Zahnbehandlung

Sind Zähne oder Zahnfleisch erkrankt, ist eine Behandlung notwendig. Hier erfahren Sie mehr über einige unserer Leistungen bei z.B. Parodontitis oder einer Wurzelbehandlung. Sowie zu den zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen für Versicherte mit Pflegebedarf oder Beeinträchtigung

Zahnfüllungen

Heiß, kalt, ein Ziehen im Zahn – wer kennt das nicht? Zahnschmerzen, die sich auch bei guter Zahnpflege und zahnfreundlicher Ernährung leider nicht voll und ganz verhindern lassen. Ist ein von Karies betroffener Zahn die Ursache, wird Ihr Zahnarzt die schadhafte Stelle durch eine Füllung ersetzen. In diesem Fall garantieren wir Ihnen eine zuzahlungsfreie Versorgung. Wichtige Informationen zu den verschiedenen Füllungsmöglichkeiten haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Amalgam – Tabu bei Milchzähnen, Kindern und Schwangeren

Dentalamalgam darf nach der EU-Quecksilberverordnung bereits seit Mitte 2018 grundsätzlich nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Eine Ausnahme von der Regelung besteht nur dann, wenn der Zahnarzt eine solche Behandlung wegen spezifischer medizinischer Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet. Auch dies soll laut EU ab 2025 nicht mehr möglich sein. Laut einer Stellungnahme der KZBV gilt Amalgam nach wie vor als einer der am besten erforschten Werkstoffe in der Füllungstherapie weltweit. Auch nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand bestehe auch laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte „kein begründeter Verdacht dafür, dass ordnungsgemäß gelegte Amalgamfüllungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit des zahnärztlichen Patienten haben."

Tipp: Lesen Sie hierzu die Position der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung aus August 2023.

Kunststofffüllungen (im Frontzahnbereich)

Der Einsatz erfolgt in erster Linie im Frontzahnbereich. Diese Kunststofffüllungen sind grundsätzlich auch dann zuzahlungsfrei, wenn sie mit einer aufwendigeren Technik verarbeitet werden müssen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Optimierungsmaßnahmen, die dann zu Mehrkosten führen und keine Leistungen Ihrer BKK sind.

Aufwendige Versorgungsformen, z.B. Inlays

Entscheiden Sie sich für besonders aufwendige Versorgungsformen – z.B. besonders große und aufwendige Kunststofffüllungen im Seitenzahngebiet oder Einlagefüllungen aus Gold (sogenannte Inlays), Keramik oder Kunststoff –, dürfen die Krankenkassen nur einen Kostenanteil in Höhe der oben genannten preisgünstigen plastischen Materialien übernehmen.

Die Mehrkosten tragen Sie selbst. In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine schriftliche Übersicht, aus der die Kosten, die Sie selbst zu tragen haben, hervorgehen. Die „Mehrkostenvereinbarung“ muss von Ihnen unterschrieben werden. Die Mehrkosten dürfen sich übrigens ausschließlich auf die aufwendigere Füllungstechnik beziehen und nicht auf ohnehin notwendige Begleitmaßnahmen, wie z.B. Röntgen und Betäubung. Diese werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.

Lassen Sie sich also in jedem Fall von Ihrem Zahnarzt vorab über die geplante Behandlung beraten. Und denken Sie daran: Jeder BKK-Versicherte hat einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung. Ob Mehrkosten entstehen, entscheiden Sie selbst.

Parodontitisbehandlung

Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) und Zahnbetterkrankungen (Parodontitis) entstehen meistens, wenn bakterielle Zahnbeläge (Plaque) vorhanden sind. Aber auch Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes), Veränderungen im Hormonhaushalt oder auch Fehlstellungen bzw. -belastungen des Gebisses können als Ursache eine Rolle spielen.

Das Ziel einer Behandlung ist es, den Verlauf der Parodontitis zu verlangsamen bzw. zu stoppen. Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch immer Ihre aktive Mitarbeit mit einer guten und gründlichen Zahnpflege und einer gesunden Ernährung.

Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie alle notwendigen Vor- und auch Nachsorgebehandlungen. Diese rechnet Ihr Zahnarzt direkt mit uns ab.

Parodontitis-Behandlung erweitert

Wer an einer Parodontitis leidet, profitiert jetzt von einer erweiterten zahnärztlichen Behandlung. Dazu gehören eine Mundhygiene-Unterweisung sowie ein Aufklärungs- und Therapiegespräch im Rahmen der „sprechenden Zahnmedizin“. Beides dient dazu, die Mundhygiene-Fähigkeit und Gesundheitskompetenz des Patienten zu erhöhen. Im Anschluss an die zahnärztliche Behandlung kann zudem eine zweijährige unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT) erfolgen, um den Behandlungserfolg zu sichern


Tipp: Ist auch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) notwendig, bezuschussen wir diese im Rahmen der Mehrleistung Gesundheitsbudget einmal im Jahr mit 20 € (50 € im Jahr 2024). Bitte reichen Sie uns dazu die Rechnung ein. Schnell und einfach geht dies über die Online-Geschäftsstelle.

Aufbissschienentherapie

Die Aufbissschiene legt sich wie eine Schutzschicht über die Zähne und harmonisiert auf diese Weise das Zusammenspiel von Kiefergelenken und Kaumuskulatur. Sie dient zum Beispiel dazu, den Kontakt zwischen den Zähnen des Ober- und Unterkiefers zu korrigieren oder ein Reiben und Pressen der Zähne zu unterbinden. Die Schäden an der Zahnhartsubstanz, am Zahnhalteapparat sowie an den Kiefergelenken und der Muskulatur können dadurch verhindert werden.

Die Kosten werden ganz von uns übernommen. Manchmal kann es jedoch zu privaten Mehrleistungen kommen, zum Beispiel durch das Vermessen der Kiefergelenke. Durch die Weiterentwicklung von Materialien und Geräten gibt es immer wieder neue moderne Techniken, die Ihre individuellen Wünsche besser berücksichtigen.

Sie persönlich entscheiden, ob Sie den angebotenen privaten Leistungen zustimmen. Zudem ist Ihr Zahnarzt verpflichtet, Sie im Vorfeld über die privaten Mehrleistungen aufzuklären und dieses sollte natürlich am besten schriftlich mit Ihnen vereinbart werden.

Wurzelbehandlung

Eine Wurzelbehandlung stellt manchmal die letzte Rettung für einen Zahn dar. Die Behandlung kann einige Zeit in Anspruch nehmen und der Erfolg kann auch etwas auf sich warten lassen. Doch oft lohnt es sich, denn durch eine Wurzelbehandlung kann Ihr Zahn noch über viele Jahre hinweg seine Dienste verrichten.

Gilt Ihr Zahn als erhaltungswürdig, zahlen wir die notwendige Behandlung. Für Sie entstehen somit keine Kosten. Manchmal kann es jedoch zu privaten Mehrleistungen kommen. Wie zum Beispiel die elektronische Längenmessung der Wurzel oder bestimmte Verfahren der Desinfektion.

Sie persönlich entscheiden, ob Sie den angebotenen privaten Zusatzleistungen zustimmen. Auch kann es zu Behandlungen kommen, die Ihr Zahnarzt Ihnen gesamt privat in Rechnung stellen möchte. Oftmals sind es Fachzahnärzte, die sich auf die Behandlung von Wurzelfüllungen spezialisiert haben. Hier beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an.

Möchte Ihr Zahnarzt Mehrleistungen oder auch die gesamte Behandlung privat anbieten, ist er verpflichtet, Sie im Vorfeld über die Leistungen aufzuklären. Nur auf Wunsch von Ihnen und am besten, schriftlich vereinbart, kann Ihr Zahnarzt privat abrechnen. Dies sollte natürlich im Vorfeld geschehen. So haben Sie auch genügend Zeit, sich beraten zu lassen. Gerne bei uns. Denn eine Wurzelbehandlung stellt einen umfangreichen Eingriff dar, daher ist es von Vorteil, sich über die anfallenden Kosten und mögliche Alternativen zu informieren.

Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Versicherte mit Pflegebedarf oder Beeinträchtigung

Neben den regelhaften Vorsorgeuntersuchungen können Versicherte mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung zusätzliche zahnärztliche Leistungen beanspruchen, die von der Bertelsmann BKK einmal im Kalenderhalbjahr übernommen werden.

  • Erhebung Ihres Mundgesundheitsstatus: Der Zahnarzt überprüft umfassend den Zustand Ihrer Zähne, Ihres Zahnfleisches, der Mundschleimhäute und gegebenenfalls vorhandener Prothesen. Wichtig ist, dass der Zahnarzt auch über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand und die Einnahme von Medikamenten informiert wird. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird Ihr persönlicher Mundgesundheitsplan erstellt.
  • Regelmäßige Überprüfung Ihres individuellen Mundgesundheitsplans: Ihr Mundgesundheitsplan enthält die Befunde Ihres Mundgesundheitsstatus. Zudem umfasst er Empfehlungen für Ihre persönliche Mund-, Zahn- und Prothesenpflege, Empfehlungen zur zahngesunden Ernährung, Hinweise an das Pflegepersonal und / oder für Ihre pflegenden Angehörigen sowie Angaben zu einer eventuell erforderlichen Behandlung.
  • Aufklärung zur Mundgesundheit: Einmal im Kalenderhalbjahr gibt Ihnen Ihr Zahnarzt unter anderem praktische Anleitungen zur Pflege Ihrer Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhaut und vorhandener Prothesen sowie Empfehlungen zur Umsetzung der Maßnahmen, die in Ihrem Mundgesundheitsplan aufgeführt sind.
  • Entfernung von Zahnstein: Hierbei entfernt Ihnen Ihr Zahnarzt harte Beläge von der Zahnoberfläche, die Auslöser von Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparates, also der Verankerung der Zähne, sein können. Zu solchen Erkrankungen zählen zum Beispiel Karies („Zahnfäule“) und Parodontitis, eine bakteriell bedingte, chronische Entzündung.
  • Auf die Entfernung von Zahnstein haben Sie einmal im Kalenderhalbjahr Anspruch, also insgesamt zweimal im Kalenderjahr.

Diese zusätzlichen präventiven Leistungen der gesetzlichen Kassen sollen dazu beitragen, Ihr Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen zu senken sowie Ihre Mundgesundheit zu erhalten und zu verbessern.

Wo können Sie die zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen?

Die zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen können Sie bei Besuchen in der Zahnarztpraxis oder – im Rahmen der so genannten aufsuchenden zahnärztlichen Versorgung – in Ihrem Pflegeheim, Ihrer Pflegeeinrichtung, in Ihrer Wohnung oder Wohngemeinschaft regelmäßig in Anspruch nehmen, wenn bei Ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität festgestellt wurde (Pflegegrad nach §15 SGB XI).

Die aufsuchende zahnärztliche Versorgung ist auch in Einrichtungen möglich, in denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen, wie zum Beispiel in Werkstätten. Ihr Zahnarzt kommt dann regelmäßig direkt zu Ihnen in die Einrichtung oder in Ihre Wohnung.

Wenn Sie wegen einer seelischen oder psychischen Beeinträchtigung Eingliederungshilfe beziehen, aber körperlich mobil sind, können Sie die zusätzlichen Leistungen auch direkt in einer Zahnarztpraxis beanspruchen.

Mehr Informationen:

Tipp: Die Zusatzversicherung "ExtraPlus"

Möchten Sie den gesetzlichen Leistungskatalog ergänzen?
Zum Beispiel für eine professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung oder Wurzelbehandlung?

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Informationen zu "ExtraPlus"


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Seite zuletzt aktualisiert am: 20.02.2024
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