Corona: News und Wissenswertes
Vergünstigte FFP2-Schutzmasken für besonders gefährdete Menschen in der Corona-Pandemie
18.01.2021
Risikogruppen erhalten kostenlose bzw. vergünstigte FFP2-Masken
Im ersten Schritt haben Mitte Dezember über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in ihrer Apotheke erhalten. Dazu genügt der Personalausweis oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der nachfolgend genannten Risikogruppen. Diese Regelung lief bis zum 31. Dezember.
Personen mit folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren zählen zur Risikogruppe:
- chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronischer Herzinsuffizienz
- chronischer Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
- Demenz oder Schlaganfall; Diabetes mellitus Typ 2
- aktiver, fortschreitender oder metastasierter Krebserkrankung oder stattfindender Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundener Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
Für Januar und Februar: Krankenkassen versenden Coupons
Für die Zeit danach haben alle Berechtigten zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken erhalten. Die über die Krankenkassen versandten Coupons können Sie wie folgt ebenfalls in den Apotheken einlösen: einmal sechs Stück ab 1. Januar plus einmal sechs Stück ab 16. Februar. Pro Coupon ist ein Eigenanteil von zwei Euro bei der Einlösung zu zahlen.
Die Corona-Warn-App
Infektionsketten durchbrechen
Die App hilft, Infektionsketten schnell zu durchbrechen indem sie das Smartphone zum Warnsystem macht.
Nutzer der App erhalten eine Nachricht, wenn es nachweislich Kontakt zu Corona-positiv getesteten Personen gegeben hat.
Die App schützt uns und unsere Mitmenschen und unsere Privatsphäre.
Hygiene und Abstand
Bund und Länder-Regeln zur Eindämmung der Pandemie
Für die konkrete Umsetzung sind die Bundesländer verantwortlich. Hier finden Sie die Coronavirus-Seite Ihres Bundeslandes:
Die aktuellen Zahlen
Die Infektionszahlen
Der Berliner Tagesspiegel veranschaulicht mit Rankings und Grafiken die Infektions- und Todeszahlen in Städten, Landkreisen, Bundesländern und weltweit.
Der Covid-19 Test
Übernimmt die Bertelsmann BKK die Kosten für den Corona-Labortest?
Die Entscheidung, ob der Labortest über die Gesundheitskarte (eGK) zu Lasten der BKK durchgeführt wird, trifft der behandelnde Arzt anhand der Empfehlungen des RKI. Liegen die Voraussetzungen zur Abrechnung über die eGK vor, haben Sie keine Kosten zu tragen.
Hierunter fallen:
- Personen mit Covid-19-Symptomen
- Kontaktpersonen: Personen mit Kontakt zu Covid-19 positiv getesteten
- Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App erhalten haben
- Rückkehrer aus Risikogebieten.
Mehr Informationen enthält das Coronatest-Schaubild der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
In anderen Fällen stellt das Labor die Kosten privat in Rechnung. Die BKK darf dann keine Kosten erstatten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert ausführlich zu weiteren Fragen um den Test in der Arztpraxis.
Corona: News für Arbeitgeber und Berufstätige
Stundung der Beiträge
21.01.2021
Stundung auch für Januar / Februar 2021 möglich
Die erleichterte Stundung der GSV-Beiträge können Arbeitgeber, die von der aktuellen Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, nun auch für die Monate Januar und Februar, sowie ggf. erneut für den Dezember beantragen..
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen
Wann darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach Hause schicken?
Was passiert, wenn mein Kind nicht krank ist, aber die Kita/Schule meines Kindes länger geschlossen wird und ich keine andere Betreuung für das Kind habe? Muss ich Urlaub nehmen?
Die aktuellen Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer FAQ-Liste.
Corona: Hilfen für Familien, Jugendliche und Kinder
Kinderkrankengeld erweitert
Hilfe in Belastungssituationen
Ob besorgte Kinder und Jugendliche, pflegende Angehörige oder Frauen in Notsituationen:
Zeiten der privaten Abschirmung und Quarantäne können bereits belastete familiäre Situationen leicht überstrapazieren. Hilfetelefone bieten Rat und Unterstützung.
Finanzielle Unterstützung
Viele Berufstätige müssen aktuell Verdienstausfälle hinnehmen. Das Bundesfamilienministerium informiert zu finanziellen Hilfen für Familien.
Zum Beispiel zum Programm "Notfall-KiZ" dem "Kinderbonus" oder den Hilfen für Alleinerziehende.
Jetzt finanzielle Hilfe holen
kostenlose Beratung: Unabhängige Patientenberatung (UPD)
Sie haben Fragen zum Thema Coronavirus? Das medizinische Beratungsteam der UPD hilft Ihnen gerne und kostenfrei weiter.
Corona: News für Versicherte
Krankschreibung per Telefon
03.12.2020
Arbeitsunfähigkeit
Befristet bis zum 31.03.21 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
BKK MedPlus (DMP) Schulungen ausgesetzt
21.12.2020
Keine Ausschreibungen
Die Sonderregelungen:
Regelmäßige Teilnahme:
Aufgrund der Pandemie dürfen Sie und Ihre Praxis jetzt auch im 1. Quartal 2021 auf die Dokumentation und den damit verbundenen Praxisbesuch verzichten - Ihre DMP MedPlus Teilnahme bleibt erhalten.
Schulungen:
Können ärztliche empfohlene Schulungen auf Grund der Pandemie nicht durchgeführt werden, führt dies ebenfalls nicht zu einer Ausschreibung aus dem DMP MedPlus Programm. Diese Regelung gilt nun auch für das 1. Quartal 2021.
Folgeverordnungen per Post
02.04.2020
Folgeverordnungen
Folgeverordnungen für Arzneimittel, Krankenbeförderung, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel sowie Überweisungen zu anderen Ärzten (z.B. für einen Laborabstrich) können per Post nach Hause geschickt werden.
Corona: News Pflegeversicherung
Pflegegeld ohne Beratungseinsatz
30.09.2020
Pflegegeld auch ohne Beratungseinsatz möglich
Sollten die bis zum 31.12.2020 nachzuweisenden Beratungsbesuche im Einzelfall und um das Risiko einer Corona-Infektion zu vermeiden, nicht durchgeführt werden können, wird sich dies nicht nachteilig auf den Pflegebedürftigen auswirken. Wir bitten Pflegebedürftige sich in diesen Fällen mit unserem Service-Team Pflege in Verbindung setzen.
Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen
21.04.2020
Erstattung außerordentlicher Aufwendungen
Zugelassenen Pflegeeinrichtungen, die infolge der Corona-Pandemie außerordentliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen zu verzeichnen haben, die nicht anderweitig finanziert werden, haben gegenüber der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Erstattung der zwischen März und September entstandenen Aufwendungen bzw. Mindereinnahmen.