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Obwohl der Qualitätsstandard medizinischer Behandlungen in Deutschland sehr hoch ist, wird dieses Bild immer wieder getrübt, wenn Ärzten Fehler unterlaufen, die für die Betroffenen folgenschwer sind.
Es gehört zur Unternehmensphilosophie der Bertelsmann BKK, dass unsere Kunden eine hochwertige medizinische Versorgung erhalten. Daher liegt es in unserem Interesse, dass unsere Kunden uns über mögliche Behandlungsfehler informieren. Denn nur dann können wir im Sinne der Versichertengemeinschaft tätig werden.
Aber nicht immer liegt auch wirklich ein Behandlungsfehler vor. Oft haben das individuelle Empfinden des Patienten oder ein schicksalhafter Verlauf der Behandlung, z. B. mit verzögerter Heilung, zu dieser Vermutung geführt.
Als Patient sollten Sie deshalb immer zuerst mit dem Arzt sprechen und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme und Erläuterung geben. Dadurch können viele Missverständnisse aufgeklärt werden.
Führt das Gespräch mit dem Arzt jedoch zu keiner Klärung oder ist der Arzt sogar zu einem Gespräch nicht bereit, sollten Sie uns sofort informieren. Wir bieten Ihnen an, gemeinsam zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte. Zwar können und dürfen wir Sie nicht wie ein Rechtsanwalt vor Gericht vertreten, wir stehen Ihnen aber gern mit Rat und Tat zur Seite.
Haben Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler? Ich berate Sie gern.
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