Gesundheitsbudget

Mit dem BKK-Gesundheitsbudget erhalten Sie eine Top-Mehrleistung. Jedem Versicherten, auch familienversicherten Angehörigen, erstatten wir Privatrechnungen ausgewählter Bereiche in Höhe von bis zu 150 € im Jahr. Zum 1. Januar 2024 haben wir das Gesundheitsbudget wie folgt erweitert:

  • Wir haben den Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung auf 50 € mehr als verdoppelt. Mehr ...
  • Frauen in der Schwangerschaft erhalten 100 € Erstattung für Antikörpertests auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken oder für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure. Mehr ...
  • Darüber hinaus haben wir den Zuschuss zur Hebammenrufbereitschaft auf 250 € angehoben. Diese ist zudem nun eine eigenständige Leistung außerhalb des Gesundheitsbudgets. Mehr ...

Beispiel: Schöpfen Sie Ihr Gesundheitsbudget 2024 wie folgt aus

Ihr Guthaben im Kalenderjahr beträgt 150 €. Sie reichen eine Rechnung für eine professionelle Zahnreinigung in Höhe von 70 € ein. Hierfür erstatten wir Ihnen 50 € im Jahr 2024.
Ihnen verbleibt ein Guthaben in Höhe von 100 €. Setzen Sie dies nun für Osteopathie, Schwangerschaftsvorsorge oder ärztliche Früherkennung, ein. Nicht abgerufene Beträge verfallen am Jahresende, bzw. bleiben so der Versichertengemeinschaft erhalten.

Ihr Gesundheitsbudget umfasst diese Behandlungen:

Sportmedizinische Untersuchung (150 €)

150 € im Jahr für eine Sportmedizinische Untersuchung

Ihr Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € ist damit ausgeschöpft.

Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung erstatten wir, wenn diese dazu geeignet ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.

Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Untersuchung erstatten:

  • Ihr Arzt, bzw. Ihre Ärztin führt die Zusatzbezeichnung Sportmedizin.
  • Es liegt ein Risikofaktor für die geplante Sportart bei Ihnen vor.
  • Sie reichen eine ärztliche Bescheinigung ein, aus der Folgendes hervorgeht:
    • Wird mit einer sportmedizinischen Untersuchung das kardiale oder orthopädische Erkrankungsrisiko verhütet, bzw. die Verschlimmerung vermieden?
    • Welcher der folgenden Risikofaktoren liegt vor?

Mögliche Risikofaktoren:

  • Übergewicht
  • Bluthochdruck
  • kardiovaskuläre Vorerkrankungen
  • Atemwegserkrankungen
  • Skelettvorerkrankungen, z.B. Skoliose
  • Diabetes
  • Rauchen
  • Alkohol
  • andere ärztlich festgestellte Risikofaktoren, z.B. familiäre Vorbelastungen

Über die ärztliche Untersuchung und Beratung hinaus können Sie auch ein Belastungs-Elektrokardiogramm (EKG), eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung zur Erstattung einreichen. Dies ist möglich, wenn Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen oder eine Erkrankung oder die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung vermieden werden kann. Ihre Bescheinigung sollte daher auch einen Risikofaktor benennen. Das Gesundheitsbudget erhöht sich dadurch nicht. Es beträgt für Ihre Untersuchung insgesamt 150 €.

Tipp: Ihre Belege können Sie uns über die Online-Geschäftsstelle als Kopie oder Foto einreichen.

Osteopathie (120 €)

3 x 40 € im Jahr für die Therapie von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates.

Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € verbleiben Ihnen 30 €. Verwenden Sie diese zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung (20 €). Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.

Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Behandlung erstatten: 

  • Die osteopathische Behandlung ist ärztlich befürwortet.
  • Der Behandler ist Mitglied eines von uns anerkannten Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen der gelisteten Osteopathie-Berufsverbände berechtigt.
  • Sie reichen einen ärztlichen Nachweis und die Rechnung ein.

Tipp: Ihre Belege können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.

Mehr zur Osteopathie erfahren Sie in unserer Rubrik Alternative Heilmethoden ... 

Schwangerschaftsfrüherkennung (100 €)

Sie erhalten bis zu 100 € für:

  • Toxoplasmose-Screening bei erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. Kontakt mit Katzen). Tipp: Eine Bewertung zum Nutzen des Screenings bietet der IGeL-Monitor ...
  • Neu ab 01.01.2024: Antikörpertest auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken bei erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen)
  • Neu ab 01.01.2024: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure bei schwangeren Frauen, die einen Folsäuremangel aufweisen, sofern die Verordnung des Arzneimittels durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherte in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Rechts zulässigen Versandhandels bezogen wurde.

Ihre Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.

Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleibt Ihnen ein Guthaben in Höhe von 50 € für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.

Zahnreinigung (50 € ab 2024)

1 x jährlich 50 € für Ihre professionelle Zahnreinigung.

Zahnärzte bieten zusätzlich zur Zahnsteinentfernung auch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) an.
Diese ist keine  der Krankenkassen, sondern muss als Privatleistung selbst bezahlt werden.

Die Bertelsmann BKK bezuschusst Ihre Kosten daher einmal jährlich mit 50 €.

Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben 100 € für die anderen hier genannten Behandlungen.
Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.

Ihre Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.

Tipp: Im BKK-Bonusprogramm erhalten Sie weitere 20 € für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung.

Mehr zur professionellen Zahnreinigung erfahren Sie auf www.gesundheitsinformation.de

 

Ärztliche Früherkennung (20 €)

20 € Erstattung für ärztliche Früherkennung, die über die gesetzlichen Untersuchungen hinausgeht, und nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann.

Darunter fallen:

  • Hautkrebsfrüherkennung: bis 34 Jahre bei Risikofaktoren (z.B. heller Hauttyp, familiäre Vorbelastung)(Mehr Informationen ...)
  • Brustkrebsfrüherkennung: Ultraschall bei Frauen bis 49 Jahre mit Risikofaktoren (z.B. hohe Brustdichte, familiäre Vorbelastung, Hormonersatztherapie) (Mehr Informationen ...)
  • Glaukom-Früherkennung (Messung des Augeninnendrucks)*: Messung Augeninnendruck ab 40 Jahren, bei familiärem Risiko oder hoher Myopie
  • Prostatakrebs Früherkennung (PSA-Test)*: Männer von 55 bis 69 Jahren oder familiäre Vorbelastung

Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben Ihnen 130 € Guthaben für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.

Ihr Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.

*Mehr zu Nutzen und Aussagekraft dieser Untersuchungen unter: www.igel-monitor.de

Hebammenrufbereitschaft (Ab 2024 eigenständige Leistung mit 250 € Zuschuss)

Neu: Zum 01.01.2024 erhöhen wir den Betrag auf 250 € und nehmen ihn aus dem Gesundheitsbudget. Der Zuschuss zur Hebammenrufbereitschaft ist damit eine eigenständige Leistung. 

Weitere Informationen zur Hebammenrufbereitschaft in unserer Rubrik Leistungen / Schwangerschaft.

 

Rückblick:

Bis 31.12.2023 galt: Aus Ihrem Gesundheitsbudget stehen Ihnen 100 € für die Rufbereitschaftspauschale einer zugelassenen Hebamme für die Zeit der 38. bis 42. Woche der Schwangerschaft zur Verfügung.

Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleibt Ihnen ein Guthaben in Höhe von 50 € für die anderen hier genannten Behandlungen. Verwenden Sie dies für eine professionelle Zahnreinigung (1 x 20 €) und ärztliche Früherkennung (1 x 20 €). Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.

Sie wünschen mehr Informationen oder eine persönliche Beratung?


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Seite zuletzt aktualisiert am: 20.02.2024
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