Bonusprogramm
Mit unserem Bonusprogramm belohnen wir gesundheitsfördernde Aktivitäten von Ihnen und Ihren Familienangehörigen. Ob Impfungen, Gesundheits-Checks oder sportliche Aktivitäten – mitmachen lohnt sich für alle Altersgruppen. Ihre Aktivitäten erfassen Sie einfach digital in der Online-Geschäftsstelle, ganz einfach per Bertelsmann BKK-App.
Neu ab 2026:
- Die Bestätigung über Ihren Nichtraucherstatus, Ihren Body-Mass-Index sowie Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio können Sie jederzeit im Jahr 2026 einreichen.
- Der Bonus für Ihre eingereichten Aktivitäten wird direkt nach der Einreichung gutgeschrieben.
Viel Erfolg!
Drei Schritte zu Ihrem Bonus
1. Nachweis-Coupons herunterladen
Erwachsene Kinder und Jugendliche
2. Aktivitäten bestätigen lassen
Entweder direkt abstempeln lassen oder Nachweise beilegen (z. B. Impfpass, Kursbestätigung).
3. Nachweise einreichen
Laden Sie die Nachweise einfach in der BKK-App per Foto-Upload bis zum 31.03.2027 hoch. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.
Download BKK-App im App Store (Apple) Download BKK-App bei Google Play (Android)
Ist Ihnen die Nutzung der App nicht möglich, können Sie das Bonusprogramm auch in der Online-Geschäftsstelle (Web) verwalten:
Registrierung Online-Geschäftsstelle (Web) Login Online-Geschäftsstelle (Web)
Bonusfähige Aktivitäten
Erwachsene
Teil 1
Mitgliedschaft Sportverein / Fitnessstudio: 50 €
Nachweis bitte per Bestätigung auf Nachweis-Coupons. Ein Mitgliedsausweis o.ä. reicht nicht
Gesundheitskurse: je 10 €
Zwei Kurse aus Kursdatenbank oder Bertelsmann Sport und Gesundheit oder eine Aktivwoche
Qualitätsgesichertes BKK-Angebot: 20 €
Eine Aktivität z.B. Teilnahme an BKK-Online-Coaching
Sportveranstaltung: 10 €
Aktive Teilnahme, qualifizierte Leitung (z.B. zertifizierte Übungsleiter)
Rückbildungskurs: 10 €
Aktive Teilnahme an einem Hebammen-Kurs
Teil 2
Folgende Aktivitäten sind nur bonusfähig, wenn auch eine Aktivität aus Teil 1 erfüllt ist:
Normalgewicht: 10 €
Body-Mass-Index (kg/m²) 18,5-25,0 von Arztpraxis oder Apotheke bestätigt
Nichtrauchen: 10 €
Seit mindestens 6 Monaten, Bestätigung durch eine Arztpraxis
Sportabzeichen: 10 €
Impfungen: 10 €
je vollständiger Impfung im Bonusjahr
Check-up35: 10 €
einmalig von 18 - 34 Jahren, alle drei Jahre ab 35 Jahren
Krebsfrüherkennung: 10 €
Frauen ab 20 Jahren, Männer ab 45 Jahren; jährlich
Hautkrebsfrüherkennung: 10 €
Frauen und Männer ab 35 Jahren, alle zwei Jahre
Brustkrebsfrüherkennung: 10 €
Mammographie: für Frauen ab 50 bis 75 Jahre, alle 2 Jahre
Darmkrebsfrüherkennung: 10 €
ab 50 Jahren Stuhltest oder Koloskopie
Screening Bauchschlagader: 10 €
Männer ab 65 Jahren, einmalig
Zahnärztliche Vorsorge: 20 €
Einmal jährlich (Die Rechnung einer Professionellen Zahnreinigung gilt nicht als Nachweis.)
Kinder und Jugendliche
Teil 1
Mitgliedschaft Sportverein / Fitnessstudio: 50 €
Nachweis bitte per Bestätigung auf Nachweis-Coupons. Ein Mitgliedsausweis o.ä. reicht nicht
Gesundheitskurse: je 10 €
Zwei Kurse aus Kursdatenbank
Sportveranstaltung: 10 €
aktive Teilnahme, qualifizierte Leitung (z.B. zertifizierte Übungsleiter)
Eltern-Kind-Turnen: 10 €
Aktive Teilnahme
Baby-Schwimmkurs: 10 €
Aktive Teilnahme
Teil 2
Folgende Aktivität ist nur bonusfähig, wenn auch eine Aktivität aus Teil 1 erfüllt ist:
Sportabzeichen: 10 €
Kinderärztliche Vorsorge: je 10 €
U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1, J2
Impfungen: 10 €
je vollständiger Impfung im Bonusjahr
Zahnärztliche Vorsorge: 10 €
Ab 6 Monaten in bestimmten Abständen, bzw. ab 6 Jahren halbjährlich (Vorgesehen sind 3 Untersuchungen im Alter von 6-33 Monaten. Ab 3-5 Jahre jeweils im Abstand von 12 Monaten.)
Bitte beachten:
- Unser Bonusprogramm läuft jeweils über ein Kalenderjahr - das Programm 2026 vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
- Die Einreichungsfrist für das Programm 2026 endet am 31. März 2027.
- Der Bonus wird nach Einreichung der jeweiligen Aktivität gutgeschrieben. Einen Mindestbetrag für die Einreichung gibt es nicht.
- Selbst bezahlte Vorsorgeuntersuchungen (IGeL-Leistungen) sind nicht bonusfähig.
- Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung kann nicht durch eine Rechnung für die Professionelle Zahnreinigung belegt werden. Bitte reichen Sie als Nachweis ein Foto des Eintrags im zahnärztlichen Bonuspass oder eine formlose Bestätigung ein.
- Für in den Vorjahren erfolgte Impfungen dürfen wir keinen Bonus zahlen. Ein Anspruch auf den Bonus besteht, wenn der volle Impfschutz erworben worden ist. Besteht die Impfung aus zwei Impfungen, wird der Bonus in dem Jahr angerechnet, indem die Zweitimpfung erfolgt.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gern. Gemeinsam finden wir genau die richtige Lösung für Sie.
Häufige Fragen & Antworten
Alle Versicherten der Bertelsmann BKK können am Bonusprogramm teilnehmen - ganz gleich, ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener. Alle Altersgruppen können durch ihre gesundheitsbezogenen Aktivitäten einen Bonus erzielen. Die Teilnahme gilt jeweils für ein Kalenderjahr.
Sie reichen Ihre gesundheitsfördernden Aktivitäten ganz einfach über die Foto-Upload-Funktion der Bertelsmann BKK-App ein. Dazu fotografieren Sie beispielsweise Einträge auf den Nachweis-Coupons und laden diese hoch. Der Bonus wird direkt nach Einreichung überwiesen.
Sie können Ihre Nachweise jederzeit im Laufe des Jahres einreichen. Spätestens jedoch bis zum 31. März des Folgejahres, damit Ihre Teilnahme für das jeweilige Bonusjahr berücksichtigt wird.
Ich musste für den Nachweis in meiner behandelnden Arztpraxis bezahlen. Bekomme ich die Kosten erstattet?
Nein, Atteste oder Bestätigungen, die Sie in Ihrer Arztpraxis zahlen, können wir leider nicht erstatten.
