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Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag darf die Bertelsmann BKK die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, wenn:
Während der Behandlung übernimmt die BKK vorerst 80 Prozent der vertraglichen Kosten. Der Zuschuss erhöht sich auf 90 Prozent, wenn ein zweites Kind zeitgleich in Behandlung ist.
Die verbleibenden 20 bzw. 10 Prozent der Behandlungskosten zahlen Sie an den Zahnarzt, bzw. Kieferorthopäden. Nach erfolgreich beendeter Behandlung erstattet die Bertelsmann BKK Ihnen diesen Anteil.
Im Falle eines Kassenwechsels während einer laufenden Behandlung, tritt die neu gewählte Krankenkasse ohne erneute Prüfung automatisch als Leistungsträger ein. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet die neue Kasse die gesetzlichen Eigenanteile auch für die Zeit, in der die Versicherung bei der Vorkasse bestanden hat.
Achtung: Die Erstattung privater abgerechneter Behandlungskosten ist nicht möglich. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie ein Angebot zur Privatabrechnung von Ihrem Kieferorthopäden erhalten.
Tipp: Unter dem Link "Keine Bange vor der Spange" erhalten Sie weitere Informationen ...
Übersicht: Meine Leistungen
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