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Für verordnungsfähige Arzneimittel übernehmen wir die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Diese beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Wenn Festbeträge vereinbart wurden, übernehmen wir die Kosten bis zu deren Höhe abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Für nicht verordnungsfähige Arzneimittel (auch OTC genannt) dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten übernehmen. Dies gilt für Arzneimittel, die
Ausnahmen
Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen.
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