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In der Satzung kann der Verwaltungsrat Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen beschliessen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Hierzu hat der Gesetzgeber gezielt Freiräume geschaffen.
Gütersloh, 06.12.2011
Der Verwaltungsrat der Bertelsmann BKK hat die Änderung der Satzung beschlossen. Das Bundesversicherungsamt hat den Satzungsnachtrag Nr. 8 am 16. Dezember genehmigt. Demnach werden die von den Arbeitgebern im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) getragenen Umlagesätze zum 1. Januar 2012 den gestiegenen Ausgaben angepasst: Der Umlagesatz U1 steigt von 1,5 % auf 1,8 %; der Umlagesatz U2 von 0,28 % auf 0,40 %.
Gütersloh, 15.08.2011
Der Verwaltungsrat der Bertelsmann BKK hat die Änderung der Satzung der Bertelsmann BKK beschlossen. Die Änderungen sind vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt worden und treten rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft.
Neben redaktionellen Änderungen wurde die Regelung zur Kostenerstattung verbessert:
Der Erstattungsbetrag je Rechnung ist nun um 5 %, maximal 40 € für Verwaltungskosten zu kürzen, sofern mehr als zwei Erstattungsvorgänge je Kalenderjahr anfallen. Nach der alten Regelung war der Erstattungsbetrag bereits bei der ersten eingereichten Rechnung um 6 %, mindestens 2,50 € und maximal 40 € zu kürzen.
Neuer Passus zu Wahlarzneimitteln
Versicherte können seit Jahresbeginn anstelle eines Arzneimittels für das die Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, ein teureres wirkstoffgleiches Arzneimittel wählen. Der Versichertengemeinschaft dürfen hierdurch jedoch keine Mehrkosten entstehen. Der Abschlag für die Erstattung beinhaltet daher die der BKK entgangenen Vertragsrabatte, sowie einen Pauschalbetrag der die Preisdifferenz im Verkaufspreis abdeckt.
Im Wortlaut können Sie die Änderungen in der nachfolgenden Rubrik
Satzungsnachträge einsehen.
Gütersloh, 01.12.2010
Der Verwaltungsrat hat die Änderung der Satzung der Bertelsmann BKK Krankenkasse beschlossen. Die Änderungen sind vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt worden.
Sie beinhalten folgende Leistungserweiterungen:
Im Wortlaut können Sie die Änderungen in der nachfolgenden Rubrik
Satzungsnachträge einsehen.
In den folgenden Bereichen erweitert die Satzung der Bertelsmann BKK den gesetzlichen Leistungsrahmen:
Detaillierte Informationen zu unseren Mehrleistungen erhalten Sie in der Leistungsübersicht A-Z
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