Die Bertelsmann BKK - Mit Sicherheit die richtige Entscheidung.

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In der Satzung kann der Verwaltungsrat Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen beschliessen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Hierzu hat der Gesetzgeber gezielt Freiräume geschaffen.

Satzungsnachtrag Nr. 8 zur Sitzung der Krankenkasse

Gütersloh, 06.12.2011

 

Der Verwaltungsrat der Bertelsmann BKK hat die Änderung der Satzung beschlossen. Das Bundesversicherungsamt hat den Satzungsnachtrag Nr. 8 am 16. Dezember genehmigt. Demnach werden die von den Arbeitgebern im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) getragenen Umlagesätze zum 1. Januar 2012 den gestiegenen Ausgaben angepasst: Der Umlagesatz U1 steigt von 1,5 % auf 1,8 %; der Umlagesatz U2 von 0,28 % auf 0,40 %.

Satzungsnachtrag Nr. 7 zur Satzung der Krankenkasse

Gütersloh, 15.08.2011

 

Der Verwaltungsrat der Bertelsmann BKK hat die Änderung der Satzung der Bertelsmann BKK beschlossen. Die Änderungen sind vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt worden und treten rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft.

 

Neben redaktionellen Änderungen wurde die Regelung zur Kostenerstattung verbessert:

 

Der Erstattungsbetrag je Rechnung ist nun um 5 %, maximal 40 € für Verwaltungskosten zu kürzen, sofern mehr als zwei Erstattungsvorgänge je Kalenderjahr anfallen. Nach der alten Regelung war der Erstattungsbetrag bereits bei der ersten eingereichten Rechnung um 6 %, mindestens 2,50 € und maximal 40 € zu kürzen.

 

Neuer Passus zu Wahlarzneimitteln

Versicherte können seit Jahresbeginn anstelle eines Arzneimittels für das die Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, ein teureres wirkstoffgleiches Arzneimittel wählen. Der Versichertengemeinschaft dürfen hierdurch jedoch keine Mehrkosten entstehen. Der Abschlag für die Erstattung beinhaltet daher die der BKK entgangenen Vertragsrabatte, sowie einen Pauschalbetrag der die Preisdifferenz im Verkaufspreis abdeckt.

 

Im Wortlaut können Sie die Änderungen in der nachfolgenden Rubrik  Satzungsnachträge einsehen.

Satzungsnachtrag Nr. 6 zur Satzung der Krankenkasse

Gütersloh, 01.12.2010

 

Der Verwaltungsrat hat die Änderung der Satzung der Bertelsmann BKK Krankenkasse beschlossen. Die Änderungen sind vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt worden.

 

Sie beinhalten folgende Leistungserweiterungen:

  • Ambulante Badekuren: Vom 1. Januar an löst ein Zuschuss von kalendertäglich 13 € den Pauschbetrag in Höhe von 100 € ab.
  • BKK-Bonusprogramm: Der Bonus für die professionelle Zahnreinigung erhöht sich mit Start des neuen Bonusprogramms ab dem 01.01.2011 von 10 auf 20 €.

Im Wortlaut können Sie die Änderungen in der nachfolgenden Rubrik  Satzungsnachträge einsehen.

In der Satzung der Bertelsmann BKK geregelte Mehrleistungen

In den folgenden Bereichen erweitert die Satzung der Bertelsmann BKK den gesetzlichen Leistungsrahmen:

  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (BKK-Bonusprogramm)
  • Bonus für qualitätsgesicherte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Elektronische Gesundheitsakte für das persönliche Gesundheitsmanagement
  • Hausarztzentrierte Versorgung und Hausarztbonus (Region Nordrhein)
  • Haushaltshilfe
  • Häusliche Krankenpflege
  • Impfungen für private Auslandsreisen entsprechend der STIKO-Empfehlungen
  • Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) auch für Frauen von 18 - 26 Jahren
  • Kooperation mit der Privaten Krankenversicherung (Zusatzversicherungen)
  • Kostenerstattung
  • Medizinische Leistungen der Vorsorge (u. a. Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen)
  • Primärprävention (Zuschüsse zu Gesundheitskursen)
  • Wahltarif Krankentagegeld (für Selbständige, unständig Beschäftige, Publizisten)

Satzung der Krankenkasse vom 15.06.2007 (am 01.08.2007 in Kraft getreten)

Satzungsnachträge für die Krankenkasse

Satzung der Pflegekasse

Nachträge zur Satzung der Pflegekasse



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