Kieferorthopädie: Zahnspange und Co.

Zahn- oder Kieferfehlstellungen können das Leben in vielerlei Hinsicht beeinträchtigen. Von Beißschwierigkeiten und Verdauungsproblemen über Sprachfehler, behinderte Nasenatmung, Infektanfälligkeit bis hin zu Kiefergelenkschmerzen und Zahnverlust.

Zur Früherkennung von Fehlstellungen bieten wir für Kinder von neun bis elf Jahren eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung im Rahmen des Programms "Clever für Kids".

Liegt eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vor, übernehmen wir bis einschließlich 17 Jahre die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung.

Vorsorge für Kinder von 9 bis 11 Jahren

Im Rahmen unseres Programms „Clever für Kids” bieten wir eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung (U11) für Kinder von 9 bis 11 Jahren. Hierbei schaut der Kinderarzt speziell auch auf Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Eine weitergehende Behandlung beim Kieferorthopäden wird notwendig, wenn Kiefer- oder Zahnfehlstellungen das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich stören oder zu beeinträchtigen drohen.

Ablauf und Voraussetzungen

Eine kieferorthopädische Behandlung startet oft zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr. Wegen des Zahnwechsels (Milchzähne fallen aus, bleibende Zähne wachsen nach) dauert eine Behandlung in der Regel vier bis fünf Jahre. Sie beinhaltet die aktive Phase mit Geräten (z.B. Multiband oder lose Klammer) und die passive Phase (Retentionsphase), die zum Halten des Behandlungsergebnisses wichtig ist.

Eine Kostenübernahme ist für Kinder und Jugendliche bei einem Behandlungsbeginn bis 17 Jahre möglich. Ein Kieferorthopäde beurteilt die Zahn- oder Kieferfehlstellung und bestimmt den Behandlungsbedarfsgrad (1 bis 5). Ab Grad 3 oder höher ist eine Behandlung notwendig. Ihr Kieferorthopäde beantragt mit einem Behandlungsplan die Kostenübernahme bei uns.

 

Volle Kostenübernahme

  • Während der Behandlung übernehmen wir vorerst 80 Prozent der vertraglichen Kosten. (Zusatzleistungen müssen privat mit dem Arzt abgerechnet werden.)
  • Der Zuschuss für jedes weitere Kind erhöht sich auf 90 Prozent, wenn die Behandlungen gleichzeitig erfolgen.
  • Die verbleibenden 20 bzw. 10 Prozent der Behandlungskosten zahlen Sie zunächst selbst an den Kieferorthopäden.
  • Nach erfolgreich beendeter Behandlung erhalten Sie eine Abschlussbestätigung von Ihrem Kieferorthopäden.
  • Diese Abschlussbestätigung sowie alle Eigenanteilsrechnungen reichen Sie bei uns ein. Wir erstatten Ihnen Ihren Eigenanteil.

    Übrigens auch, wenn Sie während einer laufenden Behandlung Kunde der Bertelsmann BKK geworden sind.

Wichtig: Brechen Sie die Behandlung nicht vorzeitig ab bzw. motivieren Sie Ihr Kind zum Durchhalten. Und kontaktieren Sie uns im Vorfeld, möchten Sie den Zahnarzt gegebenenfalls wechseln.

Private Behandlungskosten

Werden Ihnen durch den Arzt zusätzliche private Leistungen angeboten, entscheiden Sie persönlich, ob Sie die angebotenen privaten Leistungen für die Behandlung Ihres Kindes wünschen. Es handelt sich dabei um Zusatzleistungen, die über die im Behandlungsplan festgesetzten kieferorthopädischen Vertragsleistungen hinausgehen. Die Kosten hierfür tragen Sie selbst und können nicht durch uns zurück erstattet werden.


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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
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