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Bei der Bertelsmann BKK sind Sie im Krankheitsfall bestens versorgt. Hierzu garantieren wir Ihnen auch im Arznei- Heil- und Hilfsmittelbereich eine hochwertige Versorgung.
Heilmittel sind Behandlungen, die durch Ihren Arzt auf einem Kassenrezept verordnet und durch einen Therapeuten erbracht werden. Hierzu zählen: Ergotherapie, Physikalische Therapie, Podologische Therapie sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Hilfsmittel sind Geräte, die durch Ihren Arzt auf einem Kassenrezept verordnet werden. Dies umfasst Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen und vieles mehr.
Für verordnungsfähige Arzneimittel übernehmen wir die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Diese beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 €, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Wenn Festbeträge vereinbart wurden, übernehmen wir die Kosten bis zu deren Höhe abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses bestimmte Arzneimittel bezahlen. Ist der Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder erhalten ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel ohne Aufzahlung. Auf der Seite www.dimdi.de können Sie aktuelle Festbeträge für Ihr Arzneimittel abrufen und gegebenenfalls Vergleichspräparate ohne Aufzahlung ermitteln.
Für nicht verordnungsfähige Arzneimittel (auch OTC genannt) dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten übernehmen. Dies gilt für Arzneimittel, die
Verordnungen für Kinder bis 11 Jahren und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen.
Tipp: Über unsere Online-Geschäftsstelle "meine BKK" haben Sie einen kostenfreien Zugang zur Medikamenten-Datenbank der Stiftung Warentest.
Bei "Medikamente im Test" erfahren Sie, welches Medikament sich am besten für Sie eignet. Ein herstellerunabhängiges Team aus Ärzten und Apothekern hat Medikamente auf Basis aktueller wissenschaftlicher Studien überprüft und die Wirksamkeit bewertet. Das Ergebnis: Eine Übersicht mit über 9 000 rezeptpflichtigen und frei verkäuflichen Medikamenten, ihrer Wirkstoffe und test-Urteile. Melden Sie sich in der Online-Geschäftsstelle "meine BKK" an, um kostenfrei auf die Bewertungen zugreifen zu können.
Heilmittel sind Behandlungen, die durch Ihren behandelnden Arzt auf einem Kassenrezept verschrieben und durch Therapeuten persönlich erbracht werden. Diese Heilmittel sind einem der folgenden Therapiebereiche zuzuordnen:
Physikalische Therapie
Hierzu zählen vor allem Massagen, Krankengymnastik, Chirogymnastik, Inhalationen, Bäder sowie Wärme- und Kälteanwendungen. Mehr Informationen ...
Podologische Therapie
Medizinische Fußpflege zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß (Diabetisches Fußsyndrom, Fußsyndrom bei Neuropathien oder Querschnittsyndromen). Mehr Informationen ...
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Die Stimmtherapie dient dazu, Atmung, Lautstärke, Artikulation und Schluckvorgänge zu regulieren, um die stimmliche Kommunikationsfähigkeit zu bessern oder wiederherzustellen.
Sie soll Artikulation und Sprechgeschwindigkeit sowie die Koordination von Sprechen, Atmung, Stimme und Schluckvorgang gezielt fördern.
Dies hilft, das Sprachverständnis aufzubauen, die Lautsprache auszubilden und zu erhalten sowie das Hören zu verbessern. Die kommunikativen Fähigkeiten sollen so verbessert oder wiederhergestellt werden.
Ergotherapie
Mittels Ergotherapie können gestörte Funktionen und Fähigkeiten rund um Bewegung, Sinne, Psyche und Wahrnehmung verbessert oder wiederhergestellt werden.
Ihre Zuzahlung
Die Kosten der Heilmittel trägt die Bertelsmann BKK. Ab 18 Jahren beträgt die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung.
Für die vertragszahnärztliche Versorgung gibt es eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog. Heilmittelverordnungen können im zahnärztlichen Bereich dann notwendig sein, wenn es im Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich zu Heilungs- oder Funktionsstörungen kommt.
Solche Einsatzgebiete sind zum Beispiel Lymphdrainagen zur Ableitung gestauter Gewebeflüssigkeit, Physiotherapie bei Bewegungsstörungen (und auch bei neurologischen Erkrankungen, die Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich haben), manuelle Therapie bei Gelenkblockaden und Sprech- oder Sprachtherapie bei Lautbildungsstörungen nach operativen zahnmedizinischen Eingriffen.
Falls dies erforderlich ist, können mit zahnärztlich verordneten Heilmitteln nicht nur der Mund- und Kieferbereich selbst, sondern auch die anatomisch direkt angrenzenden oder funktionell unmittelbar mit der Kau- und Kiefermuskulatur in Zusammenhang stehenden Strukturen (Craniomandibuläres System) mitbehandelt werden.
Der zahnärztliche Heilmittelverordnungsvordruck liegt den Praxen vor. Andere Verordnungen dürfen wir nicht akzeptieren.
Hilfsmittel sichern und erhalten Lebensqualität. Wir haben daher über unsere Einkaufsgemeinschaft GWQ ServicePlus AG hochwertige Verträge mit Hilfsmittellieferanten abgeschlossen. Dies umfasst u.a. Atemtherapie, enterale Ernährung, Inkontinenz, Stomaversorgung und Kompressionshilfen.
Hilfsmittel-Datenbank "hello Hilfsmittel"
Ihre Ansprechpartnerin: Petra Uhr, Fon 05241 80-74053
Für Versicherte, die sich aufgrund von Diabetes in einer intensivierten konventionellen Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie befinden, übernehmen wir die Versorgung mit einem Flash-Glukose-Messsystem. Einziger Anbieter ist derzeit Abbott mit dem Gerät "FreeStyle Libre 2". Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine entsprechende Hilfsmittelverordnung.
Für Hilfsmittel hat der Gesetzgeber eine Zuzahlung vorgesehen. Diese beträgt:
Sie erhalten das FreeStyle Libre 2 direkt vom Anbieter, der auch die Zuzahlung mit Ihnen abrechnet.
An den Kosten für Brillengläser und Sehhilfen dürfen wir uns bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre beteiligen. Erwachsene ab 18 Jahren erhalten Zuschüsse bei schwerer Sehbeeinträchtigung sowie für therapeutische Sehhilfen.
Für Erwachsene dürfen wir einen Zuschuss für Brillengläser zahlen, wenn Sie
Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, stellt Ihr Augenarzt eine Verordnung aus. Ihr Augenoptiker rechnet den Festbetrag für die Brillengläser direkt mit uns ab.
Die übrigen Voraussetzungen für Sehhilfen bei schweren Sehbeeinträchtigungen auf beiden Augen (das heißt beide Augen haben bestkorrigiert nur eine Sehleistung von bis zu 30 Prozent) oder für therapeutische Sehhilfen bleibt unverändert bestehen.
Petra Uhr, Fon 05241 80-74053
Tipp: Rund um das Thema Sehen bieten wir zwei wichtige Mehrleistungen:
Für Kinder ab 4 Jahren bei denen der Augenarzt eine Amblyopie festgestellt hat, bieten wir das Programm "Spielend besser sehen". Es beinhaltet eine 90-tägige Sehschulung per Online-Spiel, die etwa 30-45 Minuten pro Tag beansprucht, zuhause stattfindet und dabei sogar Spaß macht.
Für Erwachsene mit Makuladegeneration bieten wir das Versorgungsprogramm IVOMBesserGutSehen. Es umfasst Extra-Leistungen wie tomografische Untersuchungen, Terminpriorität sowie zusätzliche Beratungen durch die Ärzte und individuellen Einsatz der jeweils optimalen Arzneimittel. Die feuchte altersbedingte Makuladegeneration ist Ursache für die so genannte „Altersblindheit“ kann unbehandelt zur Erblindung führen. Das Erkrankungsrisiko steigt mit dem Alter, aber seit einigen Jahren gibt es hochwirksame Medikamente, die den Krankheitsverlauf stoppen und die Sehfähigkeit zum Teil wieder verbessern können. Mehr Informationen ...
Als innovative Behandlungsmethode bei einem chronischen Tinnitus bieten wir die Smartphone-App „Tinnitracks“.
Tinnitus ist eine Wahrnehmungsstörung, die Sie gezielt mit auf Sie zugeschnittene Musik beeinflussen können. Die für die App entwickelte Neuro-Therapie nutzt Ihre Musik und passt sie Ihrem Tinnitus an, um die für den Tinnitus verantwortlichen Hörzellen wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Tinnitracks basiert auf den neuesten Erkenntnissen der modernen Hirnforschung und ist mittels App für Ihr Smartphone leicht in den Alltag zu integrieren. Zur Therapie hören Sie einfach Ihre Musik entspannt Zuhause oder unterwegs an.
Die Bertelsmann BKK erweitert damit ihr digitales Angebot und übernimmt für Versicherte ab 18 Jahren mit subjektivem, mehr als drei Monate bestehendem chronischem Tinnitus die Kosten für:
Die Tinnitracks Neuro-Therapie, bzw. den Aktivierungslink für die App erhalten Sie bei teilnehmenden HNO-Ärzten.
Erfahren Sie mehr und ersehen Sie teilnehmende Ärzte unter www.tinnitracks.com/de/bertelsmannbkk
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*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr