Hautkrebs-Früherkennung
Unter dem Begriff Hautkrebs werden verschiedene bösartige Tumorerkrankungen der Haut zusammengefasst. Man unterscheidet zwischen schwarzem und weißem Hautkrebs. Vorstufen sind in der Regel sicht- und tastbar. Eine regelmäßige Selbstuntersuchung der Haut trägt daher maßgeblich zur frühzeitigen Entdeckung sowie zum Behandlungserfolg bei.
Genauso wichtig: die ärztliche Früherkennung. Als Mehrleistung haben wir für Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Altersgrenze senken können.
Ursachen
Neben der genetischen Veranlagung gelten eine starke UV-Belastung sowie häufige Sonnenbrände, vor allem im Kindesalter, als Risikofaktoren.
Ebenso haben Menschen, die sich aus beruflichen Gründen vermehrt im Freien aufhalten, ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Da sich jeder dritte Hautkrebs aus bereits vorhandenen Muttermalen bildet, gelten Menschen mit einer großen Zahl an Muttermalen ebenfalls als gefährdet.
Beugen Sie vor und minimieren Sie Ihr Risiko!
Beugen Sie vor
Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung zur Mittagszeit. Dann ist die UV-Strahlung am stärksten.
Neben den üblichen Sonnenschutzcremes, deren Lichtschutzfaktor (LSF) allerdings nicht über 50 liegt, empfehlen Dermatologen das Tragen von körperbedeckender Kleidung, wozu auch eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe gehört. Am effektivsten sind UV-Schutztextilien erkennbar an der Kennzeichnung „UV STANDARD 801“ mit einem hohen UV-Schutz. Sie bieten einen UV-Schutzfaktor (UPF) von bis zu 80. Der reicht auch hellhäutigen Menschen aus, um einen ganzen Tag in der Sonne verbringen zu können.
Wichtig: Besondere Verantwortung tragen Eltern. Sonnenbrände im Kindesalter erhöhen das Risiko für die spätere Bildung von Hautkrebs.
Früherkennung – die Altersgrenzen für die Untersuchung beim Hautarzt
Als Versicherter der Bertelsmann BKK müssen Sie nicht bis 35 warten, um zur Früherkennung zu gehen. Denn erst dann sieht der Gesetzgeber die Untersuchung alle zwei Jahre über die Gesundheitskarte vor.
Eine unserer vielen Mehrleistungen ist die regional gesenkte Altersgrenze für die ärztliche Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung:
NRW: ab 19 Jahren besteht alle zwei Jahre der Anspruch auf die Untersuchung
Bayern und Baden-Württemberg: ab Geburt bis 34 Jahre besteht der Anspruch auf eine jährliche Untersuchung. Ab 35 Jahren dann alle zwei Jahre.
Weitere Bundesländer: nutzen Sie Ihr Gesundheitsbudget
Sie haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko (z. B. heller Hauttyp oder familiäre Vorbelastung), leben in einem anderen Bundesland und möchten ebenfalls nicht bis 35 warten? Wir bezuschussen die Kosten der Untersuchung mit 20 € im Jahr - nutzen Sie dazu Ihr Gesundheitsbudget.
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