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Für Frauen, Männer und Pflegende in aktueller Erziehungsverantwortung. Eine Mütter- bzw. Väterkur dient der Rehabilitation und Prävention für Mütter oder Väter. Sie findet ohne Kinder statt.
Eine Mütter- oder Väterkur ist dazu da, der Entwicklung und Verschlechterung von Krankheiten vorzubeugen. Besonders wenn Risikofaktoren vorhanden sind, die beeinflusst werden können. Liegen z.B. Übergewicht und/oder Bewegungsmangel vor können sich daraus Diabetes-Typ2-Erkrankung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder orthopädischen Erkrankungen entwickeln, falls sie nicht bereits vorliegen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Mutter-/Vater-Maßnahmen (§§ 24, 41 SGB V) ist das Vorliegen eines Gesundheitsproblems. Das kann beispielsweise sein: starke Erschöpfung, Kopf und/oder Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit, Unruhe- und Angstgefühle, Magen-Darm-Probleme oder Schlafstörungen.
Das Gesundheitsproblem steht im direkten Zusammenhang mit den mütterspezifischen und väterspezifischen Beanspruchungen und Belastungen in der Familie sowie weiteren negativen Kontextfaktoren. Hierzu zählen z. B.: Erziehungsschwierigkeiten, Partnerprobleme, alleinerziehend sein, ständiger Zeitdruck, Verlust naher Angehöriger, fehlende Unterstützung bei der Familienarbeit oder die Pflege von Angehörigen.
Pflegende Mütter oder Väter, die mit ihren Kindern an einer Mutter-Kind-Maßnahme teilnehmen, können eine Kurmaßnahme mit Schwerpunkt Pflege durchführen.
In der Regel dauert eine Kur drei Wochen. Ein Anspruch besteht alle vier Jahre.
Die Zuzahlung je Elternteil beträgt 10 € pro Kalendertag, solange die Belastungsgrenze nicht erreicht ist. Ermitteln Sie diese mit unserem Zuzahlungsrechner. Fahrtkosten tragen wir im Rahmen der geltenden Richtlinien abzüglich der gesetzlichen Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €.
Informieren Sie sich zu Kureinrichtungen, der Antragstellung und vielem mehr beim Müttergenesungswerk:
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