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An den Kosten für Brillengläser und Sehhilfen dürfen wir uns bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren beteiligen.
Erwachsene ab 18 Jahren erhalten Zuschüsse bei schwerer Sehbeeinträchtigung sowie für therapeutische Sehhilfen.
Übersicht: Meine Leistungen
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