Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Bei der Bertelsmann BKK sind Sie im Krankheitsfall bestens versorgt. Hierzu garantieren wir Ihnen auch im Arznei- Heil- und Hilfsmittelbereich eine hochwertige Versorgung.
Heilmittel sind Behandlungen, die durch Ihren Arzt auf einem Kassenrezept verordnet und durch Therapeuten erbracht werden. Hierzu zählen: Ergotherapie, Physikalische Therapie, Podologische Therapie sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Hilfsmittel sind Produkte, die ärztlich auf einem Kassenrezept verordnet werden. Dies umfasst unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel von Inkontinenzhilfen über Kompressionsstrümpfe bis hin zu Rollstühlen. Hilfsmittel können aber auch technische Produkte sein, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika in den menschlichen Körper einzubringen (zum Beispiel bestimmte Spritzen, Inhalationsgeräte oder Applikationshilfen).
Für verordnungsfähige Arzneimittel übernehmen wir die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Diese beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 €, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Wenn Festbeträge vereinbart wurden, übernehmen wir die Kosten bis zu deren Höhe abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses bestimmte Arzneimittel bezahlen. Ist der Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder erhalten ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel ohne Aufzahlung. Auf der Seite www.dimdi.de können Sie aktuelle Festbeträge für Ihr Arzneimittel abrufen und gegebenenfalls Vergleichspräparate ohne Aufzahlung ermitteln.
Für nicht verordnungsfähige Arzneimittel (auch OTC genannt) dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten übernehmen. Dies gilt für Arzneimittel, die
Verordnungen für Kinder bis 11 Jahren und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen.
Heilmittel sind Behandlungen, die durch Ihren behandelnden Arzt auf einem Kassenrezept verschrieben und durch Therapeuten persönlich erbracht werden. Diese Heilmittel sind einem der folgenden Therapiebereiche zuzuordnen:
Physikalische Therapie
Hierzu zählen vor allem Massagen, Krankengymnastik, Chirogymnastik, Inhalationen, Bäder sowie Wärme- und Kälteanwendungen. Mehr Informationen ...
Podologische Therapie
Medizinische Fußpflege zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß (Diabetisches Fußsyndrom, Fußsyndrom bei Neuropathien oder Querschnittsyndromen). Mehr Informationen ...
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Die Stimmtherapie dient dazu, Atmung, Lautstärke, Artikulation und Schluckvorgänge zu regulieren, um die stimmliche Kommunikationsfähigkeit zu bessern oder wiederherzustellen.
Sie soll Artikulation und Sprechgeschwindigkeit sowie die Koordination von Sprechen, Atmung, Stimme und Schluckvorgang gezielt fördern.
Dies hilft, das Sprachverständnis aufzubauen, die Lautsprache auszubilden und zu erhalten sowie das Hören zu verbessern. Die kommunikativen Fähigkeiten sollen so verbessert oder wiederhergestellt werden.
Ergotherapie
Mittels Ergotherapie können gestörte Funktionen und Fähigkeiten rund um Bewegung, Sinne, Psyche und Wahrnehmung verbessert oder wiederhergestellt werden.
Ihre Zuzahlung
Die Kosten der Heilmittel trägt die Bertelsmann BKK. Ab 18 Jahren beträgt die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung.
Tipp: Die Heilmittelerbringerliste
Die „Heilmittelerbringerliste“ ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Alle in der Heilmittelerbringerliste aufgeführten Heilmittelpraxen dürfen Leistungen zu Lasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen. Für die erste Kontaktaufnahme erhalten Sie Name und Anschrift der Praxis und, sofern vorhanden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Homepage sowie Angaben zur Barrierefreiheit. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen sowie ihnen vergleichbare Einrichtungen, die ebenfalls Heilmittelleistungen erbringen können, sind aktuell nicht Bestandteil der Heilmittelerbringerliste.
Für die vertragszahnärztliche Versorgung gibt es eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog. Heilmittelverordnungen können im zahnärztlichen Bereich dann notwendig sein, wenn es im Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich zu Heilungs- oder Funktionsstörungen kommt.
Solche Einsatzgebiete sind zum Beispiel Lymphdrainagen zur Ableitung gestauter Gewebeflüssigkeit, Physiotherapie bei Bewegungsstörungen (und auch bei neurologischen Erkrankungen, die Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich haben), manuelle Therapie bei Gelenkblockaden und Sprech- oder Sprachtherapie bei Lautbildungsstörungen nach operativen zahnmedizinischen Eingriffen.
Falls dies erforderlich ist, können mit zahnärztlich verordneten Heilmitteln nicht nur der Mund- und Kieferbereich selbst, sondern auch die anatomisch direkt angrenzenden oder funktionell unmittelbar mit der Kau- und Kiefermuskulatur in Zusammenhang stehenden Strukturen (Craniomandibuläres System) mitbehandelt werden.
Der zahnärztliche Heilmittelverordnungsvordruck liegt den Praxen vor. Andere Verordnungen dürfen wir nicht akzeptieren.
Hilfsmittel sichern und erhalten Lebensqualität. Wir haben daher über unsere Einkaufsgemeinschaft GWQ ServicePlus AG hochwertige Verträge mit Hilfsmittellieferanten abgeschlossen. Dies umfasst u.a. Atemtherapie, enterale Ernährung, Inkontinenzhilfen, Stomaversorgung und Kompressionshilfen.
c
Ihre Ansprechpartnerin: Petra Loose, Fon 05241 80-74053
Für Versicherte, die sich aufgrund von Diabetes in einer intensivierten konventionellen Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie befinden, übernehmen wir die Versorgung mit einem Flash-Glukose-Messsystem. Einziger Anbieter ist derzeit Abbott mit dem Gerät "FreeStyle Libre 2". Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine entsprechende Hilfsmittelverordnung.
Für Hilfsmittel hat der Gesetzgeber eine Zuzahlung vorgesehen. Diese beträgt:
Sie erhalten das FreeStyle Libre 2 direkt vom Anbieter, der auch die Zuzahlung mit Ihnen abrechnet.
An den Kosten für Brillengläser und Sehhilfen dürfen wir uns bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre beteiligen. Erwachsene ab 18 Jahren erhalten Zuschüsse bei schwerer Sehbeeinträchtigung sowie für therapeutische Sehhilfen.
Für Erwachsene dürfen wir einen Zuschuss für Brillengläser zahlen, wenn Sie
Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, stellt Ihr Augenarzt eine Verordnung aus. Ihr Augenoptiker rechnet den Festbetrag für die Brillengläser direkt mit uns ab.
Die übrigen Voraussetzungen für Sehhilfen bei schweren Sehbeeinträchtigungen auf beiden Augen (das heißt beide Augen haben bestkorrigiert nur eine Sehleistung von bis zu 30 Prozent) oder für therapeutische Sehhilfen bleibt unverändert bestehen.
Petra Loose, Fon 05241 80-74053
Tipp: Rund um das Thema Sehen bieten wir zwei wichtige Mehrleistungen:
Für Kinder ab 4 Jahren bei denen der Augenarzt eine Amblyopie festgestellt hat, bieten wir das Programm "Spielend besser sehen". Es beinhaltet eine 90-tägige Sehschulung per Online-Spiel, die etwa 30-45 Minuten pro Tag beansprucht, zuhause stattfindet und dabei sogar Spaß macht.
Für Erwachsene mit Makuladegeneration bieten wir das Versorgungsprogramm IVOMBesserGutSehen. Es umfasst Extra-Leistungen wie tomografische Untersuchungen, Terminpriorität sowie zusätzliche Beratungen durch die Ärzte und individuellen Einsatz der jeweils optimalen Arzneimittel. Die feuchte altersbedingte Makuladegeneration ist Ursache für die so genannte „Altersblindheit“ kann unbehandelt zur Erblindung führen. Das Erkrankungsrisiko steigt mit dem Alter, aber seit einigen Jahren gibt es hochwirksame Medikamente, die den Krankheitsverlauf stoppen und die Sehfähigkeit zum Teil wieder verbessern können. Mehr Informationen ...
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr