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Endlich Ferien! Ob nah oder fern – mit der richtigen Absicherung reisen Sie entspannter. Für Auslandsreisen empfehlen wir generell eine private Reisekrankenversicherung. Nur so sichern Sie einen medizinisch notwendigen Rücktransport ab. Zudem deckt die private Reisekrankenversicherung auch die am Urlaubsort meist höheren Behandlungskosten ab, die wir nicht erstatten dürfen.
Urlaub in der EU und Großbritannien
Informationen zur Reisekrankenversicherung “ExtraPlus”
Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie in diesen Ländern direkt zu einem Vertragsarzt gehen oder in einem Vertragskrankenhaus behandeln lassen:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Darüber hinaus gilt dies trotz Brexit auch für Großbritannien und Nordirland.
Informationen für Ihr Urlaubsland erhalten Sie hier:
Merkblätter für Reiseländer
Online-Informationen für Reiseländer
Wichtig: Nicht immer wird die Gesundheitskarte akzeptiert. Schließen Sie daher eine private Reisekrankenversicherung ab. Diese beinhaltet zudem einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Auch in Bosnien und Herzegowina, Tunesien oder der Türkei gilt grundsätzlich der gesetzliche Krankenversicherungsschutz. Die Gesundheitskarte reicht jedoch nicht aus. Hier benötigen Sie einen Auslandskrankenschein - diesen können Sie sich jederzeit, auch im Krankheitsfall im Urlaub, in der Online-Geschäftsstelle herunterladen.
Tipp: Nicht immer wird der Auslandskrankenschein akzeptiert. Schließen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ab. Diese trägt zudem die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports. Mehr erfahren Sie bei unserem Partner Barmenia Krankenversicherung AG.
Broschüren:
Führt Sie der Urlaub in ein außereuropäisches Land, raten wir dringend zum Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, zum Beispiel bei unserem Partner Barmenia Krankenversicherung AG. Einer der Vorteile ist hier, dass die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports enthalten sind.
Wir beraten Sie gern. Gemeinsam finden wir genau die richtige Lösung für Sie.
Mit Ihrer BKK-Gesundheitskarte können Sie in EU- und EWR-Ländern sowie in der Schweiz medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass nicht immer alle Leistungserbringer die Karte akzeptieren, in solchen Fällen lohnt sich eine private Absicherung.
In diesen Ländern können Sie direkt zu Vertragsärzten oder Vertragskrankenhäusern gehen und sich behandeln lassen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil). Darüber hinaus gilt dies trotz Brexit auch für Großbritannien und Nordirland.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Urlaubsziel zur EU/EWR-Zone gehört und ob die Gesundheitskarte dort anerkannt wird. Informieren Sie sich über empfohlene oder erforderliche Impfungen und mögliche gesundheitliche Risiken für Ihr Reiseziel. Für umfassenden Schutz insbesondere bei Fernreisen empfiehlt sich der Abschluss der privaten Reisekrankenversicherung unseres Partners Barmenia.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet im Ausland häufig nur Teile der Behandlungskosten oder gar keine Kosten außerhalb Europas. Eine private Reisekrankenversicherung sichert Sie gegen hohe Behandlungskosten und deckt einen medizinisch notwendigen Rücktransport ab. Gerade für Reisen außerhalb der EU/EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ist sie daher sehr empfehlenswert.
Sie sind in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen gereist und haben von Ihrem Arzt am Urlaubsort eine Privatrechnung erhalten?Die Rechnung können Sie uns zur Erstattung der Vertragssätze einreichen, diese sind aber in der Regel deutlich niedriger als die Kosten der Privatbehandlung. Daher ist eine private Reisekrankenversicherung wichtig, die diese Kosten trägt.
Antrag Kostenerstattung Behandlung im Ausland
In dem Fall informieren Sie uns unbedingt vor Ihrer Reise, damit wir feststellen können, dass Sie sich nachweislich nicht privat versichern können.
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