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Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen. Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Tipp: Für privat abgerechnete Impfungen, zum Beispiel anlässlich eines Urlaubs, aber auch wenn Sie Ihr gesundheitliches Risiko im Inland verringern wollen, tragen wir als Mehrleistung die vollen Kosten.
Es ist genug Impfstoff verfügbar und es ist einfach, einen Termin für die Corona-Schutzimpfung zu bekommen. Inzwischen wurden mehr als 180 Millionen Impfdosen verabreicht – doch das ist noch nicht genug. Lassen Sie sich impfen und boostern, damit wir den Gemeinschaftsschutz in der Bevölkerung erreichen und gut durch den Sommer kommen. Hier finden Sie alle nötigen Informationen zur Impfung gegen COVID-19.
Die Impfung ahmt eine natürliche Infektion auf schonende Weise nach und regt so die Bildung von Abwehrkräften an. Leichte Impfreaktionen sind natürlich, ernste Folgen äußerst selten.
Medientipp: Quarks & Co. "Impfen - welche Krankheiten sind besiegbar?" (26.02.19, 44 Min.)
Die einen haben ein schlechtes Gewissen: Auffrischung vergessen, Impfung verschlafen. Die anderen lassen sich aus Überzeugung nicht impfen: sie glauben nicht an den Nutzen der Spritzen. Dabei hat Impfen mit Glauben wenig zu tun. Das WDR-Magazin Quarks liefert neue, wichtige Fakten.
Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts.
Humane Papillomviren (HPV) gelten als Hauptauslöser für Gebärmutterhalskrebs. Sie zählen zu den sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) und sind in Deutschland weit verbreitet. Einen wirksamen und frühzeitigen Schutz bietet die HPV-Impfung.
Diese schützt Mädchen und Jungen gegen die häufigsten hochriskanten Papillomviren.
Empfohlen wird ein Impfalter zwischen neun und 14 Jahren - in diesem Alter übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten über die Gesundheitskarte.
PLUS
Als Mehrleistung erstatten wir die vollen Kosten, wenn die Impfung erst im Alter von 15 bis 26 Jahren erfolgen soll und nicht mehr über die Gesundheitskarte abgerechnet wird.
Quellen: BZgA
Medientipp: Quarks & Co. "HPV – ein kaum bekannter Schutz vor Gebärmutterhalskrebs" (26.02.2019, 6 Min.)
Eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs, das klingt sensationell – und doch haben zwei Drittel der Deutschen laut einer Krankenkassen-Umfrage im Februar 2019 noch nie von der HPV-Impfung gehört. Quarks & Co.
Mit einer Grippe ist nicht zu spaßen. In schweren Fällen kann sie tödlich sein. Wer bereits eine chronische Erkrankung hat, ist besonders gefährdet und sollte sich im Herbst impfen lassen. Gleiches gilt für Schwangere, Kinder und alle ab 60 Jahren.
Grippeimpfung für Schwangere: Auch während der Schwangerschaft kann eine Grippeerkrankung (Influenza) die Gesundheit der Mutter sowie des Kindes ernsthaft gefährden, deshalb sind Impfungen gerade in diesen Lebensphasen von großer Bedeutung. Eine schwer verlaufende Lungenentzündung kann beispielsweise das Risiko von Wachstumsverzögerungen sowie von Fehl- oder Frühgeburten erhöhen. Mit einer Impfung können Mütter nicht nur sich selbst schützen, sondern auch ihr Kind.
Grippeimpfung für Kinder: Auch Kinder und Jugendliche gegen Grippe zu impfen, befürwortet die Stiftung Warentest. Sie erhielten so einen bis zu 80-prozentigen Schutz vor einer Grippe. Insbesondere Kleinkinder würden profitieren, denn bei ihnen kann die Infektion einen schweren Verlauf nehmen. Eltern sollten mit dem Kinderarzt besprechen, ob für ihr Kind die Impfung ratsam ist.
Tipp: Zur Grippeimpfungen bei Bertelsmann informieren wir in der Rubrik Gesundheitsförderung.
Fragen und Antworten zur Grippeimpfung
Gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) impfen
Die Gürtelrose wird durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst, das bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Windpocken (Varizellen) verursacht. Nach Abklingen der Windpocken verbleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Gürtelrose wieder auftreten (sog. Virus-Reaktivierung).
Typisch für die Gürtelrose ist zunächst ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Dermatom/Hautareal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf, aber sie kommen auch im Bereich des Kopfes vor. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz (sog. Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre anhalten.
Die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) ist seit Mai 2019 eine Regelleistung. Ihr Arzt rechnet diese Impfung über die Gesundheitskarte mit der BKK ab.
Empfohlen ist die Impfung (mit einem Totimpfstoff):
BKK-Mehrleistung: Wird Ihre Impfung nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet, da Sie nicht zu den Risikogruppen gehören, erstattet die Bertelsmann BKK die Impfkosten als Mehrleistung in voller Höhe. Reichen Sie dazu einfach die Belege als Foto über die Online-Geschäftsstelle "meine BKK" ein.
Tipp: Häufige Fragen zur Impfung beantwortet das Robert Koch-Institut
Gegen Grippe impfen
Ab 60 Jahren besteht laut Robert Koch-Institut, bzw. der dortigen Ständigen Impfkommission (STIKO), eine höhere Anfälligkeit für schwerwiegende Grippeerkrankungen. Der Grund liegt darin, dass das Immunsystem mit zunehmendem Alter an Leistungskraft verliert. Der Körper muss daher länger gegen eine Infektion ankämpfen. Ihr Hausarzt nimmt die Impfung vor und rechnet direkt mit der BKK ab. Ein Eigenanteil fällt nicht an.
Vorsicht Pneumokokken
Ab einem Alter von 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) zudem eine Impfung gegen Pneumokokken. Je nach Gesundheitszustand sollte diese nach frühestens sechs Jahren aufgefrischt werden. Auch diese Impfung nimmt der Hausarzt vor, ohne dass dem Versicherten Kosten entstehen.
In der Regel übernehmen wir die Kosten der im Impfkalender aufgeführten Impfungen. Hierzu reicht die Vorlage der Gesundheitskarte in der Arztpraxis aus.
Unsere Mehrleistung:
Falls die Abrechnung der Arzt- und Impfstoffkosten nicht über die Gesundheitskarte erfolgt, reichen Sie uns bitte die Belege (Arztrechnung und Rezept) zur Erstattung ein. Am einfachsten ist das über die Online-Geschäftsstelle "meine BKK".
Falls die Abrechnung der Arzt- und Impfstoffkosten nicht über die Gesundheitskarte erfolgt, reichen Sie uns bitte die Belege (Arztrechnung und Rezept) zur Erstattung ein. Wir erstatten Ihnen die Kosten zu 100 %.
Dies gilt zum Beispiel, wenn Ihr Arzt eine Hepatitis-B-Impfung oder eine Grippeimpfung privat abrechnet, da Sie nicht zu den Risikogruppen gehören, für die diese Impfung von der STIKO empfohlen wird.
Ebenfalls erstattungsfähig sind Reiseimpfungen:
Tipp zur FSME-Impfung: Eine Übersicht der FSME-Risikogebiete erhalten Sie beim Robert Koch-Institut.
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