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Die ab 35 Jahren angebotene ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchung) umfasst folgende Leistungen:
1. Anamnese
Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils.
2. Klinische Untersuchung
Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus)
3. Laboratoriumsuntersuchungen
4. Beratung
Nach Abschluss der vorab genannten Maßnahmen hat der Arzt den Versicherten über das Ergebnis der durchgeführten Gesundheitsuntersuchung zu informieren und mit ihm die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung zu erörtern. Dabei soll der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten ansprechen und diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen (z.B. auf entsprechende Gesundheitsförderangebote der Krankenkassen) hinweisen.
Der Versicherte soll ferner auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennungs-Untersuchung hingewiesen und entsprechend motiviert werden.
Ein Glaukom-Screening kann auf Grundlage des gegenwärtigen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht zur Früherkennung von Krankheiten gemäß § 25 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch empfohlen werden.
5. Folgerung aus den Ergebnissen der Gesundheitsuntersuchung
Ergeben die aufgeführten Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so soll der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle im Rahmen der Krankenbehandlung einer weiter gehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt werden.
Mehr Informationen zum Thema Vorsorgeuntersuchungen:
Übersicht: Meine Leistungen
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