Impfungen

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Ziel der Impfung ist es, Geimpfte vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Zudem schützen Geimpfte aber auch ihre Mitmenschen, da sie in der Regel weniger Krankheitserreger weitergeben als Ungeimpfte. Alle von der STIKO-empfohlenen Impfungen werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.

Ihr Vorteil

  • 100 % für privat abgerechnete Reiseimpfungen. Mehr...
  • 100 % für privat abgerechnete Impfungen für Erwachsene oder Kinder, die nicht von der STIKO empfohlen werden. Zum Beispiel die Meningokokken-B-Impfung für Kinder. Mehr...
  • 100 % für die HPV-Impfung im Alter von 18 bis 26 Jahren: Wir erstatten die vollen Kosten einer HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs, wenn diese erst mit 18 bis 26 Jahren erfolgt. Mehr ...
  • 10 € je Impfung: Zudem belohnen wir Ihre Impfungen in unserem BKK-Bonusprogramm. Mehr ...

Der Impfkalender - alle empfohlenen Impfungen

Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts.

HPV-Impfung - für Mädchen und Jungen, sowie junge Erwachsene bis 26 Jahre

Humane Papillomviren (HPV) gelten als Hauptauslöser für Gebärmutterhalskrebs. Sie zählen zu den sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) und sind in Deutschland weit verbreitet. Einen wirksamen und frühzeitigen Schutz bietet die HPV-Impfung. Diese schützt Mädchen und Jungen gegen die häufigsten hochriskanten Papillomviren. Dennoch ist zu Beginn des Jahres 2023 nur jedes zweite gesetzlich krankenversicherte Mädchen und nur jeder vierte Junge bis 14 Jahre gegen HPV geimpft.

Empfohlen wird ein Impfalter zwischen neun und 14 Jahren. Wurde die Impfung in diesem Alter verpasst, soll sie vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden - in diesem Alter übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten über die Gesundheitskarte.

Als Mehrleistung erstattet die Bertelsmann BKK die vollen Kosten, wenn die Impfung erst im Alter von 18 bis 26 Jahren erfolgt und nicht mehr über die Gesundheitskarte abgerechnet wird. Hierzu können die Belege zum Beispiel über die Online-Geschäftsstelle eingereicht werden. Dort kann die Impfung in dem Zuge auch für das Bonusprogramm dokumentiert werden.

7 Fakten zu HPV und HPV-Impfung:

  • HPV wird sexuell übertragen und kann Krebs auslösen oder begünstigen, darunter Gebärmutterhals- oder Analkrebs.
  • Ziel der HPV-Impfung ist die Reduktion der Krankheitslast durch HPV-assoziierte Tumoren.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt die HPV-Impfung daher für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren. Wird dieser Zeitraum verpasst, soll sie bis einschließlich 17 Jahre nachgeholt werden, sollte aber vor der ersten Aufnahme sexueller Kontakte erfolgen.
  • Derzeit wird keine Auffrischimpfung der Impfung empfohlen.
  • Die Wirksamkeit und die Verträglichkeit gelten als gut.
  • Impfschema: 2 Dosen im Abstand von mindestens 5 Monaten (bei kürzerem Abstand 3 Dosen)
  • In Deutschland sind zwei Totimpfstoffe zur Impfung gegen HPV zugelassen und empfohlen, der bivalente Impfstoff Cervarix und der neunvalente Impfstoff Gardasil9. Gardasil9 bietet einen zusätzlichen Schutz vor HPV-Typen, die für etwa 90 % der auftretenden Genitalwarzen verantwortlich sind.

Auch nach ersten sexuellen Erfahrungen bzw. dem ersten Sex können und sollten ungeimpfte Mädchen oder Jungen noch gegen HPV geimpft werden. Selbst wenn es dann schon zu einer HPV-Infektion gekommen sein sollte, kann die Impfung trotzdem noch einen Schutz vor anderen im Impfstoff enthaltenen HPV-Typen bieten. Je früher die Impfung nachgeholt wird, desto besser.

Quellen: BZgARobert Koch-Institut


Mehr Informationen:

Ärzteblatt: Impfquote gegen Humane Papillomviren verbessert sich (25.01.2023)

HPV-Impfung Faktenblatt Robert Koch-Institut


Verwandte Leistungen: 

Vorsorge und Früherkennung für Kinder und Jugendliche

HPV-Screening für Frauen ab 35 Jahren

Grippeimpfung

Mit einer Grippe ist nicht zu spaßen. In schweren Fällen kann sie tödlich sein. Wer bereits eine chronische Erkrankung hat, ist besonders gefährdet und sollte sich im Herbst impfen lassen. Gleiches gilt für Schwangere, Kinder und alle ab 60 Jahren.

Grippeimpfung für Schwangere: Auch während der Schwangerschaft kann eine Grippeerkrankung (Influenza) die Gesundheit der Mutter sowie des Kindes ernsthaft gefährden, deshalb sind Impfungen gerade in diesen Lebensphasen von großer Bedeutung. Eine schwer verlaufende Lungenentzündung kann beispielsweise das Risiko von Wachstumsverzögerungen sowie von Fehl- oder Frühgeburten erhöhen. Mit einer Impfung können Mütter nicht nur sich selbst schützen, sondern auch ihr Kind.

Grippeimpfung für Kinder: Auch Kinder und Jugendliche gegen Grippe zu impfen, befürwortet die Stiftung Warentest. Sie erhielten so einen bis zu 80-prozentigen Schutz vor einer Grippe. Insbesondere Kleinkinder würden profitieren, denn bei ihnen kann die Infektion einen schweren Verlauf nehmen. Eltern sollten mit dem Kinderarzt besprechen, ob für ihr Kind die Impfung ratsam ist.

Tipp: Zur Grippeimpfungen bei Bertelsmann informieren wir in der Rubrik Gesundheitsförderung.
 

Tipp: Fragen und Antworten zur Grippeimpfung finden Sie auch auf www.impfen-info.de

 

Impfungen 50+ - Vorsicht Gürtelrose

Gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) impfen

Die Gürtelrose wird durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst, das bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Windpocken (Varizellen) verursacht. Nach Abklingen der Windpocken verbleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann später als Gürtelrose wieder auftreten (sogenannte Virus-Reaktivierung).

Typisch für die Gürtelrose ist zunächst ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Dermatom/Hautareal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf, aber sie kommen auch im Bereich des Kopfes vor. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz (sog. Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre anhalten.

Die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) ist eine Regelleistung. Ihre Arztpraxis rechnet diese Impfung über die Gesundheitskarte mit der BKK ab.

Empfohlen ist die Impfung (mit einem Totimpfstoff):

  • ab 50 Jahren bei Immunschwäche oder Vorliegen einer Grundkrankheit (zum Beispiel Asthma, Diabetes, HIV-Infektion, chronische Lungen- oder Darmerkrankung)
  • ab 60 Jahren für alle

BKK-Mehrleistung: Wird Ihre Impfung nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet, da Sie nicht zu den Risikogruppen gehören, erstattet die Bertelsmann BKK die Impfkosten als Mehrleistung in voller Höhe. Reichen Sie dazu einfach die Belege als Foto über die Online-Geschäftsstelle "meine BKK" ein.

Tipp: Häufige Fragen zur Impfung beantwortet das Robert Koch-Institut

Impfungen 60+ - Vorsicht Grippe und Pneumokokken

Gegen Grippe impfen

Ab 60 Jahren besteht laut Robert Koch-Institut, bzw. dortiger Ständiger Impfkommission (STIKO), eine höhere Anfälligkeit für schwerwiegende Grippeerkrankungen. Der Grund liegt darin, dass das Immunsystem mit zunehmendem Alter an Kraft verliert. Der Körper muss daher länger gegen eine Infektion ankämpfen. Ihr Hausarzt nimmt die Impfung vor und rechnet direkt mit der BKK ab.

Vorsicht Pneumokokken

Ab 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) zudem eine Impfung gegen Pneumokokken. Je nach Gesundheitszustand sollte diese nach frühestens sechs Jahren aufgefrischt werden. Auch diese Impfung nimmt der Hausarzt vor, ohne dass dem Versicherten Kosten entstehen.

Mehr zur Pneumokokkenimpfung

Für empfohlene Impfungen reicht die Vorlage der eGK

In der Regel übernehmen wir die Kosten der im Impfkalender aufgeführten Impfungen. Hierzu reicht die Vorlage der Gesundheitskarte in der Arztpraxis aus.

Unsere Mehrleistung:

Falls die Abrechnung der Arzt- und Impfstoffkosten nicht über die Gesundheitskarte erfolgt, reichen Sie uns bitte die Belege (Arztrechnung und Rezept) zur Erstattung ein. Am einfachsten ist das über die Online-Geschäftsstelle "meine BKK".

Plus: Volle Erstattung für private Reiseimpfungen

Falls die Abrechnung der Arzt- und Impfstoffkosten nicht über die Gesundheitskarte erfolgt, reichen Sie uns bitte die Belege (Arztrechnung und Rezept) zur Erstattung ein. Wir erstatten Ihnen die Kosten folgender Reiseimpfungen zu 100 Prozent.

Tipp: Reichen Sie uns bitte die Belege (Arztrechnung und Rezept) einfach digital über die Online-Geschäftsstelle "meine BKK" ein.


Bertelsmann intern: Impfberatung durch den Betriebsärztlichen Dienst Bertelsmann

Bertelsmann-Mitarbeiter, deren Standorte zum Betreuungsbereich des Betriebsärztlichen Diensts von Bertelsmann gehören, erhalten beim Betriebsärztlichen Dienst in Gütersloh eine kostenfreie reisemedizinische Beratung und als Mitglied der Bertelsmann BKK ebenfalls kostenfrei auch die entsprechende Impfung. „Zu jeder Reisevorbereitung, vor allem mit Zielen im nahen oder fernen Ausland, gehört auch die Überprüfung des eigenen Impfschutzes“, betont Dr. med. Sebastian Köhne, leitender Betriebsarzt bei Bertelsmann. So sollte man sich rechtzeitig vor einer geplanten Fernreise über dort endemisch auftretende Krankheitserreger erkundigen, damit man sich schon vorher oder vor Ort optimal davor schützen kann. „So gibt es gegen viele reisemedizinisch relevante Erkrankungen wie z. B. Hepatitis A, Tollwut oder Typhus wirksame Impfstoffe. Zur Verhinderung von Mückenstichen, durch die gerade in tropischen Ländern viele Erkrankungen übertragen werden können, sollten wichtige Verhaltensregeln und Maßnahmen beachtet werden.

So kann beispielsweise gegen Malaria eine medikamentöse Prophylaxe sinnvoll sein“, so Dr. Köhne weiter. Aber auch bei einem geplanten Wanderurlaub im Süden Deutschlands sollte man gegen die durch Zecken übertragene Erkrankung FSME geimpft sein. Ein ausreichender Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie, der alle zehn Jahre erneuert werden sollte, gehört ebenfalls in jedes Reisegepäck. Kontakt: 05241 80-2881.

Plus: Volle Erstattung für private Impfungen, die nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden

Falls die Abrechnung der Arzt- und Impfstoffkosten nicht über die Gesundheitskarte erfolgt, reichen Sie uns bitte die Belege (Arztrechnung und Rezept) zur Erstattung ein. Wir erstatten Ihnen die Kosten in voller Höhe.

Dies gilt zum Beispiel, wenn Ihr Arzt eine Hepatitis-B-Impfung oder eine Grippeimpfung privat abrechnet, da Sie nicht zu den Risikogruppen gehören, für die diese Impfung von der STIKO empfohlen wird.

Interessant für Eltern ist auch die Meningokokken-B-Impfung

Meningokokken-Erkrankungen sind zum Glück sehr selten, sie können allerdings innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Sie treffen am häufigsten Babys und Kleinkinder, da deren Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die standardmäßig empfohlene Impfung gegen Meningokokken-C ihre Kinder nicht gegen andere auch hierzulande vorkommende Meningokokken-Gruppen schützen kann. Die Bertelsmann BKK erstattet daher als Mehrleistung auch die Impfung gegen Meningokokken-B (MenB) und ACWY in voller Höhe.

Nach einer Erhebung aus dem Jahr 2021 sind rund 80 Prozent der Kinder unter einem Jahr in Deutschland nicht gegen MenB geimpft. Dazu kommen starke regionale Unterschiede. Sachsen erreicht bei der MenB-Impfung eine Quote von 94 Prozent. Denn dort ist die Impfung von der Sächsischen Impfkommission (SIKO) empfohlen. Schlusslichter sind Baden-Württemberg (15 %), Bayern und Hamburg (beide 14 %). (Quellen: Pharma Fakten e.V.)


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Seite zuletzt aktualisiert am: 21.02.2024
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