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Die Bertelsmann BKK trägt - als eine von vielen Mehrleistungen im Vorsorgebereich - die Kosten von Reiseimpfungen entsprechend der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommision (STIKO).
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer Leistungsübersicht...
In vielen europäischen Reiseländern profitieren Sie auch während eines Urlaubs vom Versicherungsschutz Ihrer Bertelsmann BKK. Die medizinische Versorgung erhalten Sie nach Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (kurz EKVK), die sich auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte befindet, im Rahmen der vor Ort gültigen Bestimmungen.
Detaillierte Informationen für Ihr Reiseland erhalten Sie in den Auslandsmerkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA). Sie erhalten diese für alle Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Link zur DVKA zum Download der Auslandsmerkblätter...
Achtung: Bitte beachten Sie unsere Informationen zur privaten Reisekrankenversicherung!

Die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz EKVK) befindet sich auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Sie hat in den Mitgliedsstaaten der EU, sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen die gewohnten Auslandskrankenscheine abgelöst.
Gültig ist die EKVK somit in:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Mit der EKVK können Sie am Urlaubsort direkt einen Vertragsarzt aufsuchen oder sich in einem Vertragskrankenhaus medizinisch behandeln lassen.
Hier gilt nach wie vor der Auslandskrankenschein:
In Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien gilt die EKVK nicht, sondern unverändert der jeweilige Auslandskrankenschein. Diesen brauchen Sie ebenfalls, wenn Sie als Nicht-EU-Bürger eine stationäre Behandlung in der Schweiz benötigen.
Sie verreisen kurzfristig und haben keine EKVK - Europäische Krankenversicherungskarte?
Hier können Sie eine Ersatzbescheinigung (Auslandskrankenschein) herunterladen ...
PS: Zum Erstellen der Ersatzbescheinigung (Auslandskrankenschein) benötigen Sie unsere Kassen- und Ihre Versichertennummer. Beides finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte.
Unabhängig von der Wahl des Reiseziels empfiehlt die BKK eine zusätzliche private Krankheitskosten- und Rücktransportversicherung. Diese mindert das finanzielle Risiko im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransports oder bei der Nichtanerkennung der EHIC, bzw. des Auslandskrankenscheines erheblich.
Unser Kooperationspartner hält entsprechende Angebote für Sie bereit:
Barmenia: 01801-43 80 33, per E-Mail:
bkk-kundenservice[at]barmenia.de
Mehr Informationen zu den "BKK extraplus" Zusatzversicherungen der Barmenia...
Folgende Broschüren und Falblätter bieten wir auch zum Bestellen an. Exklusiv für unsere Kunden - natürlich kostenlos.
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