Arzneimittel - Heilmittel

Bei der Bertelsmann BKK sind Sie im Krankheitsfall bestens versorgt. Hierzu garantieren wir Ihnen auch bei Arznei- und Heilmitteln eine hochwertige Versorgung.

Heilmittel sind Behandlungen, die durch Ihren Arzt auf einem Kassenrezept verordnet und durch Therapeuten erbracht werden. Hierzu zählen: Ergotherapie, Physikalische Therapie, Podologische Therapie sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Arzneimittel

Für verordnungsfähige Arzneimittel übernehmen wir die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Diese beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 €, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Wenn Festbeträge vereinbart wurden, übernehmen wir die Kosten bis zu deren Höhe abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses bestimmte Arzneimittel bezahlen. Ist der Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder erhalten ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel ohne Aufzahlung. Auf der Seite www.dimdi.de können Sie aktuelle Festbeträge für Ihr Arzneimittel abrufen und gegebenenfalls Vergleichspräparate ohne Aufzahlung ermitteln.

Für nicht verordnungsfähige Arzneimittel (auch OTC genannt) dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten übernehmen. Dies gilt für Arzneimittel, die

  • überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung der sexuellen Potenz,
  • zur Raucherentwöhnung,
  • zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder
  • zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.
Ausnahmen

Verordnungen für Kinder bis 11 Jahren und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen.


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Das E-Rezept

 

Heilmittel (Physiotherapie, Fußpflege, Logopädie, Ergotherapie)

Heilmittel sind Behandlungen, die durch Ihren behandelnden Arzt auf einem Kassenrezept verschrieben und durch Therapeuten persönlich erbracht werden. Diese Heilmittel sind einem der folgenden Therapiebereiche zuzuordnen:

Physikalische Therapie

Hierzu zählen vor allem Massagen, Krankengymnastik, Chirogymnastik, Inhalationen, Bäder sowie Wärme- und Kälteanwendungen. Mehr Informationen ...


Podologische Therapie

Medizinische Fußpflege zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß (Diabetisches Fußsyndrom, Fußsyndrom bei Neuropathien oder Querschnittsyndromen). Mehr Informationen ...


Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Die Stimmtherapie dient dazu, Atmung, Lautstärke, Artikulation und Schluckvorgänge zu regulieren, um die stimmliche Kommunikationsfähigkeit zu bessern oder wiederherzustellen.

Sie soll Artikulation und Sprechgeschwindigkeit sowie die Koordination von Sprechen, Atmung, Stimme und Schluckvorgang gezielt fördern.

Dies hilft, das Sprachverständnis aufzubauen, die Lautsprache auszubilden und zu erhalten sowie das Hören zu verbessern. Die kommunikativen Fähigkeiten sollen so verbessert oder wiederhergestellt werden.

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Ergotherapie

Mittels Ergotherapie können gestörte Funktionen und Fähigkeiten rund um Bewegung, Sinne, Psyche und Wahrnehmung verbessert oder wiederhergestellt werden.

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Ihre Zuzahlung 

Die Kosten der Heilmittel trägt die Bertelsmann BKK. Ab 18 Jahren beträgt die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung.


Tipp: Die Heilmittelerbringerliste

Die „Heilmittelerbringerliste“ ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Alle in der Heilmittelerbringerliste aufgeführten Heilmittelpraxen dürfen Leistungen zu Lasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen. Für die erste Kontaktaufnahme erhalten Sie Name und Anschrift der Praxis und, sofern vorhanden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Homepage sowie Angaben zur Barrierefreiheit. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen sowie ihnen vergleichbare Einrichtungen, die ebenfalls Heilmittelleistungen erbringen können, sind aktuell nicht Bestandteil der Heilmittelerbringerliste.

Heilmittelerbringerliste

Heilmittel im zahnärztlichen Bereich

Für die vertragszahnärztliche Versorgung gibt es eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog. Heilmittelverordnungen können im zahnärztlichen Bereich dann notwendig sein, wenn es im Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich zu Heilungs- oder Funktionsstörungen kommt.

Solche Einsatzgebiete sind zum Beispiel Lymphdrainagen zur Ableitung gestauter Gewebeflüssigkeit, Physiotherapie bei Bewegungsstörungen (und auch bei neurologischen Erkrankungen, die Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich haben), manuelle Therapie bei Gelenkblockaden und Sprech- oder Sprachtherapie bei Lautbildungsstörungen nach operativen zahnmedizinischen Eingriffen.

Falls dies erforderlich ist, können mit zahnärztlich verordneten Heilmitteln nicht nur der Mund- und Kieferbereich selbst, sondern auch die anatomisch direkt angrenzenden oder funktionell unmittelbar mit der Kau- und Kiefermuskulatur in Zusammenhang stehenden Strukturen (Craniomandibuläres System) mitbehandelt werden.

Der zahnärztliche Heilmittelverordnungsvordruck liegt den Praxen vor. Andere Verordnungen dürfen wir nicht akzeptieren.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 15.01.2024
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