Lächelnde Frau steckt eine Münze in ein weißes Sparschwein, während sie an einem Tisch sitzt.

Gesund leben
Bonus sichern

Bonusprogramm

Mit unserem Bonusprogramm belohnen wir gesundheitsfördernde Aktivitäten von Ihnen und Ihren Familienangehörigen. Ob Impfungen, Gesundheits-Checks oder sportliche Aktivitäten – mitmachen lohnt sich für alle Altersgruppen. Ihre Aktivitäten erfassen Sie einfach digital in der Online-Geschäftsstelle, ganz einfach per Bertelsmann BKK-App.

Neu ab 2026: 

  • Die Bestätigung über Ihren Nichtraucherstatus, Ihren Body-Mass-Index sowie Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio können Sie jederzeit im Jahr 2026 einreichen.
  • Der Bonus für Ihre eingereichten Aktivitäten wird direkt nach der Einreichung gutgeschrieben.

Viel Erfolg!

Drei Schritte zu Ihrem Bonus

1. Nachweis-Coupons herunterladen

Erwachsene*  Kinder und Jugendliche

*Fehler behoben: Die Bonuscoupons für Erwachsene werden nun auch im Microsoft Edge-Browser korrekt angezeigt.

2. Aktivitäten bestätigen lassen

Entweder direkt abstempeln lassen oder Nachweise beilegen (z. B. Impfbuch, Kursbestätigung).


3. Nachweise einreichen

Laden Sie die Nachweise einfach in der BKK-App per Foto-Upload bis zum 31.03.2027 hoch. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.

Download App Store (Apple)  Download Google Play (Android) 


Ist Ihnen die Verwendung der App nicht möglich, steht Ihnen auch die Web-Version unserer Online-Geschäftsstelle offen, um das Bonusprogramm zu verwalten:

Login Web  Registrierung Web 

Bonusfähige Aktivitäten

Erwachsene

Vorsorge-Bonus

  • Impfungen: 10 €

    je vollständiger Impfung im Bonusjahr

  • Check-up35: 10 €

    einmalig von 18 - 34 Jahren, alle drei Jahre ab 35 Jahren

  • Krebsfrüherkennung: 10 €

    Frauen ab 20 Jahren, Männer ab 45 Jahren; jährlich

  • Hautkrebsfrüherkennung: 10 €

    Frauen und Männer ab 35 Jahren, alle zwei Jahre

  • Brustkrebsfrüherkennung: 10 €

    Mammographie: für Frauen ab 50 bis 75 Jahre, alle 2 Jahre

  • Darmkrebsfrüherkennung: 10 €

    ab 50 Jahren Stuhltest oder Koloskopie

  • Screening Bauchschlagader: 10 €

    Männer ab 65 Jahren, einmalig

  • Zahnärztliche Vorsorge: 20 €

    Einmal jährlich (Die Rechnung einer Professionellen Zahnreinigung gilt nicht als Nachweis.)

Aktiv-Bonus

Teil 1

  • Mitgliedschaft Sportverein / Fitnessstudio: 50 €

    Nachweis bitte per Bestätigung auf Nachweis-Coupons. Ein Mitgliedsausweis o.ä. reicht nicht

  • Gesundheitskurse: je 10 €

    Zwei Kurse aus Kursdatenbank oder Bertelsmann Sport und Gesundheit oder eine Aktivwoche

  • Qualitätsgesichertes BKK-Angebot: 20 €

    Eine Aktivität z.B. Teilnahme an BKK-Online-Coaching (z.B. Balloon)

  • Sportveranstaltung: 10 €

    Aktive Teilnahme, qualifizierte Leitung (z.B. zertifizierte Übungsleiter)

  • Rückbildungsgymnastik: 10 €

    Aktive Teilnahme an einem zertifizierten Kurs

Teil 2

Folgende Aktivitäten sind nur bonusfähig, wenn auch eine Aktivität aus Teil 1 erfüllt ist:

  • Normalgewicht: 10 €

    Body-Mass-Index (kg/m²) 18,5-25,0 von Arztpraxis oder Apotheke bestätigt

  • Nichtrauchen: 10 €

    Seit mindestens 6 Monaten, Bestätigung durch eine Arztpraxis

  • Sportabzeichen: 10 €

    www.deutsches-sportabzeichen.de

Kinder und Jugendliche

Vorsorge-Bonus

  • Kinderärztliche Vorsorge: je 10 €

    U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1, J2

  • Impfungen: 10 €

    je vollständiger Impfung im Bonusjahr 

  • Zahnärztliche Vorsorge: 10 €

    ab 6 Monaten in bestimmten Abständen, bzw. ab 6 Jahren halbjährlich. (Vorgesehen sind 3 Untersuchungen im Alter von 6-33 Monaten. Ab 3-5 Jahre jeweils im Abstand von 12 Monaten.)

Aktiv-Bonus

Teil 1

  • Mitgliedschaft Sportverein / Fitnessstudio: 50 €

    Nachweis bitte per Bestätigung auf Nachweis-Coupons. Ein Mitgliedsausweis o.ä. reicht nicht

  • Gesundheitskurse: je 10 €

    Zwei Kurse aus Kursdatenbank oder Bertelsmann Sport und Gesundheit oder eine Aktivwoche

  • Sportveranstaltung: 10 €

    aktive Teilnahme, qualifizierte Leitung (z.B. zertifizierte Übungsleiter)

  • Eltern-Kind-Turnen: 10 €

    Aktive Teilnahme

  • Baby-Schwimmkurs: 10 €

    Aktive Teilnahme

Teil 2

Folgende Aktivität ist nur bonusfähig, wenn auch eine Aktivität aus Teil 1 erfüllt ist:

Bitte beachten:

  • Unser Bonusprogramm läuft jeweils über ein Kalenderjahr. Die Einreichungsfrist für das Bonusprogramm 2026 läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2027. Der Bonus wird nach Einreichung der jeweiligen Aktivität gutgeschrieben.
  • Einen Mindestbetrag für die Einreichung gibt es nicht.
  • Selbst bezahlte Vorsorgeuntersuchungen (IGeL-Leistungen) sind nicht bonusfähig.
  • Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung kann nicht durch eine Rechnung für die Professionelle Zahnreinigung belegt werden. Bitte reichen Sie als Nachweis ein Foto des Eintrags im zahnärztlichen Bonuspass oder eine formlose Bestätigung ein.
  • Für in den Vorjahren erfolgte Impfungen dürfen wir keinen Bonus zahlen. Ein Anspruch auf den Bonus besteht, wenn der volle Impfschutz erworben worden ist. Besteht die Impfung aus zwei Impfungen, kann der Bonus in dem Jahr angerechnet werden, indem die Zweitimpfung erfolgt.

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gern. Gemeinsam finden wir genau die richtige Lösung für Sie.

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Häufige Fragen & Antworten

Wer kann am BKK-Bonusprogramm teilnehmen?

Alle Versicherten der Bertelsmann BKK können am Bonusprogramm teilnehmen - ganz gleich, ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener. Alle Altersgruppen können durch ihre gesundheitsbezogenen Aktivitäten einen Bonus erzielen. Die Teilnahme gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Wie reiche ich meine Aktivitäten ein?

Sie reichen Ihre gesundheitsfördernden Aktivitäten ganz einfach über die über die Foto-Upload-Funktion der Bertelsmann BKK-App ein. Dazu fotografieren Sie beispielsweise Einträge auf den Nachweis-Coupons und laden diese hoch. Der Bonus wird direkt nach Einreichung gutgeschrieben.

Gibt es Fristen für die Einreichung der Bonusnachweise?

Sie können Ihre Nachweise jederzeit im Laufe des Jahres einreichen. Spätestens jedoch bis zum 31. März des Folgejahres, damit Ihre Teilnahme für das jeweilige Bonusjahr berücksichtigt wird.

Ich musste für den Nachweis in meiner behandelnden Arztpraxis bezahlen. Bekomme ich die Kosten erstattet?

Nein, Atteste oder Bestätigungen, die Sie in Ihrer Arztpraxis zahlen, können wir leider nicht erstatten.

Schade, dass die Information nicht hilfreich war.
Helfen Sie uns besser zu werden und beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen im Textfeld.
Seite zuletzt aktualisiert am: 13.04.2026

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