunden e. V. (ICW e.V.).

Behandlung im Klinikum Gütersloh

Patienten mit chronischen Wunden werden innerhalb des Netzwerkes von Pflegediensten oder dem niedergelassenen Arzt an das Wundmanagement des Klinikum Gütersloh überwiesen.

Hier geht ein Wundexperte der Ursache auf den Grund und führt eine umfassende Diagnostik durch. Im Anschluss wird der Patient mit einer Behandlungsempfehlung für den ambulanten Bereich an einen so genannten „Casemanager“ weiter geleitet. Diese spezialisierte Fachkraft schult den Patienten und seine Angehörigen im richtigen Umgang mit ihrer Erkrankung und veranlasst notwendige Besorgungen von Hilfsmitteln.

„Nur, wenn die Grunderkrankung behandelt wird und der Patient sich an die Empfehlungen hält, ist letztendlich ein Wundverschluss möglich“ (Uwe Imkamp vom Zertifizierungsinstitut Mamedicon)

„Patienten mit schmerzhaften und belastenden Wunden wie offenen Beinen oder Druckgeschwüren leiden oft monate- oder jahrelang daran. Dank langjähriger Erfahrung stehen Betroffenen heute erfolgversprechende Therapien zur Verfügung. Unser zertifiziertes Netzwerk verbindet die ambulante und stationäre Behandlung. Dies fördert einen effektiven und individuellen Behandlungsverlauf und bietet den Betroffenen eine erfolgversprechende Perspektive“, erläutert Stefan Döding, Vertragsleiter der Bertelsmann BKK.

Behandlung in der häuslichen Umgebung

Ist dem Patienten oder seinen Angehörigen die Fahrt zur Behandlung im Klinikum Gütersloh nicht möglich, kann die fachgerechte Behandlung durch einen Wundexperten auch in der häuslichem Umgebung des Patienten erfolgen.

Weitere Informationen

Flyer Wundmanagement im Klinikum Gütersloh 

Patienten steht es frei nach einer ärztlichen Diagnose eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet. Ratsam ist eine Zweitmeinung vor allem vor einer OP oder bei Unsicherheiten hinsichtlich Diagnose oder empfohlener Behandlung.

Mehr Informationen zur Zweitmeinung auf der Seite Medizinkompass

Sie wünschen mehr Informationen oder eine persönliche Beratung?

Häufige Fragen & Antworten

Die Bertelsmann BKK übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten.

Ja, Sie können das Krankenhaus grundsätzlich frei wählen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein zugelassenes Krankenhaus handelt. Bei der Auswahl unterstützt Sie die Bertelsmann BKK mit einer qualitätsorientierten Krankenhaussuche, dem BKK Klinikfinder.

Für stationäre Krankenhausaufenthalte zahlen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon befreit.

Die Bertelsmann BKK bietet Ihnen eine digitale Krankenhaussuche mit Qualitätsinformationen. So können Sie Kliniken nach Behandlungsart, Entfernung und medizinischer Qualität vergleichen. Das unterstützt Sie bei einer informierten Entscheidung. 

BKK Klinikfinder

In der Regel ist keine vorherige Genehmigung durch die Bertelsmann BKK erforderlich. Das Krankenhaus übernimmt die Meldung und Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Bei geplanten Aufenthalten kann eine vorherige Beratung sinnvoll sein.

Ja, für eine geplante stationäre Behandlung stellt der Haus- oder Facharzt eine Krankenhauseinweisung aus. Ausnahmen sind akute Notfälle

Ja, in medizinischen Notfällen muss Sie jedes Krankenhaus behandeln. Krankenhäuser sind gesetzlich zur Ersten Hilfe und zur Notfallbehandlung verpflichtet.

Wann eine Behandlungspflicht besteht:

  • Medizinische Notfälle: Bei akuter Lebensgefahr, schweren Verletzungen oder unerträglichen Schmerzen darf kein Krankenhaus Sie abweisen.
  • Unterlassene Hilfeleistung: Die Verweigerung einer Notfallbehandlung ist strafbar.

Wann ein Krankenhaus Sie ablehnen darf:

  • Bei geplanten Behandlungen ohne akute Lebensgefahr darf eine Klinik die Aufnahme unter bestimmten Bedingungen ablehnen:
  • Fehlende Kapazitäten: Es gibt keine freien Betten oder das nötige Personal fehlt.
  • Falsche Fachabteilung: Das Krankenhaus verfügt nicht über die medizinische Ausstattung für Ihre spezifische Erkrankung.
  • Zerstörtes Vertrauensverhältnis: Wenn ein Patient das Personal massiv bedroht oder die Behandlung komplett verweigert (sofern er ansprechbar und geschäftsfähig ist)
Schade, dass die Information nicht hilfreich war. Helfen Sie uns, besser zu werden und beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen im Textfeld.
Geben Sie uns gerne auch Ihre Kontaktdaten an, wenn Sie nähere Informationen zu Ihrem Anliegen wünschen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Ihr BKK-Team
Seite zuletzt aktualisiert am: 09.09.2026

Haben Sie Fragen? 

05241 80-74000
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